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OLG Braunschweig 2 UF 29/08 Unterhalt wegen Kinderbetreuung bis 15 Jahre - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Information (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=6) +--- Forum: Gerichtsurteile (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=7) +--- Thema: OLG Braunschweig 2 UF 29/08 Unterhalt wegen Kinderbetreuung bis 15 Jahre (/showthread.php?tid=582) |
OLG Braunschweig 2 UF 29/08 Unterhalt wegen Kinderbetreuung bis 15 Jahre - Bluter - 30-12-2008 Hier: 12 Jahre Ehe (Ex ungelernt), 1 Kind adoptiert(01.03.1988), 1 Kind selber gebacken, aber ADS(20.08.1994). Zitat:Damit ist davon auszugehen, dass die Versorgung der Kinder bis zur Selbstständigkeit an sich auch der Lebensplanung der Ehegatten entsprach ( vgl. Pauling aus Wendl/Staudigl „Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis“, 7. Auflage 2008, § 4 Rz.: 72 ff). Zitat:Im August 2009 wird der Beklagte zu 2) 15 Jahre alt. Ein Betreuungsunterhaltsanspruch scheidet dann aus. Da der Sohn weiterhin mit Medikamenten behandelt wird, deren Wirksamkeit bis dahin optimiert werden kann, ist nicht davon auszugehen, dass er auch mit 15 Jahren noch so umfassend beaufsichtigt werden muss, dass eine Vollzeittätigkeit durch die Beklagte zu 3) nicht ausgeübt werden kann. http://app.olg-ol.niedersachsen.de/efundus/volltext.php4?id=4887&ident= Insgesamt nichts Neues. Für mich wird langsam interessant, mit welchen Argumenten das Gericht, in unserem Fall, wohl den fortwährenden BU rechtfertigen wird und ob/was es meiner Ex fiktiv anrechnet. |