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Datenerhebung, was die Beistandschaft alles darf und tut
#1
Bekanntlich sind wir gläserne Bürger und als Unterhaltspflichtige sind wir nicht mal aus Glas, sondern datenschutzrechtlich so gut wie gar nicht existent. Die Jugendämter und andere Stellen machen sich das weidlich zunutze. Es gibt es ein Papierchen, in dem man wie in einer faq nachlesen kann, was alles geht, "Datenschutz während der Beistandschaft": http://www.dijuf.de/tl_files/downloads/2...3.2014.pdf

Der Beistand darf:
  • Datenerhebung bei Sozialleistungsträgern. Wenn denen von sich aus erlaubt ist, etwas weiterzugeben, was fast immer der Fall ist.
  • Datenerhebung bei der Meldebehörde. Völlig unbeschränkt.
  • Datenerhebung bei Internetportalen wie Facebook. So wie bei allen anderen Punkten auch ist das "immer dann zulässig, wenn sich diese Form der Datenermittlung als erforderlich erweist".
  • beim Arbeitgeber

Weitergeben darf er Daten:
  • an das minderjährige Kind. Nicht nur über Einkünfte, sondern auch medizinischen Gutachten über den Gesundheitszustand des Unterhaltspflichtigen.
  • an die Bebeistandete, die z.B. die im Besitz der Beistandschaft befindlichen Urkunden jederzeit einsehen darf, ausserdem bekommt sie regelmässig Zwischennachrichten, Kopien der Schreiben.
  • dem Anwalt der Ex, der auf diese Weise an Daten kommt die er selber gar nicht erheben dürfte.
  • Lustigerweise nicht an die Unterhaltsvorschusskasse. Die muss selber Daten erheben, ist allerdings null Problem für die.
  • an Staatsanwaltschaft und Gerichte "soweit das Übermitteln von Daten zugleich für die Aufgabenwahrnehmung des Beistands förderlich ist".
  • an die Ausländerbehörden nicht. Aha, das ist nun wieder geheim.
  • an die Steuerfahndung "wenn der Beistand eine mögliche Anzeige wegen Steuerhinterziehung (§ 370 AO) als Druckmittel zur Erfüllung des Unterhaltsanspruchs des Kindes für erforderlich hält".
  • an das Jobcenter nicht.

Daten des Unterhaltsberechtigten Kindes an den Verpflichteten: Kein Anspruch auf Akteneinsicht, "ob Daten weitergegeben werden oder nicht, steht vielmehr nach dem Maßstab der Erforderlichkeit im Ermessen des Beistands".

Und wenn der Beistand merkt, dass seine Bebeistandete Sozialleistungsmissbrauch betreibt? Sozialleistungen kassieren, aber Unterhalt verschweigen? Nein, das ist geheim: "Der Beistand ist nicht berechtigt, einen Antrag nach dem UVG oder dem SGB II zu stellen, und somit auch nicht Adressat der sich aus diesen Gesetzen ergebenden Mitteilungspflichten". Nett begründet: "Da der Betrug (§ 263 StGB) nicht zu den in der Vorschrift aufgezählten Katalogstraftaten gehört, besteht folglich auch keine „allgemeine Verpflichtung“ des Beistands zur Anzeige eines (mutmaßlichen) Sozialleistungsbetrugs.". Umgekehrt soll er natürlich den Verpflichteten anzeigen, wenn er "meint, dass der Unterhaltspflichtige nach einer Anzeige seinen Verpflichtungen nachkommen wird".
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#2
Manchmal lohnt es sich aber, um Datenbekanntgabe zu kämpfen.

Immerhin hatte ich damit Erfolg. Das JC musste mir alle "erheblichen" Daten bezüglich meinem Sohn und der KM schriiftlich zusenden. So erhielt ich Einblick in das Zahlungsverhalten des JC ggü. der KM und meinem Sohn. Daraus ergab sich, dass meinem Sohn definitiv zu keiner Zeit überhaupt Geld vom Amt zustand. Solches bekam er nur, weil die KM betrogen hat. Was ja für Frauen ein Kavalliersdelikt ist. Das muss so sein. Denn ihr ggü. geahndet wurde dieser langfristige Sozialleistungsbetrug nicht.

O-Ton dazu vom OLG Dresden, bei dem ich mich auf meine Kosten hin darüber beschwert hatte:

"..., denn Streit zwischen Eltern darf nicht auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden!"

Ich versuche mir gerade vorzustellen, was einem Vater wiederfahren wäre, hätte man ihn beim Sozialleistungsbetrug für mehrere Jahren ertappt.

So eine Datenerhebung hat aber auch Vorteile. MANN hat irgendwann einmal Ruhe vor Verfolgung. Meine Daten jedenfalls wurde so üppig zwischen den einzelnen Ämtern hin und her verschoben, dass ich schon am überlegen bin, ob ich demnächst nicht gleich zum JC gehe, um mich dort topaktuell über meine derzeitigen Lebens- und Vermögensverhältnisse aufklären zu lassen.

Es ist ja immerhin möglich, dass ich mal wieder Post vom JC bekomme und aufgefordert werde, Auskunft zu erteilen. Weil diese Auskünfte benötigt werden für die Leistungsberechnung von Mutter sowieso mit Kind namens "keine Ahnung". Was zweimal schon passiert war.

Echt. Manchmal, wenn`s JC anfragt, habe ich nicht nur das Gefühl, Bahnhof zu verstehen. Manchmal bin ich mir sicher, auf so einem bereits zu wohnen und zu leben. Durchgangsvater im Amtsverkehr quasi.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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#3
Im Berliner Datenschutzbericht 2014 wird die Weitergabe von Einkommensdaten bei Unterhaltsbeistandschaft als zulässig erachtet:

Zitat:4.2 Weitergabe von Einkommensdaten bei Unterhaltsbeistandschaft

Immer wieder erreichen uns Eingaben, mit denen sich meist unterhaltsverpflichtete Väter darüber  beschweren, dass die Jugendämter bei der Berechnung des Unterhalts für gemeinsame minderjährige Kinder Einkommensdaten an die Kindesmutter weitergeben.

Zitat:Macht das Jugendamt im Rahmen der sog. Unterhaltsbeistandschaft...die Rechte des Kindes gegenüber dem unterhaltsverpflichteten Kindesvater geltend, nimmt es eine andere Rolle ein als bei der Gewährung von Hilfen zur Erziehung. ... Der unterhaltsverpflichtete Elternteil ist verpflichtet, über Einkünfte und Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist. Diese Pflicht gilt gegenüber dem minderjährigen Kind bzw. der Kindesmutter als gesetzlicher Vertreterin. Indem das Jugendamt diese Ansprüche geltend macht, wird es ebenfalls als gesetzlicher Vertreter des Kindes tätig.

Die Unterhaltsverpflichteten sollten bereits beim Einreichen der Unterlagen darauf achten, lediglich die unterhaltsrelevanten Unterlagen vorzulegen bzw. Schwärzungen vorzunehmen.

Ich kann mich an einen (Video?)Beitrag von Dino erinnern, wo radikal geschwärzt wurde.

[Verschoben aus dem Forum "konkrete Fälle", da dort offtopic]
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#4
https://www.youtube.com/watch?v=ZR2um6qaiOQ
Wenn der Tag mit einem Anschiss anfängt, dann weisst Du das Du nicht alleine bist auf dieser Welt!
P.S.:Grüss Deine Frau und Meine Kinder!
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#5
Es empfiehlt sich immer genau zu schauen was für Daten erhoben werden von JC/AA und JA.

2015 habe ich beim JC Akteneinsicht beantragt und bin vom örtlichen Beauftragten des JC eingeladen worden die Einsicht vorzunehmen (hat sich gelohnt).

Bei einem Verstoß durch das JC (Arbeitsvertrag sei zwingend) habe ich einen Einzeiler an das JC geschrieben und eine Beschwerde an die:

Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Husarenstraße 30
53117 Bonn


Wirkt jedesmal Wunder, plötzlich und das nur innerhalb dreier AT war vom Arbeitsvertrag keine Rede mehr und das Geld bewilligt!

Das gewisse Prüfungen stattfinden ist für mich in Ordnung und auch mit dem gültigen Recht vereinbar, wenn ein SB vom JC aber über Monate versucht durch immer neue Unterlagen den Antrag zu verschleppen ist Schluß mit Lustig.

U.a. Arbeitsverträge sind nicht erforderlich beim JC und auch dem JA! Abrechnungen können teilweise geschwärzt werden wenn sensible Daten ersichtlich sind wie Stundenkonten etc., dies habe ich mehrfach bestätigt bekommen vom Landes -und Bundesdatenschützer!
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