Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Selbstbehalt bei Unterhaltspflichtigen
#1
Servus,

Ist der selbstbehalt bei ehegattenunterhalt genauso niedrig wie bei kindesunterhalt oder liegt der höher?

Beispiel ich verdiene 1900 euro bei 2 kinder sind es laut DT 374 euro

Habe indem Fall den mindesunterhalt an die kinder erfüllt und übrig blieben 1526 Euro, da ich gelesen habe das SB bei ehgattenunterhalt 1510 beträgt, bedeutet das die für die ex nur 16 euro pfänden können oder greifen die tiefer durch?
Zitieren
#2
Die Selbstbehalte sind in der Düsseldorfer Tabelle aufgeführt, es gibt eine Menge verschiedene:
https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos...e-2023.pdf

Pfändungsgrenzen haben damit nichts zu tun, nicht mal annähernd. Für Unterhaltsschulden gilt § 850d ZPO und damit auch keine Pfändungstabelle. Vereinfacht gesagt, es kann viel, viel mehr gepfändet werden.
Zitieren
#3
Was ist dann der unterschied zwischen angemessener eigenbedarf und der notwendigen?  Welche vorraussetzungen müssen erfüllt sein für den angemessenen bedarf und wäre der fiktive einkommen für mich ein vorteil um mindestens die 1370 zu behalten?

Wie ist der kontrollbedarf genau zu verstehen?


Ab den 01.09 erhalte ich AlG 1 in höhe von 2265 euro  habe 2 kindee alle unter 5, was würde mir im schlimmsten fall übrig bleiben und was könnte ich im besten fall davon behalten
Zitieren
#4
Das steht unter Punkt 5 gleich auf Seite 2: Der angemessene Eigenbedarf gilt z.B. für Unterhalt nach § 1603 Abs. 1 BGB, also etwa für Eltern volljähriger nichtprivilegierter Kinder.

Ein Kontrollbedarf existiert nicht. Was meinst du? Das Jugendamt kontrolliert dich, Bedarf hast du dafür allerdings sicherlich nicht :-)
Zitieren
#5
Also um den durchblick nicht zu verlieren und um es zu verstehen. Nach der düsseldorfer tabelle sehe ich 2 verschiedene werte für den selbstbehalt,  einmal 1370 bei kindesunterhalt und einmal 1510 beim ehegatten unterhalt. Bedeutet das wenn ich den kindesunterhalt vollständig  bezahle, das 1500 behalten darf, wenn mir diese Summe nach Abzug von KH übrig bleibt
Zitieren
#6
So in etwa. 1510 EUR ist dein Selbstbehalt gegenüber einem Ehegatten, wenn du voll erwerbstätig bist.

Unterhalt geht immer nach Rang. Erst kassieren die Berechtigten in Rang 1, dann die in Rang 2 etc. Siehe §1609 BGB. Wenn nix mehr da ist, bekommen die im nächsten Rang nix mehr.
Zitieren
#7
Genau so hatte das meine Anwältin mir auch erklärt das erst die kinder bedient werden und wenn mehr als der selbstbehalt über bleibt kommt die frau dran, nur ich dachte bisher das der selbstbehalt der im Kindesunterhalt steht, allgemein gilt,für kind und mutter zählt...gut zu wissen, diesen Missverständnis machen bestimmt viele Väter die kurz vor einer Trennung sich befinden
Zitieren
#8
So ein Thema wollte ich auch öffnen .
@unterhaltspreller2023: du meintest bestimmt den Kontrollbetrag
In der Düsseldorfer Tabelle ?

Weiß jemand ob der Selbstbehalt weiterhin 1510€ gegenüber der Ex
bleibt, wenn man Krank geschrieben ist ? Und
Wenn eine angemessene Wohnung ca 400€ mehr kostet als die Düsseldorfer Tabelle es vorgibt,
Erhöht sich dann der Selbstbehalt von 1510€ auf 1910€ gegenüber der exe ?
Zitieren
#9
@Alimen T

Also so wie ich es verstanden habe, hat jede einkommensstufe sein eigenen Kontrollbedarf, natürlich hängt es von den Faktoren ab wieviel Kinder hast, das heißt wenn du alle befriedigt hast und die kindesmutter am ende mit Kindergeld und durch teilzeitjob etc auf die selbe Summe kommt wie im Kontrollbedarf, würde dieser eigenbedarf in kraft treten. Liegt sie unter dir würde man bis 1510 dich runter drücken, bis die verteilung gerecht wird. Genau so ist es bei Kindern, je mehr kinder du hast, desto wahrscheinlicher ist es wenn du wenig verdienst das man dich bei KH bis auf 1370 runter drucken wird
Zitieren
#10
Steht ebenfalls im bereits genannten Punkt 5. Zitat:

Monatlicher notwendiger Eigenbedarf des von dem Unterhaltspflichtigen getrenntlebenden oder geschiedenen Ehegatten:
a) gegenüber einem nachrangigen geschiedenen Ehegatten
aa) falls erwerbstätig 1.510 EUR
bb) falls nicht erwerbstätig 1.385 EUR


Der Bedarfskontrollbetrag ist gleich darauf in Punkt 6 erklärt.

Also nochmal maxmimal einfach: Wer nicht arbeitet, hat einen niedrigeren Selbstbehalt. Der Grund ist egal. Krank, Rente, arbeitslos, spielt keine Rolle. Es gilt immer: Wer nicht arbeitet, hat einen niedrigeren Selbstbehalt.
Zitieren
#11
@P

Das ist richtig das ist so auch in der Tabelle eindeutig angezeigt.  Ich hatte im Forum irgendwo mal gelesen gehabt, wenn per Gericht  mir ein fiktives Einkommen angerechnet wird, dann zählt der selbstbehalt von erwerbsfähig ob das so korekkt ist oder muss man tatsächlich eine arbeit nachgehen?
Zitieren
#12
Fiktives Einkommen ist der übliche Weg, um dir den Selbstbehalt ganz zu nehmen.
Zitieren
#13
Danke P für die Info
der gegnerische Rechtsbeistand der exe
Hat genau diese 1385€ vorgelegt und ich konnte damit nix anfangen
da ich entweder von 1370€ Selbstbehalt ausgegangen bin oder eben 1510€
Zitieren
#14
Damit hatte der Gegenanwalt schon recht.

Der Berufstätigenselbstbehalt würde noch einen anderen Punkt mit sich bringen: Die Chance, berufsbedingte Aufwendungen geltend zu machen.
Zitieren
#15
Also werde ich auf gut deutsch in meinem Fall mit ALG1 bis auf 1385 Selbstbehalt runter gedrückt. 

Gibs evtl. Keine tipps oder tricks während man krankengeld oder arbeitslosengeld bezieht irgendwie sein SB zu maximieren? Anhand von Miete oder sonstiges?
Zitieren
#16
Miete, Krankheit. Aber schwierig.
Zitieren
#17
Okay werde mal meine anwältin fragen was man machen kann, kann ja jederzeit  mein wunsch mietvertrag  denen vorlegen, wenn sie eine zahl in kopf hat was per gericht durchgehen würde um den SB dadurch zu erhöhen, könnte ich dies angeben
Zitieren
#18
Da müssen viele Faktoren erfüllt sein. Gelingt selten.
Zitieren
#19
Also Krankengeld lohnt sich meiner Meinung nach nicht wirklich. 
Da es ca 67% sind vom letzten 
Netto ohne Zuschläge 
Bei Krankengeld scheint der Selbstbehalt 1385€ gegenüber der Exe zu sein.
Arbeitet man, so bekommt man einen Kilometer Bonus der gar nicht mal so gering ist
Dann ist der Selbstbehalt  auch 1520€ mindestens gegenüber der Exe
 wenn ich es richtig verstanden habe 
Dann noch einen Beschäftigungsbonus der bei Arbeitslosigkeit weg fällt. 


Zitieren
#20
Wie sieht es eigentlich mit Kita Gebühren aus in höhe von 68 Euro. Ich hatte damals als ich mein Sohn angemeldet habe und noch gearbeitet habe meine Kontodaten gegeben gehabt. Da meine ex sehr unfähig ist und nicht mal schaft selbstständig rechnungen zu zahlen geschweige anträge auszufüllen, wird sie mit großer sicherheit den Anspruch für Bildung und Teilhabe nicht in anspruch nehmen. Daher meine Frage kann ich dann diese Gebühren gegen die Unterhaltskosten anrechnen lassen wenn ich mich im selbstbehalt befinde?
Zitieren
#21
Diese Gebühren sind Kindesunterhalts-Mehrbedarf.
Zitieren
#22
Das letzte Kita Jahr ist aber bei uns ohne Gebühren gewesen.
(Nrw)
Zitieren
#23
Das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Zitieren
#24
Habe heute gehört das man wohl tief in die Tasche greifen muss wenn das Kind mit 2,5 Jahren in die KiTa Soll .
Zitieren
#25
Ne mein Sohn beginnt ab dem 3. Lebensjahr mit dem Kindergarten, bei uns bezahlt Kindergarten der Staat , hier ginge es  nur im die Essensgebühren
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste