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Nachdem der Trennung von meiner Ex-Freundin möchte ich nun das gemeinsame Sorgerecht und das Wechselmodell beantragen.
Ein erstes Gespräch mit ihr brachte nicht den gewünschten Erfolg...sie steht dem skeptisch gegenüber.
Unser Verhältnis und Kommunikation ist bisher noch ganz gut, wird sich aber sicher ändern sobald sie davon wind bekommt.
Ich bin vor etwa 4 Monaten aus unserem Haus ausgezogen und wohne nun bei einem Kumpel.
Bin auf der Suche nach eine 4 Raum Wohnung (wegen 2 Kinderzimmern) in der Nähe der Kinder. Am Donnerstag habe ich einen ersten Besichtigungstermin. Mit ist klar, dass unter der derzeitigen Wohnsituation ein Wechselmodell nicht in Frage kommt.
Wie wäre nun die optimale Herangehensweise?
Erst das gemeinsame Sorgerecht und dann das Wechselmodell?
Sollte man sich auf dieses Minenfeld ohne Anwalt wagen?
Wie stehen grundsätzlich die Chancen?
Ich habe nun hier im Forum den Vordruck für das gemeinsame Sorgerecht gefunden. Diesen würde ich nun an das zuständige Familiengericht schicken. Wechselmodell über das Jugendamt sobald sich meine Wohnsituation verbessert hat.
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Zwei Kinder, aber kein Sorgerecht? Hast du keine Notwendigkeit dafür gesehen oder war sie immer dagegen? Macht dir mal über das Wechselmodell weniger Gedanken, der erste Schritt ist die gemeinsame Sorge, das muss erst mal gelingen. Ihr zu sagen, dass du anschliessend ein Wechselmodell willst, war ein taktischer Fehler. Erstmal muss sie der gemeinsamen Sorge zustimmen. Was sagt sie dazu?
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Es gab keine Notwendigkeit in der gemeinsamen Beziehung.
Auch das gemeinsame Sorgerecht ist bei ihr ein Tabuthema, sie hat keine Lust immer alles mit mir abzustimmen.
Von einer Zustimmung gehe ich also nicht aus.
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Es gibt immer eine Notwendigkeit für gemeinsames Sorgerecht. Es hätte ja auch sein können, dass der Mutter was passiert. Und das Trennungsrisiko liegt bei nichtehelichen Partnerschaften mit Kindern bei über 50%.
Zitat:Von einer Zustimmung gehe ich also nicht aus.
Du hast sie also noch gar nicht zum gemeinsamen Sorgerecht gefragt, aber schon ein Wechselmodell vorgeschlagen? Der umgekehrte Weg wäre besser gewesen, erst gemeinsame Sorge herstellen, dann weitere Schritte. Ein Wechselmodell ist auch ohne gemeinsame Sorge möglich, aber ohne Zustimmung der Mutter praktisch ausgeschlossen. Wenn die schon gegen gemeinsame Sorge ist, dann ist auch alles andere in weiter Ferne.
Damit sitzst du in der Falle. Für ein gemeinsames Sorgerecht müsstest du klagen, das würde unabhängig vom Klageerfolg das Verhältnis zerstören. Versuche jetzt nochmal über das gemeinsame Sorgerecht zu reden. Sie hat da offenbar ganz falsche Vorstellungen. Das gemeinsame Sorgerecht hat überhaupt nichts mit "alles miteinander abstimmen" zu tun. Es beschränkt sich auf sehr wenige Dinge, hat keine blockierende Wirkung. Argumentiere damit und den Kindern, wenn einem Elternteil etwas zustösst.
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Wenn die Mutter alleiniges Sorgerecht hat und beispielsweise verstirbt, dann entscheidet der Richter nach eigenem Gutdünken ob das Kind zum Vater oder in ein Heim geht.
Ich denke, man sollte allein deswegen als Vater immer um das gemeinsame Sorgerecht kämpfen.
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10-09-2024, 11:24
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10-09-2024, 11:32 von paint.)
Zitat:Du hast sie also noch gar nicht zum gemeinsamen Sorgerecht gefragt, aber schon ein Wechselmodell vorgeschlagen?
Ich habe vor etwa zwei Wochen das Thema gemeinsames Sorgerecht angesprochen, was sie direkt abgelehnt hat.
Zum Thema Wechselmodell haben wir noch nicht direkt gesprochen.
Wenn allerdings das Thema Sorgerecht anläuft wird sie sich denken können, dass Wechselmodell der nächste Schritt sein wird.
Derzeit dränge ich darauf, dass die Kinder auch unter Woche bei mir übernachten dürfen.
Derzeit "darf" ich sie an zwei Wochentagen jeweils von 16:00 - 20:00 bei mir haben und dann jedes zweite Wochenende.
Bin ich hier eigentlich zwingend auf ihre Zustimmung angewiesen. Die Kinder haben schon des Öfteren geäußert, dass sie auch unter der Woche bei mir übernachten möchten.
Zitat:Ein Wechselmodell ist auch ohne gemeinsame Sorge möglich, aber ohne Zustimmung der Mutter praktisch ausgeschlossen.
Also kann ich ein Wechselmodell ohne ihre Zustimmung vergessen. Für mich nicht wirklich nachvollziehbar.
Wir hatten wir ein paar Jahren mal darüber gesprochen als das Thema im Bekanntenkreis aktuell war.
Das sagte sie zu mir "Ich werde doch nicht freiwillig auf den Unterhalt verzichten"
Zitat:Versuche jetzt nochmal über das gemeinsame Sorgerecht zu reden.
Ich kann es versuchen....habe allerdings wenig Hoffnung.
Sollte ich mir für den Fall, dass sie ablehnt hier bereits anwaltschaftliche Unterstützung suchen?
Ansonsten würde ich erstmal nur den Musterbrief hier aus dem Forum an das Familiengericht schicken.
Ich vermute sie wird dann um Stellungnahme gebeten.
So wie ich es bisher gelesen hatte, soll das gemeinsame Sorgerecht eigentlich relativ problemlos zu bekommen sein.
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Wenn es der Gutsten nur um Geld geht und Du dazu finanziell in der Lage bist, "kauf" ihr die Kinder, bzw. das Wechselmodell ab. Ob Du Geld fuer Anwaelte, Gutachten und Gerichtsmist ausgibst oder fuer die Kindbesitzerin ist letztendlich egal.
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Wenn du das gemeinsame Sorgerecht per Gerichtsentscheid willst, brauchst du keinen Anwalt.
Das wäre dann auch schon Ende Gelände Richtung Wechselmodell, wenn du keine weiteren Voraussetzungen hast. Gute Voraussetzungen sind zum Beispiel: Sind die Kinder über 12 Jahre alt und sprechen sich standhaft für das Wechselmodell aus? Hast du mindestens so viel Elternzeit genommen wie die Mutter? Habt ihr euch die Erziehung danach geteilt, nachweisbar, etwa beide Eltern in Teilzeitarbeit? Ist die Wohnsituation gut, also nicht "ich macht sie gut, wenn das Wechselmodell genehmigt wird", sondern "sie IST gut"?
Wenn du es dir leisten kannst, biete ihr an was Kay sagt: Weiterhin voller Unterhalt, aber Kinder gemeinsam betreut. Einige Damen werden dann aufgeschlossener. Ist das Wechselmodell etabliert und die Kinder wollen es weiter, mindestens ein Jahr, kannst du auch am Unterhalt drehen.
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Zitat:Wenn es der Gutsten nur um Geld geht und Du dazu finanziell in der Lage bist, "kauf" ihr die Kinder, bzw. das Wechselmodell ab. Ob Du Geld fuer Anwaelte, Gutachten und Gerichtsmist ausgibst oder fuer die Kindbesitzerin ist letztendlich egal.
Wenn ich die Kinder zu 50% betreue und somit für die Kosten aufkomme, erwarte ich im Gegenzug schon eine faire Anrechnung beim Unterhalt.
Zitat:Sind die Kinder über 12 Jahre alt und sprechen sich standhaft für das Wechselmodell aus?
Nein sind sie nicht...die Große wird im Dezember 12.
Zitat:Hast du mindestens so viel Elternzeit genommen wie die Mutter?
Elternzeit bei der Großen konnte ich nicht nehmen...da ich zu der Zeit noch Student war.
Bei der kleinen hatten wir uns aus finanziellen Gründen gemeinsam dazu entschlossen, dass sie Elternzeit nimmt und ich das Geld nachhause bringe.
Zitat:Habt ihr euch die Erziehung danach geteilt, nachweisbar, etwa beide Eltern in Teilzeitarbeit?
Was ist schon nachweisbar. Wir wohnten zusammen. Früh kümmerte ich mich um beide, schaffte sie in Kita und Schule. Am Nachmittag übernahm sie das bis ich dann von Arbeit kam.
Zitat:Ist die Wohnsituation gut, also nicht "ich macht sie gut, wenn das Wechselmodell genehmigt wird", sondern "sie IST gut"?
Ich bin derzeit auf der Suche nach einer 4 Raum Wohnung...was nicht so einfach ist. Hier hat sie einen deutlichen Vorteil da sie im Haus geblieben ist.
Ich sehe es sieht derzeit schlecht aus...also eure Empfehlung weiter Unterhalt zahlen und eventuell erstmal nur gemeinsames Sorgerecht.
Primär dabei auf ihre Zustimmung hoffen, per Gerichtsentscheid nur wenn sie nicht zustimmt.
Wechselmodell rückt erstmal in weite ferne...
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Zitat:erwarte ich im Gegenzug schon eine faire Anrechnung beim Unterhalt.
Wenn du irgendwo im Familienrecht Fairness erwartest, befindest du dich leider Lichtjahre weit weg von der Realität. Die Kunst für Väter ist es, mit der Unfairness praktisch umzugehen, die ihnen begegnet. Deshalb findest du im Forum auch mehr Tipps, was in einer persönlichen Situation zu machen ist und was nicht, weniger flammende Aufrufe an Dritte, Fairness zu praktizieren. So schön es wäre, es ist nutzlos, das zeigen die vergangenen Jahrzehnte.
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10-09-2024, 14:52
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10-09-2024, 15:19 von paint.)
Wäre es theoretisch klüger in den nächsten Jahren die Füße in Bezug auf gemeinsames Sorgerecht und Wechselmodell stillzuhalten und stattdessen sich mit der Mutter auf ein Umgangsrecht zu einigen welches 50/50 recht nahe kommt.
Könnte man dann auf dieser Grundlage irgendwann ein Wechselmodell einklagen und dies mit den letzten positiven Jahren begründen.
Im Netz habe ich jetzt noch folgendes gefunden...
Zitat:Beim erweiterten Umgang von wenigstens 30% Betreuungszeit, also bei einem Verhältnis von 5 Tagen zu 9 Tagen innerhalb von 14 Tagen ist eine Herabsetzung des Tabellenunterhalt um 1-2 Einkommensgruppen möglich (vgl. BGH-Urteil vom 12.3.2014, Az. XII ZB 234/13). Allerdings kommen nur solche Väter in den Genuss dieser Erleichterung, die mehr als den Mindestunterhalt zahlen.
Derzeit ist es so, dass die Kinder jedes zweite Wochenende (Freitag - Sonntag) bei mir sind. Zusätzlich dazu noch an 2 Tagen in der Woche.
Wie kann ich das am Besten dokumentieren um später, sollte es dazu kommen, es nachweisen zu können?
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10-09-2024, 18:30
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10-09-2024, 18:31 von NurErzeuger.)
Such Mal auf YouTube nach einem Video mit Detlef Bräunig, hier sitzt er in der Sendung Maischberger u.a. mit einer ehemaligen Familienrichterin. Da siehst die Realität, die heutezutage noch schlimmer ist als 15 Jahre zurück. Die Richterin sagt hier deutlich, dass das gemeinsame Sorgerecht komplett überschätzt wird. Außerdem vergleicht sie den Kindsvater mit einer Amsel, die für den Nachwuchs Futter zu besorgen hat. Übersetzt heißt das natürlich nichts anderes, als dass er zahlen und weniger Ansprüche stellen soll. Brutal krass... schaus dir an.
Ich hab's auch durch. Die Nerven, die man hier lässt, ist das Ganze nicht wert. Familienrecht ist totaler Müll in Deutschland und ein Schlachtfeld, auf dem du als Vater nur verlieren kannst.
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(10-09-2024, 14:52)paint schrieb: Wäre es theoretisch klüger in den nächsten Jahren die Füße in Bezug auf gemeinsames Sorgerecht und Wechselmodell stillzuhalten und stattdessen sich mit der Mutter auf ein Umgangsrecht zu einigen welches 50/50 recht nahe kommt.
Ja, aber versuche trotzdem, freiwillig zum gemeinsamen Sorgerecht zu kommen. Argumente siehe oben. Da ein Kind absehbar 12 wird, haben bald die Kinder ein gewichtiges Wort mitzureden, dann erhöhen sich deine Chancen fürs Wechselmodell kräftig.
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Ich will nichts schuldig bleiben, daher hier die Videos zu meinem vorherigen Posting.
Der Vater die Amsel
https://www.youtube.com/watch?v=sIBNSiXI3Sk
Sorgerecht wird überschätzt
https://youtu.be/0jTfK_gOWmM?si=TadE3CoCF4ZT0H_B
Ingo Appelt spricht Tacheles
https://www.youtube.com/watch?v=TIPTSDLnWis&t=5s
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