Quotelung Kindergartenbeitrag? - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Quotelung Kindergartenbeitrag? (/showthread.php?tid=9738) |
Quotelung Kindergartenbeitrag? - L3NNOX - 27-11-2014 Ich bräuchte mal eine Einschätzung bezüglich des Kindergartenbeitrags. KM verdient etwa 2000, KV verdient als Maler angeblich 1500 und zahlt nach DDT Stufe 1 für sein Kind, also 225€. Es ist strittig wer wieviel des Kindergartenbeitrags von 284€ (Ohne Essensgeld) bezahlen muss. Wo kann ich da ein Gesetz o.ä. finden? LG L3NNOX RE: Quotelung Kindergartenbeitrag? - Antragsgegner - 27-11-2014 Gibt dazu keinerlei Gesetz außer der allgemeine Unterhaltsparagraph. RE: Quotelung Kindergartenbeitrag? - L3NNOX - 27-11-2014 Ja wie ist denn die Rechtssprechung? Muss sowas immer vor gericht ausgetragen werden? RE: Quotelung Kindergartenbeitrag? - Antragsgegner - 27-11-2014 Gibt Urteile in beide Richtungen. Kommt immer auf Kosten, Einkommen, Ausgaben an. RE: Quotelung Kindergartenbeitrag? - p__ - 27-11-2014 Das ist Mehrbedarf. Der wird gequotelt. Das macht 800 Mutter und 300 Vater (Selbstbehalt ist 1200 EUR). Gesamt Vater plus Mutter: 1100 EUR. Haftungsanteil der Mutter: 800/1200 = 66,7% Haftungsanteil des Vaters: 300/1200 = 33,3% Da aber der Vater bereits 225 EUR Unterhalt für minderjähriges Kind bezahlt, sieht die Rechnung anders aus, sein Haftungsanteil sinkt auf 75 EUR. Rechnung weiter wie oben. |