20-06-2013, 11:16
Kann man das auch in der Geschlechterrolle umdrehen?
http://newsroom.wenn-das-dann-das.de/jun...usbildung/
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Mutter muss keinen Unterhalt bei Ausbildung zahlen...
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20-06-2013, 11:16
Kann man das auch in der Geschlechterrolle umdrehen?
http://newsroom.wenn-das-dann-das.de/jun...usbildung/
20-06-2013, 12:30
20-06-2013, 16:31
Das ist in der Tat heftig. Noch nicht Mal Stundung des KU? Bis die Alte
wieder KU zahlen kann? Noch nicht Mal Unterhaltsvorschuß vom JA? Vielleicht beantragt der Vater diesen ja jetzt erst beim JA. Wenn das JA dann gegen die Mutter auf KU klagt sieht das Urteil ggf. anders aus, oder?
20-06-2013, 16:51
Stelle das Urteil mit Inhalt und Kommentar in die Urteilssammlung, Tips dazu..
21-06-2013, 12:54
Und wie ist das, wenn man dann folgende Dinge beachtet...
§ 1 AGG, sowie § 1610 BGB (in Betracht zu § 1603 BGB) ? Das würde doch für mich als Laie bedeuten, dass jemand, der seinen eigenen Unterhalt nicht bestreiten kann - (darin Inbegriffen die Kosten seiner Ausbildung) nicht unterhaltsfähig ist, egal ob weiblich oder männlich? Oder sehe ich das jetzt zu einfach?
21-06-2013, 13:01
Ja, du siehst es zu einfach, denn unterhaltspflichtige Väter könnten den Unterhalt erwirtschaften, wenn sie nicht solche Drückeberger wären.
Daher wird deren Leistungsfähigkeit grundsätzlich durch fiktives Einkommen sichergestellt. Einkommen von Müttern ist dagegen grundsätzlich ein Ergebnis übermenschschlicher Anstrengungen und deswegen, weil überobligatorisch, nicht berücksichtigen. |
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