Datenerhebung, was die Beistandschaft alles darf und tut - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Familienrecht, Gesellschaft, Kinder Männer Frauen (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=16) +--- Thema: Datenerhebung, was die Beistandschaft alles darf und tut (/showthread.php?tid=9213) |
Datenerhebung, was die Beistandschaft alles darf und tut - p__ - 14-07-2014 Bekanntlich sind wir gläserne Bürger und als Unterhaltspflichtige sind wir nicht mal aus Glas, sondern datenschutzrechtlich so gut wie gar nicht existent. Die Jugendämter und andere Stellen machen sich das weidlich zunutze. Es gibt es ein Papierchen, in dem man wie in einer faq nachlesen kann, was alles geht, "Datenschutz während der Beistandschaft": http://www.dijuf.de/tl_files/downloads/2014/DIJuF-Themengutachten_Datenschutz_waehrend_der_Beistandschaft_v._21.03.2014.pdf Der Beistand darf:
Weitergeben darf er Daten:
Daten des Unterhaltsberechtigten Kindes an den Verpflichteten: Kein Anspruch auf Akteneinsicht, "ob Daten weitergegeben werden oder nicht, steht vielmehr nach dem Maßstab der Erforderlichkeit im Ermessen des Beistands". Und wenn der Beistand merkt, dass seine Bebeistandete Sozialleistungsmissbrauch betreibt? Sozialleistungen kassieren, aber Unterhalt verschweigen? Nein, das ist geheim: "Der Beistand ist nicht berechtigt, einen Antrag nach dem UVG oder dem SGB II zu stellen, und somit auch nicht Adressat der sich aus diesen Gesetzen ergebenden Mitteilungspflichten". Nett begründet: "Da der Betrug (§ 263 StGB) nicht zu den in der Vorschrift aufgezählten Katalogstraftaten gehört, besteht folglich auch keine „allgemeine Verpflichtung“ des Beistands zur Anzeige eines (mutmaßlichen) Sozialleistungsbetrugs.". Umgekehrt soll er natürlich den Verpflichteten anzeigen, wenn er "meint, dass der Unterhaltspflichtige nach einer Anzeige seinen Verpflichtungen nachkommen wird". RE: Datenerhebung, was die Beistandschaft alles darf und tut - Dzombo - 15-07-2014 Manchmal lohnt es sich aber, um Datenbekanntgabe zu kämpfen. Immerhin hatte ich damit Erfolg. Das JC musste mir alle "erheblichen" Daten bezüglich meinem Sohn und der KM schriiftlich zusenden. So erhielt ich Einblick in das Zahlungsverhalten des JC ggü. der KM und meinem Sohn. Daraus ergab sich, dass meinem Sohn definitiv zu keiner Zeit überhaupt Geld vom Amt zustand. Solches bekam er nur, weil die KM betrogen hat. Was ja für Frauen ein Kavalliersdelikt ist. Das muss so sein. Denn ihr ggü. geahndet wurde dieser langfristige Sozialleistungsbetrug nicht. O-Ton dazu vom OLG Dresden, bei dem ich mich auf meine Kosten hin darüber beschwert hatte: "..., denn Streit zwischen Eltern darf nicht auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden!" Ich versuche mir gerade vorzustellen, was einem Vater wiederfahren wäre, hätte man ihn beim Sozialleistungsbetrug für mehrere Jahren ertappt. So eine Datenerhebung hat aber auch Vorteile. MANN hat irgendwann einmal Ruhe vor Verfolgung. Meine Daten jedenfalls wurde so üppig zwischen den einzelnen Ämtern hin und her verschoben, dass ich schon am überlegen bin, ob ich demnächst nicht gleich zum JC gehe, um mich dort topaktuell über meine derzeitigen Lebens- und Vermögensverhältnisse aufklären zu lassen. Es ist ja immerhin möglich, dass ich mal wieder Post vom JC bekomme und aufgefordert werde, Auskunft zu erteilen. Weil diese Auskünfte benötigt werden für die Leistungsberechnung von Mutter sowieso mit Kind namens "keine Ahnung". Was zweimal schon passiert war. Echt. Manchmal, wenn`s JC anfragt, habe ich nicht nur das Gefühl, Bahnhof zu verstehen. Manchmal bin ich mir sicher, auf so einem bereits zu wohnen und zu leben. Durchgangsvater im Amtsverkehr quasi. Weitergabe unterhaltsrelevanter Informationen an die Kindesmutter ist zulässig - zebrafink - 05-08-2015 Im Berliner Datenschutzbericht 2014 wird die Weitergabe von Einkommensdaten bei Unterhaltsbeistandschaft als zulässig erachtet: Zitat:4.2 Weitergabe von Einkommensdaten bei Unterhaltsbeistandschaft Zitat:Macht das Jugendamt im Rahmen der sog. Unterhaltsbeistandschaft...die Rechte des Kindes gegenüber dem unterhaltsverpflichteten Kindesvater geltend, nimmt es eine andere Rolle ein als bei der Gewährung von Hilfen zur Erziehung. ... Der unterhaltsverpflichtete Elternteil ist verpflichtet, über Einkünfte und Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist. Diese Pflicht gilt gegenüber dem minderjährigen Kind bzw. der Kindesmutter als gesetzlicher Vertreterin. Indem das Jugendamt diese Ansprüche geltend macht, wird es ebenfalls als gesetzlicher Vertreter des Kindes tätig. Ich kann mich an einen (Video?)Beitrag von Dino erinnern, wo radikal geschwärzt wurde. [Verschoben aus dem Forum "konkrete Fälle", da dort offtopic] RE: Datenerhebung, was die Beistandschaft alles darf und tut - Steinkind1 - 05-08-2015 https://www.youtube.com/watch?v=ZR2um6qaiOQ RE: Datenerhebung, was die Beistandschaft alles darf und tut - Bereschit - 09-08-2015 Es empfiehlt sich immer genau zu schauen was für Daten erhoben werden von JC/AA und JA. 2015 habe ich beim JC Akteneinsicht beantragt und bin vom örtlichen Beauftragten des JC eingeladen worden die Einsicht vorzunehmen (hat sich gelohnt). Bei einem Verstoß durch das JC (Arbeitsvertrag sei zwingend) habe ich einen Einzeiler an das JC geschrieben und eine Beschwerde an die: Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Husarenstraße 30 53117 Bonn Wirkt jedesmal Wunder, plötzlich und das nur innerhalb dreier AT war vom Arbeitsvertrag keine Rede mehr und das Geld bewilligt! Das gewisse Prüfungen stattfinden ist für mich in Ordnung und auch mit dem gültigen Recht vereinbar, wenn ein SB vom JC aber über Monate versucht durch immer neue Unterlagen den Antrag zu verschleppen ist Schluß mit Lustig. U.a. Arbeitsverträge sind nicht erforderlich beim JC und auch dem JA! Abrechnungen können teilweise geschwärzt werden wenn sensible Daten ersichtlich sind wie Stundenkonten etc., dies habe ich mehrfach bestätigt bekommen vom Landes -und Bundesdatenschützer! |