Verfahrensgebühr FamGKG - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Verfahrensgebühr FamGKG (/showthread.php?tid=4964) |
Verfahrensgebühr FamGKG - marecello - 24-08-2011 Heute erhielt ich eine Rechnung der Landesoberkasse wonach ich eine Verfahrensgebühr §§ 28-31, 33-37, 39-52 FamGKG zu zaheln habe. Ich habe für dieses Verfahren PKH bzw. VKH erhalten. Muss ich die Summe bezahlen? Die kommen nach zwei Jahren und verlangen diese Gebühr. RE: Verfahrensgebühr FamGKG - Ibykus - 24-08-2011 keine Gebühren-Nummern nach dem Kostenverzeichnis? RE: Verfahrensgebühr FamGKG - marecello - 24-08-2011 (24-08-2011, 07:57)Ibykus schrieb: keine Gebühren-Nummern nach dem Kostenverzeichnis? Doch schon, hier sind sie: Schlüssel Nummer: 0020 KV Nummer: 1310 RE: Verfahrensgebühr FamGKG - blue - 24-08-2011 (24-08-2011, 05:32)marecello schrieb: Ich habe für dieses Verfahren PKH bzw. VKH erhalten.Dazu müßte es dann einen Beschluss geben. Ich vermute, Dir wurde VKH gewährt mit Rückzahlung. (24-08-2011, 05:32)marecello schrieb: Muss ich die Summe bezahlen?Davon gehe ich mal aus. (24-08-2011, 05:32)marecello schrieb: Die kommen nach zwei Jahren und verlangen diese Gebühr.Das ist eigentlich sehr zuvorkommend. Meine Erfahrungen mit den Gerichtskassen sind eher positiv. Bei mir haben sie alles angerechnet, was ich geltend gemacht hatte. Somit waren die monatlichen Raten sehr niedrig. Im Gegensatz zu den JA-Tussen lassen die dort wirklich mit sich reden! RE: Verfahrensgebühr FamGKG - marecello - 24-08-2011 Es gab schon einmal eine Nachzahlungsprüfung der Prozeßkostenhilfe. Sehr geehrter Herr......, die Nachzahlungsprüfung führt zu keiner Änderung der ihnen bewilligten Prozeßkostenhilfe. Aufgrund ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse verbleibt es bei Prozeßkostenhilfe ohne Rückzahlungspflicht. Weitere Nachzahlungen erfolgen nicht. Das wars. RE: Verfahrensgebühr FamGKG - blue - 24-08-2011 Wo ist Dein Problem? RE: Verfahrensgebühr FamGKG - Ibykus - 25-08-2011 (24-08-2011, 18:25)marecello schrieb:die allgemeine Gebühr für Verfahren in Kindschaftsachen.(24-08-2011, 07:57)Ibykus schrieb: keine Gebühren-Nummern nach dem Kostenverzeichnis? Bei bewilligter VKH bist Du davon befreit. In den VKH-Beschlüssen werden manchmal Zahlungsmodalitäten im Rahmen der bewilligten Hilfe aufgegeben .... Wenn keine Einschränkungen gemacht wurden, würde ich mal anrufen (bei Deinem FamGericht) und nachfragen. |