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22-01-2016, 14:49
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22-01-2016, 14:50 von Micha aus Bayern.)
Also ich ich habe 3 Kinder denen ich zu Unterhalt verpflichtet bin. Das ich dadurch zum Mangelfall wurde ist klar. Als Handwerker verdient man ja keine abertausende an euros. Aber ich habe mich immer relativ kooperativ gezeigt. Dadurch ist mir mein Selbstbehalt geblieben, plus ein wenig mehr für berufliche Aufwendungen. Somit lssen die mich aber auch alle in der Regel in ruhe. Und was ich in meiner Freizeit mache interessiert die nicht und die fangen auch nicht an mich zu gängeln.
Und selbst diese harte Zeit ist irgendwann zu ende. Dann kann ich auf mein mehr oder weniger erreichtes aufbauen und in Ruhe leben.
Übrignes, ich weiß ja nicht was ihr immer anstellt. Aber mein Anwalt hat bei allen Verhandlungen, mittlereile deren 4, fiktive Einkünfte und Nebenjobs abgelehnt. Diese wurden mir auch nie zur Auflage gemacht
the notorious iglu
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Bei mir war es auch so, dass der erste Gedanke des Richters war, zu überlegen wie viel Unterhalt er haben will. Der zweite Gedanke war zu errechnen, wie viel Einkommen ich dafür erwirtschaften muss, ohne meinen Selbstbehalt (haha) zu gefährden. Im dritten Schritt stand das Einkommen, dass ich erwirtschaften sollte im Gerichtsbeschluss.
Kooperation ist keine Einbahnstraße. Wenn die Gegenseite nicht reden oder verhandeln will sondern einfach besteht, dann kommt das auch in den Gerichtsbeschluss. Aufs Konto dann allerdings auch nicht.
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(22-01-2016, 10:43)Micha aus Bayern schrieb: Auch die Geschichte mit den fiktiven Einkünften ist recht seltsam.
Informiere dich selbst mal, Google hilft dir dabei, wenn du schon nichts im Forum darüber lesen willst. Ich halte es für falsch, diesen Thread in einen Kurs übers Unterhaltsrecht für komplett Ahnungslose zu transformieren. Im Thread gehts um Dinge, die der Gerichtsvollzieher mitnehmen könnte!
the notorious iglu
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(22-01-2016, 15:00)p__ schrieb: Im Thread gehts um Dinge, die der Gerichtsvollzieher mitnehmen könnte!
Meistens eine Unterschrift.
Ansonsten ist der Thread scheinbar sowieso für Ahnungslose konzipiert. Wenn man seine Habseligkeiten und 7 Kostbarkeiten nicht gerade auf dem Kaffeetisch aufbaut und aufstapelt, an dem man den Gerichtsvollzieher zu empfangen gedenkt, nimmt der gar nichts mit. Schon aus dem Grund, weil dem das zu viel Verwaltungskram ist.
In der Villa des Radiologen, der urplötzlich Zahlungsunfähig ist, mag das anders sein.
Edit: Wenn der Gerichtsvollzieher einen nicht antrifft, und der trifft einen meistens nicht an, weil er gar nicht erst klingelt, sondern einem gleich das Kärtchen reinschmeißt, dass er niemanden angetroffen hat, lädt der einen ins Amtsgericht und kommt gar nicht dazu einen Blick in die Wohnung zu werfen.
Doppeledit: Ich öffne schon seit Jahren niemandem die Tür, der nicht angemeldet ist oder von mir erwartet wird.
So ist das tni, mit der Zeit und Erfahrung kommt eine lässige coolness in die Angelegenheit. Für viele ist es die Angst vorm ersten mal und mich traf es auch - zugegeben.
Wenn ich das Milieu um mich herum sehe, wird dort den ganzen lieben Tag lang Fernsehen gesehen. In diesen scriptet reality stories wühlt der GV selbst in gammeligsten Rummelbuden dann in Schränken und Wäsche rum. Dann obendrauf noch die dollsten Belehrungen die ein Gerichtsvollzieher machen kann. Man will es nicht glauben, aber eine Menge Leute da draussen glauben dass das so abläuft. Leider leider.
Einen Spass hau ich noch raus und dann ist aber auch Schluss. Kündigt sich der GV an, geht zum nächsten Bahnhof und ladet alle verfügbaren Penner auf ein paar Kästen Bier zu einer Gerichtsvollzieherparty ein. Ich schwör dass die erscheinen und noch ein paar Kumpels mitbringen. Der Gerichtsvollzieher hat keine Möglichkeit mehr den Vollzug durchzuführen. Rausschmeissen kann er die nicht, ihr habt das Hausrecht. Achtet aber nun darauf, das die Penner nichts mitgehen lassen. Taschenkontrolle am Ausgang ist Pflicht.
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(22-01-2016, 16:07)Martini schrieb: In diesen scriptet reality stories wühlt der GV selbst in gammeligsten Rummelbuden dann in Schränken und Wäsche rum.
Frage dich mal, wer von solchen Darstellungen profitiert. Leute, bei denen einen Vollstreckung ansteht werden nach solchen Bildern aus Angst vor Totalpfändung von selber verkaufen und verscheppern, was geht, damit Gläubiger und nicht zuletzt die Kosten für Vollstreckung bezshlt werden.
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(22-01-2016, 16:07)Martini schrieb: Der Gerichtsvollzieher hat keine Möglichkeit mehr den Vollzug durchzuführen.
ich bin zu dumm, warum soll das dann plötzlich nicht mehr gehen ?
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Kennt jemand eine Quelle die was zu dem Thema aussagt wie wertvoll ein Auto sein darf damit man es behalten kann. Vorausgesetzt man hat nur eines und verwendet es um zum Job und zurück zu fahren?
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3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
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