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Horst Arnold-Variante "light" - Sixteen Tons - 03-05-2013 Wird wurde gerade vor meiner Haustür verhandelt. Tatort Grundschule, Sexuelle Nötigung, Lehrerin & Hausmeister. Neue Osnabrücker Zeitung: Vergleich ausgehandelt http://www.noz.de/lokales/71860547/anwaelte-schachern-vor-arbeitsgericht-osnabrueck-wie-auf-dem-basar Da der Teil über den Vorwurf sexueller Nötigung bereits gerichtlich abgehandelt ist, geht es hier nur noch um arbeitsrechtliche Sachen, bzw. die Weiterbeschäftigung des belasteten Hausmeisters. Die Vorgeschichte wird in dem Artikel aber noch reichlich gewürdigt. Erstinstanzlich bekam der Hausmeister 9 Monate Gefängnis auf Bewährung wegen sexueller Nötigung. Der ging dann in Berufung und das Verfahren wurde eingestellt. Nicht, ohne dem Hausmeister dabei noch eine "sexuelle Beleidigung" anzulasten. Also eher ein Freispruch 2. oder 3. Klasse. RE: Horst Arnold-Variante "light" - Pistachio 00 - 03-05-2013 (03-05-2013, 09:23)Sixteen Tons schrieb: Nicht, ohne dem Hausmeister dabei noch eine "sexuelle Beleidigung" anzulasten.Diese bewährte feministische Praxis benannte Kachelmann als "Nachtreten", denn juristisch gibt es keinen Freispruch 2. oder 3. Klasse. Interessant fand ich dies hier: Zitat:Er erläuterte unter anderem mögliche Folgen einer Theateraufführung in der Grundschule am Tag nach dem Vorfall. Das Stück „Mein Körper gehört mir“ habe möglicherweise suggestiv auf die Lehrerin gewirkt.Das die einschlägig bekannte feministische Propaganda (das Buch enthält Adressen von Beratungsstellen) noch immer solche Folgen auslöst ... RE: Horst Arnold-Variante "light" - Bluter - 03-05-2013 Wer sich mit solchen Fallbeispielen gerne mal ein Wochenende versauen will, kann sich im Blog von Rita-Eva Neeser tummeln. Beachtlich und zugleich erschreckend, was sie bisher an Material zusammengetragen hat. Dort wird u.a. auch ein Anwalt zitiert, der manch schräge Deals schon mitmachte (z.B. sofortige Freilassung des fälschlich Beschuldigten, bei verzicht auf Haftentschädigung) und diese Praxis zugleich beklagt. |