30-11-2016, 22:45
Die Vermögensfreigrenzen sind im zwölften Sozialgesetzbuch von 2.600 auf 5.000 Euro angehoben worden. Ein entsprechender Gesetzesentwurf dazu wurde heute
abgenickt.
http://www.bundestag.de/hib#url=L3ByZXNz...=mod454590
Das gilt nicht nur für die im Text benannten behinderten Menschen. Damit sind künftig für finanziell schlechter gestellte Bürger die Aussichten auf Gewährung von Prozesskosten-, bzw. Verfahrenskostenhilfe, ohne Ratenzahlung, größer.
abgenickt.
http://www.bundestag.de/hib#url=L3ByZXNz...=mod454590
Das gilt nicht nur für die im Text benannten behinderten Menschen. Damit sind künftig für finanziell schlechter gestellte Bürger die Aussichten auf Gewährung von Prozesskosten-, bzw. Verfahrenskostenhilfe, ohne Ratenzahlung, größer.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater