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Versorgungsausgleich - Fragebogen über Kinderbetreuung
#1
Die Mutter und ich haben von der DRV Formulare zum ausfüllen bekommen, wann wo gearbeitet etc. Nun hat sie aber einen zusätzlichen Zettel erhalten, wo für jedes Kind einzeln gefragt wird ob sie ihn allein erzogen hat und wenn nicht, ob sie es überwiegend erzogen hat. Diesen Zettel hat sie ausgefüllt und ich soll ihn unterschreiben (vermutlich als Bestätigung, dass alles stimmt). Allerdings hat sie angegeben, dass sie die überwiegende  der Erziehung gemacht hat bzw. beim zweiten und dritten Kind dass sie sie allein erzogen hat. Ärgerlich, weil es nicht der Vergangenheit enstpricht, ich war maßgeblich bei allen drei beteiligt.

Was hat dieser Fragezettel in sich und warum wurde nur die Mutter gefragt? 

Bekommt sie mehr Anteile der Rentenansprüche wenn sie das so angibt? Ich ging bisher davon aus, dass jeder 50% der insgesamt eingezahlten Beiträge bekommt (die überwiegend von mir aufgebaut wurden). Ich meine, würde sie dann mehr als die Hälfte der Gesamt-Beiträge bekommen, wenn die falsche Angabe der Kinderbetreuung durchgeht, und wie viel macht das aus etwa?

Ich frage mich was ich besseres tun könnte, ausser passiv die Unterschrift verweigern..
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#2
Es geht wohl um die Kindererziehungszeiten, für die man Rente bekommt: http://www.deutsche-rentenversicherung.d..._rente.pdf
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#3
100 Dank für den Link! Ich hatte schon befürchtet, dass es um einen Altersvorsorgeunterhalt oder ähnliches handelt.

So wie ich es klingt, bekommt die Mutter dann einen zusätzlichen Zuschuss für die Kindererziehungszeit, falls sie überwiegend, oder beide gleich erzogen haben:

"Die Kindererziehungszeit wird nur einem Elternteil zugeordnet – demjenigen, der das
Kind überwiegend erzogen hat. Erziehen Sie als Mutter und Vater Ihr Kind gemeinsam, ohne dass der Erziehungsanteil eines Elternteils überwiegt, erhält grundsätzlich die Mutter die Kindererziehungszeit."

Soweit OK.

"Zeiten der Kindererziehung führen für Mütter und Väter in der gesetzlichen Rentenversicherung zur Versicherungspflicht, wenn sie ihr Kind in Deutschland erziehen und gewöhnlich auch dort mit ihm leben. Die Rentenbeiträge dafür zahlt der Bund."

Es ist also ein zusätzlicher Zuschuss vom Staat und keinen erhöhten Anteil den sie von meine Beiträge abzieht...
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#4
Kommt auf deine Situation an. Wenn du während der Kindererziehungszeiten gearbeitet hast und sie nicht, dann hat sie wegen der während der Kindererziehungszeiten erworbenen Rentenpunkte einen entsprechend geringeren Anspruch im Rahmen des Versorgungsausgleichs. Umgekehrt müsste sie mehr abgeben. Es gab sogar mal den Fall einer Dame mit sieben Kindern, die ansonsten im Leben genau wie ihr Ehemann nur von Sozialleistungen lebte. Bei der Scheidung gabs einen Versorgungsausgleich zugunsten des Ehemanns. Hälfte abgeben. Der hatte nichts erworben und sie einige Punkte für die Kindererziehungszeiten. Das ging die Instanzen hoch. Ergebnis: Versorgungsausgleich wird durchgeführt.
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#5
(06-06-2018, 09:51)p__ schrieb: Kommt auf deine Situation an. Wenn du während der Kindererziehungszeiten gearbeitet hast und sie nicht, dann hat sie wegen der während der Kindererziehungszeiten erworbenen Rentenpunkte einen entsprechend geringeren Anspruch im Rahmen des Versorgungsausgleichs.

Das kann ich bestätigen. Da ich mit Ex zusammen fünf Kinder habe, ist der Anspruch auf VSA bei Ex derbe zusammengeschmolzen.
Unter dem Strich muß ich dann nur noch 60 Euro pro Monat aus meinen Rentenansprüchen für 10 Jahre Ehe an sie abtreten. Damit kann man leben.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#6
Ach das ist ja interessant! Das heisst, zunächst wird das jeweils Geleistete in Rentenpunkte abgebildet und erst dann darüber die Gesamtsumme gewichtet gemittelt?

Vereinfachtes Beispiel - beim Vater entsprechen die Beiträge aus der Erwerbstätigkeit V Rentenpunkte. Beider Mutter entsprechen die Kinderbetreuungszeiten M Rentenpunkte. Heisst das, dass wenn die Mutter mehr Rentenpunkte hat ihr dann ihr kleinerer Rentenanteil beim Versorgungsausgleich zustehet?
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#7
Es wird so gerechnet: Alle deine während der Ehezeit erworbenen Rentenpunkte werden aufsummiert. Die der Ex ebenso. Dann wird die Differenz ausgeglichen. Wenn du zu Ehezeiten 20 bekommen hast und sie 10, musst du 5 an sie abgeben. Sollte bisher ohne Kindererziehungszeiten gerechnet worden sein, würde sie dafür z.B. 4 bekommen. Dann hat sie also in Wirklichkeit 14 statt 10 und du musst nur noch 3 abgeben.

Alle Zahlen Fiktion! Nur zur Illustration!
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#8
Servus
bei mir waren in 9 Ehejahren 9 Rentenpunkte durch  Erwerbstätigkeit , bei EXe 9 für drei Kinder und noch 4 für Erwerbstätigkeit allso 13.
Wären 2 zu meinen gunsten
Aber wegen geringfügigkeit hat der Richter auf eine übertragung verzichtet:
Umgekehrt wäre das sicher nicht geschehen.
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