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Quotelung Kindergartenbeitrag?
#1
Ich bräuchte mal eine Einschätzung bezüglich des Kindergartenbeitrags.
KM verdient etwa 2000, KV verdient als Maler angeblich 1500 und zahlt nach DDT Stufe 1 für sein Kind, also 225€. Es ist strittig wer wieviel des Kindergartenbeitrags von 284€ (Ohne Essensgeld) bezahlen muss.
Wo kann ich da ein Gesetz o.ä. finden?
LG L3NNOX
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
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#2
Gibt dazu keinerlei Gesetz außer der allgemeine Unterhaltsparagraph.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#3
Ja wie ist denn die Rechtssprechung? Muss sowas immer vor gericht ausgetragen werden?
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
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#4
Gibt Urteile in beide Richtungen. Kommt immer auf Kosten, Einkommen, Ausgaben an.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#5
Das ist Mehrbedarf. Der wird gequotelt. Das macht 800 Mutter und 300 Vater (Selbstbehalt ist 1200 EUR). Gesamt Vater plus Mutter: 1100 EUR.

Haftungsanteil der Mutter: 800/1200 = 66,7%
Haftungsanteil des Vaters: 300/1200 = 33,3%

Da aber der Vater bereits 225 EUR Unterhalt für minderjähriges Kind bezahlt, sieht die Rechnung anders aus, sein Haftungsanteil sinkt auf 75 EUR. Rechnung weiter wie oben.
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