02-03-2017, 01:16
Hallo zusammen,
es ist etwas bedauerlich, wie negativ hier über Waldorfschulen gesprochen wird. Die Schule hier vor Ort ist sehr empfehlenswert und kann den staatlichen Schulen echt was vormachen.
Meine Kinder sind von Kindergarten an dort, und diese Entscheidung wurde/wird von mir mitgetragen.
Nach der Trennung hat meine Exfrau das Schulgeld alleine gezahlt, wenngleich auch nur einen deutlich reduzierten Beitrag.
Jetzt, wo meine älteste Tochter studiert und Bafög bekommt muss ich für sie deutlich weniger Unterhalt zahlen, meine Exfrau muss für sie nichts mehr zahlen.
Dies nimmt meine Exfrau zum Anlass und erwartet von mir, dass ich für die beiden anderen Kinder die Schulkosten hälftig übernehme. Dafür hat sie schon einen Termin mit dem Finanzausschuss der Schule ausgemacht, bei dem ich mich dazu verpflichten soll.
Nun die Frage: muss ich das?
Wenn das Schulgeld hälftig von mit aufgebracht werden soll, werde ich mich mit meiner finanziellen Situation mit der Schule auseinander setzen müssen. Wahrscheinlich immer noch besser als mit dem Jugendamt oder Gericht.
Ich zahle derzeit nur den Mindestunterhalt für die beiden jüngeren Kinder. Da ich für die älteste jetzt weniger zahle, muss ich damit rechnen höher eingestuft zu werden. Oder?
Wie schätzt Ihr die Lage ein?
es ist etwas bedauerlich, wie negativ hier über Waldorfschulen gesprochen wird. Die Schule hier vor Ort ist sehr empfehlenswert und kann den staatlichen Schulen echt was vormachen.
Meine Kinder sind von Kindergarten an dort, und diese Entscheidung wurde/wird von mir mitgetragen.
Nach der Trennung hat meine Exfrau das Schulgeld alleine gezahlt, wenngleich auch nur einen deutlich reduzierten Beitrag.
Jetzt, wo meine älteste Tochter studiert und Bafög bekommt muss ich für sie deutlich weniger Unterhalt zahlen, meine Exfrau muss für sie nichts mehr zahlen.
Dies nimmt meine Exfrau zum Anlass und erwartet von mir, dass ich für die beiden anderen Kinder die Schulkosten hälftig übernehme. Dafür hat sie schon einen Termin mit dem Finanzausschuss der Schule ausgemacht, bei dem ich mich dazu verpflichten soll.
Nun die Frage: muss ich das?
Wenn das Schulgeld hälftig von mit aufgebracht werden soll, werde ich mich mit meiner finanziellen Situation mit der Schule auseinander setzen müssen. Wahrscheinlich immer noch besser als mit dem Jugendamt oder Gericht.
Ich zahle derzeit nur den Mindestunterhalt für die beiden jüngeren Kinder. Da ich für die älteste jetzt weniger zahle, muss ich damit rechnen höher eingestuft zu werden. Oder?
Wie schätzt Ihr die Lage ein?