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FG Düsseldorf: Scheidungskosten voll steuerlich absetzbar
#1
Scheidungskosten sind lt. Gericht voll absetzbar und umfassen:

Kosten der anwaltlichen Beratung + Gerichtskosten für

-Versorgungsausgleich
-Zugewinn
-Unterhaltsansprüche

http://dejure.org/dienste/vernetzung/rec...%202392/12

Damit stellt sich das Gericht gegen eine im Bundesblatt veröffentliche Richtlinie des Ministeriums für
Finanzen, das die Scheidungsfolgekosten nicht vollumfänglich abzusetzen sind (Nichtanwendungserlass der Finanzverwaltung).
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#2
Das Finanzgericht hat nur einen "Versuchsballon" gestartet. Sonst hätte es die Revision nicht zugelassen und am Ende des Urteils vermerkt:

Es erscheint ... angemessen, dem BFH Gelegenheit zu geben, diese einschränkende Rechtsprechung zu den Kosten eines Ehescheidungsverfahrens zu überprüfen.
http://openjur.de/u/617580.html

Also abwarten! Sollte der BFH positiv entscheiden, dann könnte das Ministerium wiederum einen Nichtanwendungserlass veröffentlichen, der die Finanzverwaltung anweist, die Grundsätze des Urteils des BFH nur in dem konkret entschiedenen Sachverhalt zu berücksichtigen und nicht auf vergleichbare Fälle analog anzuwenden. Diese Vorgehensweise findet ihre Anwendung vor allem bei Urteilen, die für den Steuerzahler günstig sind (und dienen wohl der Rechtssicherheit).
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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