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Selbstbehalt bei Unterhaltspflichtigen - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Selbstbehalt bei Unterhaltspflichtigen (/showthread.php?tid=13438) Seiten:
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Selbstbehalt bei Unterhaltspflichtigen - Unterhaltspreller2023 - 01-08-2023 Servus, Ist der selbstbehalt bei ehegattenunterhalt genauso niedrig wie bei kindesunterhalt oder liegt der höher? Beispiel ich verdiene 1900 euro bei 2 kinder sind es laut DT 374 euro Habe indem Fall den mindesunterhalt an die kinder erfüllt und übrig blieben 1526 Euro, da ich gelesen habe das SB bei ehgattenunterhalt 1510 beträgt, bedeutet das die für die ex nur 16 euro pfänden können oder greifen die tiefer durch? RE: Selbstbehalt bei Unterhaltspflichtigen - p__ - 01-08-2023 Die Selbstbehalte sind in der Düsseldorfer Tabelle aufgeführt, es gibt eine Menge verschiedene: https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2023/Duesseldorfer-Tabelle-2023.pdf Pfändungsgrenzen haben damit nichts zu tun, nicht mal annähernd. Für Unterhaltsschulden gilt § 850d ZPO und damit auch keine Pfändungstabelle. Vereinfacht gesagt, es kann viel, viel mehr gepfändet werden. RE: Selbstbehalt bei Unterhaltspflichtigen - Unterhaltspreller2023 - 01-08-2023 Was ist dann der unterschied zwischen angemessener eigenbedarf und der notwendigen? Welche vorraussetzungen müssen erfüllt sein für den angemessenen bedarf und wäre der fiktive einkommen für mich ein vorteil um mindestens die 1370 zu behalten? Wie ist der kontrollbedarf genau zu verstehen? Ab den 01.09 erhalte ich AlG 1 in höhe von 2265 euro habe 2 kindee alle unter 5, was würde mir im schlimmsten fall übrig bleiben und was könnte ich im besten fall davon behalten RE: Selbstbehalt bei Unterhaltspflichtigen - p__ - 01-08-2023 Das steht unter Punkt 5 gleich auf Seite 2: Der angemessene Eigenbedarf gilt z.B. für Unterhalt nach § 1603 Abs. 1 BGB, also etwa für Eltern volljähriger nichtprivilegierter Kinder. Ein Kontrollbedarf existiert nicht. Was meinst du? Das Jugendamt kontrolliert dich, Bedarf hast du dafür allerdings sicherlich nicht :-) RE: Selbstbehalt bei Unterhaltspflichtigen - Unterhaltspreller2023 - 01-08-2023 Also um den durchblick nicht zu verlieren und um es zu verstehen. Nach der düsseldorfer tabelle sehe ich 2 verschiedene werte für den selbstbehalt, einmal 1370 bei kindesunterhalt und einmal 1510 beim ehegatten unterhalt. Bedeutet das wenn ich den kindesunterhalt vollständig bezahle, das 1500 behalten darf, wenn mir diese Summe nach Abzug von KH übrig bleibt RE: Selbstbehalt bei Unterhaltspflichtigen - p__ - 01-08-2023 So in etwa. 1510 EUR ist dein Selbstbehalt gegenüber einem Ehegatten, wenn du voll erwerbstätig bist. Unterhalt geht immer nach Rang. Erst kassieren die Berechtigten in Rang 1, dann die in Rang 2 etc. Siehe §1609 BGB. Wenn nix mehr da ist, bekommen die im nächsten Rang nix mehr. RE: Selbstbehalt bei Unterhaltspflichtigen - Unterhaltspreller2023 - 01-08-2023 Genau so hatte das meine Anwältin mir auch erklärt das erst die kinder bedient werden und wenn mehr als der selbstbehalt über bleibt kommt die frau dran, nur ich dachte bisher das der selbstbehalt der im Kindesunterhalt steht, allgemein gilt,für kind und mutter zählt...gut zu wissen, diesen Missverständnis machen bestimmt viele Väter die kurz vor einer Trennung sich befinden RE: Selbstbehalt bei Unterhaltspflichtigen - Alimen T - 02-08-2023 So ein Thema wollte ich auch öffnen . @unterhaltspreller2023: du meintest bestimmt den Kontrollbetrag In der Düsseldorfer Tabelle ? Weiß jemand ob der Selbstbehalt weiterhin 1510€ gegenüber der Ex bleibt, wenn man Krank geschrieben ist ? Und Wenn eine angemessene Wohnung ca 400€ mehr kostet als die Düsseldorfer Tabelle es vorgibt, Erhöht sich dann der Selbstbehalt von 1510€ auf 1910€ gegenüber der exe ? RE: Selbstbehalt bei Unterhaltspflichtigen - Unterhaltspreller2023 - 02-08-2023 @Alimen T Also so wie ich es verstanden habe, hat jede einkommensstufe sein eigenen Kontrollbedarf, natürlich hängt es von den Faktoren ab wieviel Kinder hast, das heißt wenn du alle befriedigt hast und die kindesmutter am ende mit Kindergeld und durch teilzeitjob etc auf die selbe Summe kommt wie im Kontrollbedarf, würde dieser eigenbedarf in kraft treten. Liegt sie unter dir würde man bis 1510 dich runter drücken, bis die verteilung gerecht wird. Genau so ist es bei Kindern, je mehr kinder du hast, desto wahrscheinlicher ist es wenn du wenig verdienst das man dich bei KH bis auf 1370 runter drucken wird RE: Selbstbehalt bei Unterhaltspflichtigen - p__ - 02-08-2023 Steht ebenfalls im bereits genannten Punkt 5. Zitat: Monatlicher notwendiger Eigenbedarf des von dem Unterhaltspflichtigen getrenntlebenden oder geschiedenen Ehegatten: a) gegenüber einem nachrangigen geschiedenen Ehegatten aa) falls erwerbstätig 1.510 EUR bb) falls nicht erwerbstätig 1.385 EUR Der Bedarfskontrollbetrag ist gleich darauf in Punkt 6 erklärt. Also nochmal maxmimal einfach: Wer nicht arbeitet, hat einen niedrigeren Selbstbehalt. Der Grund ist egal. Krank, Rente, arbeitslos, spielt keine Rolle. Es gilt immer: Wer nicht arbeitet, hat einen niedrigeren Selbstbehalt. RE: Selbstbehalt bei Unterhaltspflichtigen - Unterhaltspreller2023 - 02-08-2023 @P Das ist richtig das ist so auch in der Tabelle eindeutig angezeigt. Ich hatte im Forum irgendwo mal gelesen gehabt, wenn per Gericht mir ein fiktives Einkommen angerechnet wird, dann zählt der selbstbehalt von erwerbsfähig ob das so korekkt ist oder muss man tatsächlich eine arbeit nachgehen? RE: Selbstbehalt bei Unterhaltspflichtigen - p__ - 02-08-2023 Fiktives Einkommen ist der übliche Weg, um dir den Selbstbehalt ganz zu nehmen. RE: Selbstbehalt bei Unterhaltspflichtigen - Alimen T - 02-08-2023 Danke P für die Info der gegnerische Rechtsbeistand der exe Hat genau diese 1385€ vorgelegt und ich konnte damit nix anfangen da ich entweder von 1370€ Selbstbehalt ausgegangen bin oder eben 1510€ RE: Selbstbehalt bei Unterhaltspflichtigen - p__ - 02-08-2023 Damit hatte der Gegenanwalt schon recht. Der Berufstätigenselbstbehalt würde noch einen anderen Punkt mit sich bringen: Die Chance, berufsbedingte Aufwendungen geltend zu machen. RE: Selbstbehalt bei Unterhaltspflichtigen - Unterhaltspreller2023 - 03-08-2023 Also werde ich auf gut deutsch in meinem Fall mit ALG1 bis auf 1385 Selbstbehalt runter gedrückt. Gibs evtl. Keine tipps oder tricks während man krankengeld oder arbeitslosengeld bezieht irgendwie sein SB zu maximieren? Anhand von Miete oder sonstiges? RE: Selbstbehalt bei Unterhaltspflichtigen - p__ - 03-08-2023 Miete, Krankheit. Aber schwierig. RE: Selbstbehalt bei Unterhaltspflichtigen - Unterhaltspreller2023 - 03-08-2023 Okay werde mal meine anwältin fragen was man machen kann, kann ja jederzeit mein wunsch mietvertrag denen vorlegen, wenn sie eine zahl in kopf hat was per gericht durchgehen würde um den SB dadurch zu erhöhen, könnte ich dies angeben RE: Selbstbehalt bei Unterhaltspflichtigen - p__ - 03-08-2023 Da müssen viele Faktoren erfüllt sein. Gelingt selten. RE: Selbstbehalt bei Unterhaltspflichtigen - Alimen T - 04-08-2023 Also Krankengeld lohnt sich meiner Meinung nach nicht wirklich. Da es ca 67% sind vom letzten Netto ohne Zuschläge Bei Krankengeld scheint der Selbstbehalt 1385€ gegenüber der Exe zu sein. Arbeitet man, so bekommt man einen Kilometer Bonus der gar nicht mal so gering ist Dann ist der Selbstbehalt auch 1520€ mindestens gegenüber der Exe wenn ich es richtig verstanden habe Dann noch einen Beschäftigungsbonus der bei Arbeitslosigkeit weg fällt. RE: Selbstbehalt bei Unterhaltspflichtigen - Unterhaltspreller2023 - 04-08-2023 Wie sieht es eigentlich mit Kita Gebühren aus in höhe von 68 Euro. Ich hatte damals als ich mein Sohn angemeldet habe und noch gearbeitet habe meine Kontodaten gegeben gehabt. Da meine ex sehr unfähig ist und nicht mal schaft selbstständig rechnungen zu zahlen geschweige anträge auszufüllen, wird sie mit großer sicherheit den Anspruch für Bildung und Teilhabe nicht in anspruch nehmen. Daher meine Frage kann ich dann diese Gebühren gegen die Unterhaltskosten anrechnen lassen wenn ich mich im selbstbehalt befinde? RE: Selbstbehalt bei Unterhaltspflichtigen - p__ - 04-08-2023 Diese Gebühren sind Kindesunterhalts-Mehrbedarf. RE: Selbstbehalt bei Unterhaltspflichtigen - datrainer - 04-08-2023 Das letzte Kita Jahr ist aber bei uns ohne Gebühren gewesen. (Nrw) RE: Selbstbehalt bei Unterhaltspflichtigen - p__ - 04-08-2023 Das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. RE: Selbstbehalt bei Unterhaltspflichtigen - Alimen T - 05-08-2023 Habe heute gehört das man wohl tief in die Tasche greifen muss wenn das Kind mit 2,5 Jahren in die KiTa Soll . RE: Selbstbehalt bei Unterhaltspflichtigen - Unterhaltspreller2023 - 05-08-2023 Ne mein Sohn beginnt ab dem 3. Lebensjahr mit dem Kindergarten, bei uns bezahlt Kindergarten der Staat , hier ginge es nur im die Essensgebühren |