Hilfegesuch in Meldeangelegenheit - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Hilfegesuch in Meldeangelegenheit (/showthread.php?tid=12585) |
Hilfegesuch in Meldeangelegenheit - Ginger - 28-01-2020 Liebes Forum Gerne würde ich Euch kurz meinen Vater-Fall schildern, damit ihr mir vielleicht eine Empfehlung aussprechen könnt. Meine Exfrau (X) und ich haben zwei Kinder (A) und (B). A ist seit 10 Jahren im wöchentlichen Wechselmodell, B war 8 Jahre im wöchentlichen Wechselmodell und lebt seit 2 Jahren nur noch bei der Mutter. Deswegen bin ich für B unterhaltspflichtig. Beide Kinder sind seit der Trennung bei der Mutter mit dem Hauptsitz gemeldet. Daher bekommt sie Kindergeld, den Alleinerzieherbeitrag und die bessere Steuerklasse (II). Ich habe Steuerklasse 1. Zwar zahlt sie mir anteilmässig das Kindergeld aus, aber behält es sich vor, nach eigenem Ermessen damit umzugehen. Ich möchte nach 10 Jahren nun endlich auch, dass auch ein Kind (nämlich A) bei mir gemeldet wird, damit ich von der Mutter unabhängiger bin und ich von einem Alleinerzieherbeitrag samt Steuerklasse 2 profitieren kann. Doch die Mutter weigert sich, hierfür ihr Einverständnis zu erteilen. Das würde in meinem konkreten Fall 700 Euro im Jahr ausmachen. Nun meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit diese Aufteilung der Kinder gerichtlich durchzusetzen (alle Mediationsversuche sind gescheitert) ohne am Ende auch noch einen Rechtsstreit zu verlieren. Eigentlich müsste die Mutter sogar ein Interessse daran haben, dass ich genügend Geld habe, um meinen Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen. RE: Hilfegesuch in Meldeangelegenheit - IPAD3000 - 28-01-2020 Die Antwort kannst du dir selbst geben: Würde A bei dir gemeldet werden, gebt ihr gleichzeitig das Wechselmodell auf. Heißt, deine Ex müsste Bar-Unterhalt für A zahlen. Zumindest sehe ich hier ihre Befürchtungen, auch wenn du ihr noch so hoch und heilig zu versprechen versuchen würdest, weiter am Wechselmodell festhalten zu wollen. Was sagt A denn dazu? Ab 12-14 Jahren kann er je nach Gemütslage des Richters seinen Hauptwohnsitz selbst wählen. Vielleicht dann noch ein paar Jahre abwarten und die Kröte schlucken bis dahin? RE: Hilfegesuch in Meldeangelegenheit - p__ - 28-01-2020 Wie alt ist A? RE: Hilfegesuch in Meldeangelegenheit - Maestro - 28-01-2020 Einfach beide Kinder immer wieder auf Deine Wohnort-Adresse ummelden? RE: Hilfegesuch in Meldeangelegenheit - Ginger - 28-01-2020 Danke für die Beiträge. Zum ersten Kommentar: Kind A ist 14 und möchte gerne am Wecheselmodell festhalten. Kind B ist 13 und möchte nur bei der Mutter leben. Kind A hat große Angst es sich mit einem Elternteil zu verscherzen und möchte möglichst nicht Stellung beziehen, sondern einfach wie bisher 50% bei beiden Elternteilen sein. Meine Frage ist ganz konkret. Kann A bei ihr gemeldet sein und ich trotzdem das Kindergeld und somit Steuerklasse 2 beziehen oder braucht es dafür das Einverständis der Mutter? RE: Hilfegesuch in Meldeangelegenheit - Nappo - 29-01-2020 Wer ist wieder mal in den A... gekniffen? Welche Überraschung. Der Vater! Das WM ist zwar in aller Munde, aber es passt nicht der Obrigkeit. Warum also Regelungen einführen? Sollen die deoch mit ihren Spinnereien selbst sehen, wie sie klar kommen. Es gibt zu der interessanten Frage(n) von Dir nämlich 1. keine einheitliche Rechtssprechung und schon gar nicht Gesetzestexte. 2. Der Hauptwohnsitz kann nur einmal vergeben werden. Nicht Zweimal. Basta! Urteil: https://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/auch-bei-paritaetischen-wechselmodell-nur-ein-kindes-hauptwohnsitz_220_325780.html Also müssen sich die Eltern einigen. Da Mutti begründet Angst hat, Vorteile zu verlieren, gibt es auch keine Einigung. 3. Die Steuerklassen: Eigentlich - so sagt man - dürfte beim WM niemand die Vorteile der Stkl. 2 haben. Aber da es um die arme Mami geht, lässt man das mal gönnerhaft unter den Tisch fallen und sie darf die Stkl. 2 angeben. Du aber nicht! Wo kommen wir denn da hin? Erinnert mich ein wenig an Artikel 3 GG: "Der Staat wirkt auf die Beseitung von Nachteilen bei Männlein und Weiblein hin. Naja, nicht ganz: Für Männlein gilt das nicht. 4. Kinderfreibetrag kann auf jeweils 0,5 geteilt werden. Natürlich nur bei Zustimmung. Ist aber meist egal, wirkt sich sowieso nur bei Reichen aus. Hier auch noch ein Beispiel zur Mutter-Schutz-Regelung. https://www.frag-einen-anwalt.de/Entlastungsbetrag-fuer-Alleinerziehende-bei-Wechselmodell--f272308.html Fazit: Finger weg! Du kannst sie Dir nur verbrennen. RE: Hilfegesuch in Meldeangelegenheit - Ginger - 01-02-2020 Vielen Dank Nappo Ich habe jetzt eine Klage gegen die Mutter eingereicht, um das Recht zu erwirken meinen Sohn bei mir anmelden zu dürfen, damit ich wenigstens bei einem Kind von Kindergeld, Steuerklasse 2 und einem Entlastungsbeitrag profitieren kann. Da die Rechtssprechung sehr vage ist und der andere Sohn bei der Mutter im Residenzmodell lebt, ist das Ganze vielleicht riskant. Ich hoffe, dass die Kosten für das Verfahren im Rahmen bleiben... RE: Hilfegesuch in Meldeangelegenheit - p__ - 01-02-2020 Bitte berichte, wie die Klage läuft und ausgeht. |