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Es geht grad erst los - bitte um Ratschläge !
Hallo, zu o.g. Sachverhalt habe ich Eure Vorschläge übernommen und so weitergeleitet. Jetzt ist erstmal Ruhe. Vorsorglich, bzw. in der Hoffnung, dass es etwas bringt, habe ich auch darauf hingewiesen, dass bei einer Erstausbildung die Unterhaltspflicht auszusetzen ist, und dass dazu auch ein Gerichtsurteil existitiert.

https://www.haufe.de/id/kommentar/bei-er...14828.html

Ob sich das JC bzw JA zu Herzen nimmt, sei mal dahingestellt, aber ich wollte auf jeden Fall darauf hinweisen - wenn/falls das anerkannt wird, wäre zumindest bis Ausbildungsende erstmal Ruhe...

Noch eine weitere Sache: mein Sohn möchte mit seiner jetzigen Freundin zusammen ziehen. Gibt es da irgendwelche Tipps, die wir beachten sollten in bezug auf Unterhaltsansprüche u.ä. ? Im Forum habe ich etwas von 30% Haushaltsersparnis gelesen ? Unser Anwalt meinte aber, es würde sich nichts ändern im Vergleich zur aktuellen Situation - wo er noch bei mir lebt und wir ja auch einen gemeinsamen Haushalt haben. Der neue Mietvertrag wird auf beide Namen abgeschlossen. Er wird sich auch ein gebrauchtes Auto kaufen müssen, um zu seiner Teilzeitarbeit (die er neben der Ausbildung ausübt für seinen Lebensunterhalt) zu kommen. Obwohl sein Einkommen ja schon unter allen Bemessungsgrenzen liegt, und evtl. der o.g. Ausbildungsansatz gilt, macht es Sinn, dass das Auto entweder auf meinen Namen läuft oder aber auf Kredit gekauft wird. Es wird in jedem Fall eher ein älteres, günstiges Auto sein.
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Wegen des Autos sehe ich keine Probleme.
Das Damoklesschwert, dass der gemeinsame Haushalt sein unterhaltsrechtliches Einkommen "erhöht" ist durchaus gegeben. Aber wahrscheinlich ist selbst bei einer solchen Zurechnung noch nichts zu holen, bei seinen aktuellen Zahlen. Wahrscheinlich meinte der Anwalt dies.
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Danke Nappo für die Einschätzung !
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Hey, ich muss jetzt doch nochmal wg dem Auto nachfragen, da ich widersprüchliche Angaben dazu finde. Wenn wir jetzt kein Schrottauto kaufen, sondern ein vernünftiges Auto mit Kredit finanzieren, können die Raten dann vom Einkommen abgezogen werden ? Oder können die Raten in individuelle km-Kosten umgerechnet werden ? Oder sind mit den pauschalen 0,30 EUR/km automatisch auch Raten egal welcher Höhe abgegolten ?  Ich finde o.g. Optionen im Internet. Das Auto wird notwendig, weil mein Sohn bis jetzt immer mein Auto genutzt hat, das steht ihm aber an der neuen Adresse nicht zur Verfügung, und zur Ausbildungsstelle und dem zusätzlichen Nebenjob mit wechselnden Einsatzorten gibt es keine vernünftigen Verbindungen mit Bus und Bahn. Und für den Umgang (der am anderen Ende Deutschlands stattfinden wird) braucht er auch ein Auto, mit dem Deutschlandticket würde die Fahrt je einen ganzen Tag in Anspruch nehmen hin und zurück). Aktuell ist das Einkommen ja noch unter der Selbstbehaltgrenze, aber evtl kriegt er ja mal einen besseren Nebenjob
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Ist er auch mit dem Nebenjob absoluter Mangelfall?
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Ja, weil er nur Teilzeit (nach der Schule) arbeiten kann. Aktuell 5 Stunden Schulausbildung (die Schulgeld kostet) und danach noch 5 Stunden Nebenjob mit knapp über Mindestlohn.
Es ist auch nicht so, dass wir auf Teufel komm raus Unterhaltszahlungen vermeiden wollen (ausser Betreuungsunterhalt, der geht gar nicht). Aber die Schulausbildung dauert bis Ende 2028, und wenn er danach einen akzeptablen Job findet, will und wird er auch zumindest Kindesunterhalt bezahlen. Ich seh halt nur im Forum, was für haltlose Forderungen da aufkommen seitens JA und möchte ein bisschen vorsorgen, mein Sohn ist ja selbst noch sehr jung. Und hat zudem einen GdB von 50% aufgrund einer chronischen Krankheit. Das weiss das JA auch, trotzdem schicken die uns im letzten Schreiben auch noch ein "Merkblatt zur Ausnutzung der Arbeitskraft", das ich hier mal hochlade.


Angehängte Dateien
.pdf   2025 Merkblatt zur Ausnutzung der Arbeitskraft.pdf (Größe: 1,15 MB / Downloads: 9)
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Wenn er nichts zahlt, gibts auch nichts, wo Kreditraten abgezogen werden können.
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Ja natürlich, aber aktuell steht ja noch gar nicht fest, dass das JA und JC die Leistungsunfähigkeit anerkennen. Und aufgrund der Ausbildung steht ihm theoretisch selbst ja auch Unterhalt von mir zu, aktuell glaube ich 990 EUR. Das kann ich aber auch nicht zahlen (wer kann so was überhaupt mal eben so abzweigen), und mein Sohn will das auch gar nicht. Keine Ahnung, ob das JA/JC noch auf die Idee kommt, das als fiktives Einkommen anzusetzen...
Versuchsweise hatte ich übrigens mal Wohngeld beantragt, wurde aber aufgefordert, meine Anstrengungen inkl. Anwaltsangabe nachzuweisen, dass ich Unterhaltszahlungen von meinem Ex eingefordert hätte. Das habe ich nie gemacht und werde ich auch nicht tun, weil ich bis vor kurzem selbst ausreichend für meinen Sohn und mich sorgen konnte. Ich hab denen gesagt, ich bin seit 12 Jahren geschieden, aber ich hasse meinen Ex nicht. Natürlich wurde Wohngeld daraufhin abgelehnt.
Nun denn, ich glaube wir lassen das mit dem Kredit besser, sonst türmen sich die Schulden noch, wenn er irgendwann fertig ist mit der Ausbildung.
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Es geht bei Deinem Sohn um die Erstausbildung. Nicht darum, sich einen besser bezahlten Job suchen zu müssen, weil er Mindestunterhalt nicht leisten kann. Diese Ausbildung kann und darf er auch beenden. Sie ist altersgemäß nachvollziehbar abzuleiten und dient dazu, später einmal eigenen Lebensunterhalt und wohl eben auch Kindesunterhalt leisten zu können. Diese Schmierblätter, die die versenden, gehen am Thema vorbei - was denen egal ist - und sind dazu gedacht, Angst zu machen. Immer wieder denen eins vor den Bug kloppen. Anders geht´s nicht.

Wie gesagt: Das Auto ist kein Problem. Wahrscheinlich sowieso von Dir (teil-) mitfinanziert. Wie auch immer. Der Sache mit dem Wohngeld hätte ich widersprochen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Scheidung war am .... , somit vor 12 Jahren. Aus dem Scheidungsurteil geht kein zu zahlender Ehegattenunterhalt hervor, der aus vielerlei Gründen heute ohnehin nicht mehr ableitbar wäre. (Eventuell war Dein Ex gar nicht leistungsfähig, bzw. hattest Du genug eigenes Einkommen. Die Begründung musst Du individuell zusammen basteln. Ich habe ja die daten nicht).

Ein solcher Widerspruch genügt meist, dass die ihren ablehnenden Bescheid zurück nehmen.
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Danke
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