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Mutter muss keinen Unterhalt bei Ausbildung zahlen... - Druckversion

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Mutter muss keinen Unterhalt bei Ausbildung zahlen... - Libelle - 20-06-2013

Kann man das auch in der Geschlechterrolle umdrehen?

http://newsroom.wenn-das-dann-das.de/junge-eltern-kindesunterhalt-zahlen-wahrend-der-ausbildung/


RE: Mutter muss keinen Unterhalt bei Ausbildung zahlen... - L3NNOX - 20-06-2013

(20-06-2013, 11:16)Libelle schrieb: Kann man das auch in der Geschlechterrolle umdrehen?
Nein

Zitat: Es sei jedoch in jedem Einzelfall eine Abwägung zu treffen, bei der auch eine Rolle spiele, wann und warum die Ausbildung begonnen werde.
..und natürlich ob es die Mama ist Angel


RE: Mutter muss keinen Unterhalt bei Ausbildung zahlen... - 'c' - 20-06-2013

Das ist in der Tat heftig. Noch nicht Mal Stundung des KU? Bis die Alte
wieder KU zahlen kann?
Noch nicht Mal Unterhaltsvorschuß vom JA?

Vielleicht beantragt der Vater diesen ja jetzt erst beim JA.

Wenn das JA dann gegen die Mutter auf KU klagt sieht das Urteil ggf. anders aus, oder?


RE: Mutter muss keinen Unterhalt bei Ausbildung zahlen... - p__ - 20-06-2013

Stelle das Urteil mit Inhalt und Kommentar in die Urteilssammlung, Tips dazu..


RE: Mutter muss keinen Unterhalt bei Ausbildung zahlen... - Libelle - 21-06-2013

Und wie ist das, wenn man dann folgende Dinge beachtet...

§ 1 AGG, sowie § 1610 BGB (in Betracht zu § 1603 BGB) ?

Das würde doch für mich als Laie bedeuten, dass jemand, der seinen eigenen Unterhalt nicht bestreiten kann - (darin Inbegriffen die Kosten seiner Ausbildung) nicht unterhaltsfähig ist, egal ob weiblich oder männlich? Oder sehe ich das jetzt zu einfach?


RE: Mutter muss keinen Unterhalt bei Ausbildung zahlen... - beppo - 21-06-2013

Ja, du siehst es zu einfach, denn unterhaltspflichtige Väter könnten den Unterhalt erwirtschaften, wenn sie nicht solche Drückeberger wären.
Daher wird deren Leistungsfähigkeit grundsätzlich durch fiktives Einkommen sichergestellt.
Einkommen von Müttern ist dagegen grundsätzlich ein Ergebnis übermenschschlicher Anstrengungen und deswegen, weil überobligatorisch, nicht berücksichtigen.