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Quotelung Kindergartenbeitrag? - Druckversion

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Quotelung Kindergartenbeitrag? - L3NNOX - 27-11-2014

Ich bräuchte mal eine Einschätzung bezüglich des Kindergartenbeitrags.
KM verdient etwa 2000, KV verdient als Maler angeblich 1500 und zahlt nach DDT Stufe 1 für sein Kind, also 225€. Es ist strittig wer wieviel des Kindergartenbeitrags von 284€ (Ohne Essensgeld) bezahlen muss.
Wo kann ich da ein Gesetz o.ä. finden?
LG L3NNOX


RE: Quotelung Kindergartenbeitrag? - Antragsgegner - 27-11-2014

Gibt dazu keinerlei Gesetz außer der allgemeine Unterhaltsparagraph.


RE: Quotelung Kindergartenbeitrag? - L3NNOX - 27-11-2014

Ja wie ist denn die Rechtssprechung? Muss sowas immer vor gericht ausgetragen werden?


RE: Quotelung Kindergartenbeitrag? - Antragsgegner - 27-11-2014

Gibt Urteile in beide Richtungen. Kommt immer auf Kosten, Einkommen, Ausgaben an.


RE: Quotelung Kindergartenbeitrag? - p__ - 27-11-2014

Das ist Mehrbedarf. Der wird gequotelt. Das macht 800 Mutter und 300 Vater (Selbstbehalt ist 1200 EUR). Gesamt Vater plus Mutter: 1100 EUR.

Haftungsanteil der Mutter: 800/1200 = 66,7%
Haftungsanteil des Vaters: 300/1200 = 33,3%

Da aber der Vater bereits 225 EUR Unterhalt für minderjähriges Kind bezahlt, sieht die Rechnung anders aus, sein Haftungsanteil sinkt auf 75 EUR. Rechnung weiter wie oben.