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Hey, nur ein kurzer Zwischenbericht: die Vaterschaft anzuerkennen mit Sorgeerklärung erweist sich als gar nicht so einfach. In unserer Gemeinde sind beide Vorgänge verschiedenen Behörden zugeordnet, beide mit Terminvereinbarung und ca 2 Wochen Wartezeit. Von der Sorgeerklärung hat die Sachbearbeiterin DRINGEND abgeraten, das führe nur zu Problemen.
Dann im Nachbarort angerufen, wo für beide Vorgänge das Jugendamt zuständig ist. Die sagten als erstes, dass sie für Einwohner der Nachbargemeinde nicht zuständig seien und diese Beurkundungen übernehmen KÖNNEN aber nicht MÜSSEN. Auch diese Sachbearbeiterin empfahl enachdrücklich - " auf Basis ihrer 17jährigen Erfahrung" - von der Sorgeerklärung abzusehen. Der erste mögliche Termin fiel überdies in die Urlaubszeit der zuständigen Sachbearbeiterin, die dann wieder betonte, dass ihre Vertetung diese Angelegenheit übernehmen KÖNNE aber nicht MÜSSE. Man wolle zurückrufen, wenn man sich darüber geeinigt habe.
Woraufhin mein Sohn den Beistand des Kindes angerufen und über seine Bemühungen und die Sachlage informiert hat. Der Beistand zeigte sich verständnisvoll (meinem Sohn gegenüber) und hat die Frist zur Anerkennung verlängert, und wollte sich dann bei den Kollegen in unserem Nachbarort melden und die bitten, "ihren Job" zu machen.
Jetzt haben wir endlich einen Termin bekommen.
Bürokratie pur....
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20-06-2024, 13:19
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-06-2024, 13:26 von sirius83.)
Vaterschaftsanerkennung und Sorheerklärung sind hemacht, wir warten jetzt auf die Reaktion der KM und die Unterhaltsforderungen bzw -berechnungen.
Mein Sohn möchte jetzt so schnell wie möglich eine Umgangsregelung, da die KM sich zuverlässig als unzuverlässig erwiesen hat.
Macht es Sinn, ihr die hier im Portal vorgeschlagene Unterhaltsvereinbarung zu schicken ? Da werden allerdings schon Schulferien berücksichtigt, und das Kind ist ja noch Säugling.
Der Beistand hat uns auch die Adresse der für Umgangsregelungen zuständigen Stelle im Jugendamt geschickt, macht es Sinn, die zu involvieren ?
Und ist es möglich, trotz des Alters schon eine Wochenendregelung zu vereinbaren ? Weil die KM am anderen Ende Deutschlands lebt ? Also 1-2 Wochenenden pro Monat statt 2-3 Stunden pro Woche ?
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Beim Umgang geht man nach Schema F vor - der Dreisprung, wie hier schon oft beschrieben. Aufforderung, Jugendamt, Klage. Die vorgeschlagene Umgangsregelung muss selbstverständlich an die konkrete Situation angepasst werden, sofern es überhaupt sinnvoll, bei einem Baby mit dynamischer Situation eine stark formalisierte Regelung zu verlangen. Auch ein Mittwochnachmittag ist natürlich Quark, wenn das Kind weit weg wohnt. Bei Babys geht man auf "oft und kurz". Was mit der Entfernung kollidiert.
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Nachdem die Vaterschaft jetzt offiziell festgestellt ist, hat uns jetzt auch das JA die Formulare zur Unterhaltsberechnung geschickt. Wir sollen jetzt innerhalb von 14 Tagen Auskunft geben, der erste Termin mit unserem Anwalt ist aber erst in 3 Wochen zur telef Erstberatung. Aktuell nimmt fast keine Kanzlei neue Mandanten auf, mussten wir feststellen.
Angeblich wurden wir zwecks Auskunfterteilung mit einem Schreiben vom 1.7. in Verzug gesetzt - haben wir nie erhalten.
Sie verlangen jetzt Einkommensnachweise ab Januar 2023 bis einschl. Juli 2024.
Ich dachte, normalerweise gilt das Durchschnittseinkommen ab 12 Monate vor bis zur Geburt, das wäre bei uns März bis März ? Können die den Zeitraum willkürlich festlegen? Und wieso werden wir zum 1.7. in Verzug gesetzt,nicht rückwirkend ab Geburt ? Das Job Center hatte uns sogar 6 Wochen vor der Geburt in Verzug gesetzt, wg Betreuungsunterhalt.
Wir können die Abgabefrist tel. oder per Email verlängern lassen. Welche Begründung wäre gut - wir möchten natürlich vorher mit dem Anwalt sprechen.
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Die Frage ist auch, ob die wirklich den Durchschnittsverdienst nehmen. Im vergangenen Jahr hat mein Sohn wg einer Fortbildung sehr wenig verdient, in den letzten 3 Monaten dafür sehr gut. An anderer Stelle im Forum hab ich gelesen, dass das JA dann einfach nur die guten Verdienstmonate als Grundlage nimmt.
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Wenn die Auskunft zurück bis Jan 23 günstiger für ihn ist, soll er die geben. Normalerweise aber nur ein Jahr. Vorzulegen sind Tabellarische Auflistung nebst Belegen.
Jede Unterhaltshöhe ist theoretisch Verhandlungssache. Die Düsseldorfer Tabelle ist kein Gesetz, behaupten die Rechtslügner. In der Praxis ist es freilich so, dass sie gültiger wie das Grundgesetz ist, ausser die finden eine Idee, noch höheren Unterhalt zu verlangen, es gilt immer das Unterhaltsmaximierungsprinzip. Versucht wird so allerhand gegen den Unterhaltspflichtigen, auch der Trick, das nachgewiesene Einkommen einfach mit der Behauptung zu erhöhen, das wäre unüblich niedrig gewesen. Denk dran, dass man nicht verpflichtet ist, bei den Begründungen die volle Wahrheit zu sagen. Man kann also dann auch einfach behaupten, man hätte eben ein wechselndes Einkommen, das sei so im Job begründet. Und eigentlich sei es das letzte Jahr sogar unüblich hoch gewesen. Man verlange, deshalb ein Jahreseinkommen von XX XXX als Grundlage zu nehmen. XX XXX ist niedriger wie das tatsächliche Einkommen. Also einfach in die Gegenrichtung marschieren, Arbeit machen, alles umdrehen.
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Hi, hab mal eine theoretische Frage zur "Erwerbsobliegenheit", hab gelesen, dass die bis zu 48 Wochenstunden verlangen können.
Können die das auch verlangen, wenn man z.b. einen 30 Std Job ausübt und mind 10 Std pro Woche als pflegender Angehöriger die Mutter (Pflegestufe 1 oder 2, steht noch nicht fest) unentgeltlich oder gegen geringe Aufwandsentschädigung pflegt ?
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Der Ainzelfall, der Ainzelfall, huldigt alle dem Ainzelfall. Anders gesagt: Das kommt auf die Laune des Richters an, ob und wenn ja wie viel die Angehörigenpflege wert ist. 48 Wochenstunden Arbeit sind jedoch schwer durchzusetzen, da muss schon noch mehr vorgebracht werden, etwa dass du lange bereits 48 Stunden gearbeitet hast und das also für dich auch weiterhin zumutbar ist.
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05-03-2025, 20:53
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05-03-2025, 20:54 von sirius83.)
Hallo, kann mir jemand sagen, wie man am besten ein Schreiben für das Jugendamt formuliert, dass mein Sohn von meiner Unterstützung lebt ? Muss ich da konkrete Zahlen nennen ? Das Jugendamt glaubt nicht, dass er aktuell kein Einkommen hat.
Er hat seit Januar eine vierjährige Ausbildung angefangen, die eigentlich unterhaltsaussetzend sein sollte, da Erstausbildung.
Dennoch fragt unser Anwalt jetzt nach dem Arbeitsvertrag für den Nebenjob, den der Junge im nächsten Monat neben der schulischen Ausbildung aufnimmt, um seinen Lebensunterhalt zu verdienen. Aber ist das überhaupt nötig ? Mache ich da nicht unnötig die Pferde scheu ? Was er jetzt verdient - während der Ausbildung, geht die doch nichts mehr an, oder doch ?
Das Kind ist im April 2024 geboren, udn da wollen die immer noch das aktuelle Einkommen wissen, um den Unterhalt zu berechnen ?
Wir haben bis jetzt vorgelegt: Fortbildung durchgängig im Jahre 2023, dann einige Monat Arbeit mit niedrigem Einkommen, zwei Monate arbeitslos, dann 1 Monat Arbeit mit sehr gutem Einkommen, dann wieder arbeitslos und seit Januar eben Erstausbildung - um die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Für die arbeitslosen Zeiten haben wir Listen mit mind. 30 Bewerbungen pro Monat vorgelegt inkl. Ansprechpartner und Antwort. In 2024 hat sich mein Sohn an der Miete beteiligt, diesen Anteil setze ich ab Januar vorläufig aus - da kein Einkommen.
Bürgergeld hatten wir in den o.g. arbeitslosen Zeiten beantragt, aber es kam nach Monaten erst kürzlich eine Ablehnung, weil er sich nicht persönlich vorstellen konnte (weil er in dem Monat Arbeit hatte und nach Arbeitsschluss ist das Amt zu - das hatten wir gemeldet und daraufhin ein Schreiben bekommen, dass wir ein Foto mit Personalausweis schicken sollen, was wir auch getan haben.). Trotzdem jetzt diese Absage mit dem Aufhänger - er ist ja nicht erschienen. Wir haben natürlich Widerspruch eingelegt, aber das kann ja auch nochmal Monate dauern. In der Zwischenzeit erfährt das Jugendamt, dass Bürgergeld abgelehnt wurde und will jetzt wissen, wovon er lebt.
Deswegen soll ich jetzt für den Anwalt ein Schreiben aufsetzen, dass ich meinen Sohn unterstütze (und er soll seine Kontoauszüge der letzten Monate einreichen) Ich möchte aber nicht zu viel sagen, damit die am Ende nicht wieder auf irgendwelche dummen Ideen kommen. Reicht es, wenn ich sage, er darf seit Januar mietfrei wohnen und muss für Kost und Logis nicht zahlen ?
Danke wie immer für Eure wertvollen Tipps !
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Ungünstig. Wenn du bescheinigst, dass er vom Geld Dritter lebt, dann setzen die seinen Selbstbehalt auf Null. Dann ist sein Wohnvorteil Maximum und sein Lebensunterhalt bereits gedeckt. Ich würde erst mal nur maximal bescheinigen, dass er von dir einen Kredit in Miethöhe bekomme hat.
Der Sohn muss auch das Einkommen des Nebenjobs nachweisen, jedes Einkommen, ganz egal ob von vornherein klar ist, dass er nichts zahlen wird. Während der Ausbildung sind ausserdem seine Eltern ihm gegenüber unterhaltspflichtig, du und der Vater, also Grossvater seit April 2024.
Wie siehts mit den anderen Dingen aus, Sorgerecht, Umgang?
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Danke für den Hinweis, das werde ich berücksichtigen.
Sorge und Umgang gehen leider vor Gericht, die KM weigert sich.
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Hi, hab noch eine Frage zu der Bescheinigung - da er ja seit Januar keine Miete mehr zahlt. Kann ich schreiben, dass die Mietzahlung als Kredit gestundet wird, bis er wieder zahlungsfähig ist ? Und gelegentliche finanzielle Zuwendungen (die auch aus den Kontoauszügen hervorgehen) als Unterhaltszahlungen gelten ? Muss da nicht ein formeller Kreditvertrag mit Zinsen und Vertragslaufzeit vorgelegt werden ?
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Schreiben kannst du dem Jugendamt alles. Ein Kreditvertrag bedarf der schriftlichen Form, aber das lässt sich ja leicht schreiben. Ein Vertrag muss niemals vorgelegt werden, weil das Jugendamt sowieso nichts entscheidet. Die wollen nur immer alles wissen und dann, dass der Pflichtige freiwillig unterschreibt. Wenn nicht, wenn das Jugendamt vor Gericht geht, dann kann der Richter das anerkennen oder wegwischen, ganz wie es ihm beliebt. Der Gang zu einem Anwalt ist dann auch verpflichtend für deinen Sohn, es herrscht Anwaltspflicht.
Dein Sohn war bis Beginn Ausbildung nicht unterhaltsberechtigt, also sind Gelder und Leistungen von dir an ihn bis 1.1. (=Beginn Ausbildung) nicht als Unterhaltszahlungen zu werten, sondern als "freiwillige Zuwendungen Dritter". Ich würde dem Jugendamt sagen, dass keinrlei Geld oder Leistungen geflossen sind. Lege niemals deine Kontoauszüge vor, das geht niemand etwas an.
Das mit den "freiwilligen Zuwendungen Dritter" gilt nur bis zum 1.1. Keine freiwilligen Zuwendungen sind Leistungen, die deinem Sohn im Rahmen des Familienunterhalts zufliessen, der ja womöglich ab 1.1. fällig wäre.
Das Problem ist, dass freiwilligen Zuwendungen Dritter zwar nicht als Einkommen zählen, wenn das dem Willen dieses Dritten nicht entspricht, aber halt nicht im Mangelfall, der dein Sohn ist. Dann zählen sie als Einkommen und werden weggefressen. Direkt oder indirekt über eine Haushaltsersparnis, womit auch geldwerte Leistungen einbezogen werden. Also Finger weg von offiziellen Leistungen Richtung Sohn.
Ab 1.1. bist du eventuell selbst unterhaltspflichtig. Das kann niemand beurteilen ohne genau Kenntnisse der Verhältnisse aller Personen, du, der Vater deines Kindes, das Kind das jetzt selbst Vater geworden ist. Da spielen Ausbildungsvergütung, Selbstbehalte, Vorgeschichte, alles mögliche rein.
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Oha, ja, wir haben unseren Anwalt gebeten, nur absolzt notwendige Informationen weiterzuleiten, ich hoffe, er weiss das alles. Die Miete wurde in der Vergangenheit offiziell per Dauerauftrag an mich überwiesen, im Gegenzug habe ich ihm einen Betrag in bar gegeben, und wenn das Konto ins Minus zu sacken drohte, hat er kleinere Bareinzahlungen gemacht, das Geld kann er ja von Oma und Opa bekommen haben. Da ich seit Januar auch wieder Kindergeldanspruch habe, überweise ich ihm monatlich den Betrag unter dem Stichwort Unterstützung, da er auch Schulgeld in ungefähr dieser Höhe von seinem Konto bezahlt. Es gibt eigentlich keine Beträge, die das JA eonkassieren könnte, aber die haben ja noch ggf ein fiktives Einkommen zur Verfügung....
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Vom Bauchgefühl her würde ich sagen,
dass der Kindergeldbescheid für deinen Sohn
Komplett ausreichend sein sollte, da dieser ja auch ermittelt wird
(Durch Einkünfte deines Sohnes) von der Familienkasse.
Damit solltest du rein logisch und mathematisch dem Volksbegehren nachkommen.
Dieser Bescheid sollte eigentlich als ultimativer Beweis gelten.
Leider habe ich keine Erfahrungswerte
Da ich blind alles dem Jugendamt offengelegt habe.
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