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Unterhaltsforderung und Vaterschaftsfeststellung durch UN Uebereinkokommen von 1956
#1
Hallo miteinander,

ich bin wirklich sehr froh dieses Forum gefunden zu haben und hoffe ich kann von jemanden mit Wissen erfahren, wie das läuft mit dem UN Uebereinkommen von 1956 für Alimente.

Vaterschaft ist nicht anerkannt und Frau im Ausland. Keine EHE

Das Haager Uebereinkommen greift wohl nicht, wohl aber das UN von 1956 für beide Länder.

  1. Wie schwer und wie schnell kann man zur Vaterschaftstest gezwungen werden?
  2. Was wenn durch gewisse Gesetze im Ausland eine Vaterschaft beschlossen wird (ohne DNA Test aber aufgrund von Anhaltspunkten etc?)
  3. Kann dann auch Unterhalt gefordert werden bzw wird so ein Beschluss einfach akzeptiert im Inland? Schweiz

Wäre wirklich über fundierte Tipps extrem froh!
Danke und viele Grüsse,
Geraldo
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#2
Hier mal eingelesen? Meinst du so etwas? Umfasst es auch Vaterschaften? https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen..._node.html

Prinzipiell wird wohl wie in vielen Fällen ein Gerichtsverfahren von de Mutter hier in DE angestoßen werden müssen. Bedeutet Anwalt, Übersetzer für die Schriftstücke, kann alles sicherlich dauern.
Bei dem Link steht ganz unten auch was von gütlicher Einigung.
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