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Horst Arnold-Variante "light"
#1
Wird wurde gerade vor meiner Haustür verhandelt.

Tatort Grundschule, Sexuelle Nötigung, Lehrerin & Hausmeister.

Neue Osnabrücker Zeitung: Vergleich ausgehandelt

http://www.noz.de/lokales/71860547/anwae...-dem-basar

Da der Teil über den Vorwurf sexueller Nötigung bereits
gerichtlich abgehandelt ist, geht es hier nur noch um arbeitsrechtliche Sachen, bzw. die Weiterbeschäftigung des
belasteten Hausmeisters.

Die Vorgeschichte wird in dem Artikel aber noch reichlich gewürdigt.

Erstinstanzlich bekam der Hausmeister 9 Monate Gefängnis auf Bewährung wegen sexueller Nötigung. Der ging dann in
Berufung und das Verfahren wurde eingestellt. Nicht, ohne dem Hausmeister dabei noch eine "sexuelle Beleidigung" anzulasten.
Also eher ein Freispruch 2. oder 3. Klasse.
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#2
(03-05-2013, 09:23)Sixteen Tons schrieb: Nicht, ohne dem Hausmeister dabei noch eine "sexuelle Beleidigung" anzulasten.
Also eher ein Freispruch 2. oder 3. Klasse.
Diese bewährte feministische Praxis benannte Kachelmann als "Nachtreten", denn juristisch gibt es keinen Freispruch 2. oder 3. Klasse.
Interessant fand ich dies hier:
Zitat:Er erläuterte unter anderem mögliche Folgen einer Theateraufführung in der Grundschule am Tag nach dem Vorfall. Das Stück „Mein Körper gehört mir“ habe möglicherweise suggestiv auf die Lehrerin gewirkt.
Das die einschlägig bekannte feministische Propaganda (das Buch enthält Adressen von Beratungsstellen) noch immer solche Folgen auslöst ...
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#3
Wer sich mit solchen Fallbeispielen gerne mal ein Wochenende versauen will, kann sich im Blog von Rita-Eva Neeser tummeln.
Beachtlich und zugleich erschreckend, was sie bisher an Material zusammengetragen hat.
Dort wird u.a. auch ein Anwalt zitiert, der manch schräge Deals schon mitmachte (z.B. sofortige Freilassung des fälschlich Beschuldigten, bei verzicht auf Haftentschädigung) und diese Praxis zugleich beklagt.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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