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Habe ich gerade im Luegel gefunden. OLG Frankfurt hat wohl entschieden, dass die Kosten fuer einen gerichtlich veranlassten Vaterschaftstest von beiden Elternteilen zu 50% zu tragen sind. Leider ohne AZ:
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/o...8b3ab85d21
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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 13.1.2025 Az. 6 WF 155/24
Bis jetzt nur Pressemeldung:
https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hess...chem-vater
Volltext noch nicht verfügbar.
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(03-02-2025, 14:51)kay schrieb: Habe ich gerade im Luegel gefunden. OLG Frankfurt hat wohl entschieden, dass die Kosten fuer einen gerichtlich veranlassten Vaterschaftstest von beiden Elternteilen zu 50% zu tragen sind. Leider ohne AZ: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/o...8b3ab85d21
War nicht mal die Situation so,
Dass der mutmaßliche Vater auch
Gerichtskosten
Zahlen musste auch wenn es gerichtlich
festgestellt wurde dass dieser gar nicht
Der Vater ist ?