FG Düsseldorf: Scheidungskosten voll steuerlich absetzbar - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Information (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=6) +--- Forum: Gerichtsurteile (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=7) +--- Thema: FG Düsseldorf: Scheidungskosten voll steuerlich absetzbar (/showthread.php?tid=7450) |
FG Düsseldorf: Scheidungskosten voll steuerlich absetzbar - Sixteen Tons - 02-05-2013 Scheidungskosten sind lt. Gericht voll absetzbar und umfassen: Kosten der anwaltlichen Beratung + Gerichtskosten für -Versorgungsausgleich -Zugewinn -Unterhaltsansprüche http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=10%20K%202392/12 Damit stellt sich das Gericht gegen eine im Bundesblatt veröffentliche Richtlinie des Ministeriums für Finanzen, das die Scheidungsfolgekosten nicht vollumfänglich abzusetzen sind (Nichtanwendungserlass der Finanzverwaltung). RE: FG Düsseldorf: Scheidungskosten voll steuerlich absetzbar - borni - 02-05-2013 Das Finanzgericht hat nur einen "Versuchsballon" gestartet. Sonst hätte es die Revision nicht zugelassen und am Ende des Urteils vermerkt: Es erscheint ... angemessen, dem BFH Gelegenheit zu geben, diese einschränkende Rechtsprechung zu den Kosten eines Ehescheidungsverfahrens zu überprüfen. http://openjur.de/u/617580.html Also abwarten! Sollte der BFH positiv entscheiden, dann könnte das Ministerium wiederum einen Nichtanwendungserlass veröffentlichen, der die Finanzverwaltung anweist, die Grundsätze des Urteils des BFH nur in dem konkret entschiedenen Sachverhalt zu berücksichtigen und nicht auf vergleichbare Fälle analog anzuwenden. Diese Vorgehensweise findet ihre Anwendung vor allem bei Urteilen, die für den Steuerzahler günstig sind (und dienen wohl der Rechtssicherheit). |