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26-11-2022, 11:26
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26-11-2022, 11:33 von Simon ii.)
(25-11-2022, 14:19)Haseeins schrieb: Es ist eine Frage des Prinzips.
Also weil Du unbedingt Dein "Prinzip" durchsetzen willst, willst Du Dir das Leben noch schwerer machen?
Der Sinn dahinter erschließt sich mir nicht.
Meiner Meinung nach solltest Du eine nüchterne und ehrliche (!) Kosten-Nutzen-Rechnung machen.
Was kostet es Dich, den Unterhalt zu zahlen und welchen Nutzen hast Du dadurch?
Was kostet es Dich, den Unterhalt NICHT zu zahlen und welchen Nutzen hast Du dadurch?
Ich sehe es eher wie p_: Solange der Unterhalt für Dich finanziell erträglich ist, zahle den Unterhalt und verzichte auf Dein "Prinzip".
"Prinzipien" können sehr schlechte Ratgeber sein. Es ist jedesmal genau zu überprüfen, ob es sinnvoll ist, an ihnen festzuhalten. Vor allem ist zu überprüfen, ob das "Prinzip" nicht in Wahrheit etwas völlig anderes ist wie z. B. verletzter Stolz.
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Das ist extrem einfach. Jedes Konto, jede Anlage ist beim BZSt (Bundeszentralamt für Steuern) gemeldet. Schon sehr lange. Gerichtsvollzieher greifen auch immer zuerst darauf zurück. Welche Staatsangehörigkeit die Person hat, spielt absolut keine Rolle.
Unterschätze das alles bloss nicht, du wirkst da etwas sorglos und unbedarft. Natürlich kennt die Ex deine Kontonummer nicht, sie kennt aber andere Details und du selber hast massenhaft Datenspuren zurückgelassen. Dein und alle ehemaligen Arbeitgeber und alle Einkommenshöhen sind auch bekannt. Dafür hat die Rentenversicherung eine schöne Datensammlung, die auch eifrig abgerufen wird. Angemeldete Fahrzeuge, Steuerdetails. Europa klingt so frei und leicht verdummbar, ist aber längst von Überwachung und Datenbanken durchzogen, die es für gewöhnliche Schuldner sehr unlustig macht.
GB ist nicht mehr EU, bis auf diese Formalität hat sich der Durchgriff dort aber nicht geändert. Vor allem gibts nach wie vor das Verbot der "révision au fond", er reicht also mit einem vollstreckbaren Titel zu winken. Unterschied ist seit dem EU-Austritt nur, dass die Vollstreckung erst registriert werden muss. Du musst höllisch aufpassen, dass nichts auf GB hinweist. Wenn doch, haben sie dich, innerhalb GB wirst du über deine Sozialdaten sofort gefunden.
Ich meine nach wie vor, dass deine Pläne langfristig gesehen zu instabil sind. Verhalte dich da etwas paranoid, um deine Chancen zu erhöhen.
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26-11-2022, 12:15
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26-11-2022, 12:17 von Seditionist.)
(26-11-2022, 11:26)Simon ii schrieb: (25-11-2022, 14:19)Haseeins schrieb: Es ist eine Frage des Prinzips.
Also weil Du unbedingt Dein "Prinzip" durchsetzen willst, willst Du Dir das Leben noch schwerer machen?
Ich sehe es eher wie p_: Solange der Unterhalt für Dich finanziell erträglich ist, zahle den Unterhalt und verzichte auf Dein "Prinzip".
Sehe ich genauso,
in Deutschland ist mit hohem Einkommen der Kindesunterhalt noch verhältnismäßig niedrig,
nur mit niederem-durchschnittlichem Einkommen oder mit Trennungs oder Ehegattenunterhalt wird man in Deutschland zum Sklaven.
Wenn man den Kindesunterhalt in Deutschland für höhere Einkommen mit den USA oder der Schweiz vergleicht,
ist er in Deutschland deutlich niedriger.
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Niedrig und hoch sind relative Begriffe. In Prozent des typischen Einkommens liegt Deutschland am oberen Rand. Ausserdem gibts in D fette Mehr- und Sonderbedarfstatbestände, man zahlt hier Kindergarten & Co extra!
Das wäre aber auch kein Kriterium für zahlen oder nicht zahlen. Kriterium sollte vielmehr der Quotient sein aus Aufwand, Nachteilen, Problemen einerseits und Gewinn (finanziell, emotionall etc) andererseits.
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(26-11-2022, 11:15)Haseeins schrieb:
Wäre ein gemeinsames Bankkonto (und-Konto) eine Lösung? Es ist nicht pfändbar.
Hat jemand ein Erfahrung?
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Gemeinsame Konten (zwei Inhaber) sind jederzeit pfändbar. Konten, die einen Inhaber haben und einen weiteren Zeichnungsberechtigten sind nicht pfändbar bei Schulden des Zeichnungsberechtigten und voll pfändbar beim Inhaber. Der Zeichnungsberechtigte ist ein vom Kontoinhaber Bevollmächtigter. Die Rechte (und Pflichten) verbleiben jedoch beim Kontoinhaber (=Verfügungsberechtigten).
Viel verschieben ist da aber auch nicht. Das zählt schnell als Geldwäsche und Steuerhinterziehung. Geld verschenken kostet Schenkungssteuer! Du kannst also nicht unbedingt einfach so dein Geld an einen Dritten geben, um es zu retten.
Du fängst jetzt an, nach Schlupflöchern innerhalb des Systems zu suchen. Die gibts es nicht weil alles schon vor Jahrzehnten ausgenutzt und zugestopft wurde, es bringt auch nichts wenn du dir hier jede Schnapsidee mühsam widerlegen lässt, das zeigt dir auch keine erfolgversprechenden Wege. Unpfändbar sein bedeutet in Europa, schlichtweg nichts zu haben. Geld vor Zugriff zu retten geht, aber nur bei sehr hohen und sehr kleinen Beträgen und frühzeitigem Handeln. Für die hohen Beträge wäre Fachberatung durch einen Steueranwalt o.ä. angebracht. Das läuft aber nicht mit sowas primitivem wie Überweisungstricks, sondern über Investments.