18-02-2025, 20:41
Dreiste Bande.
Vater ist arbeitslos im Zeitraum 08.05.2022 bis 18.04.2023
Am 26.10.23 die erste unverschämte und bekannte Aufforderung, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen etc pp und UVK zu erstatten bzw Unterhalt zu zahlen.
Am 17.03.2023 als "letztmalige Aufforderung" mit dem Hinweis auf die gesteigerte Erwerbsobliegenheit, 20 Bewerbungen etc bla bla
Schreiben von mir - nachdem er zu mir kam - vom 26.06.2023 mit Hinweis auf ALG-I Leistungen und Arbeitslosigkeit, somit aktuell Leistungsunfähig für den Zeitraum 08.05..2022 - 18.04.2023
Danach Pause. Schreiben vom JA am 14.12.2023 lfd. UHV nun zu zahlen. Sätze hätten sich ab dem 01.01.24 geändert.
Antwort von mir, dass der Vater seit dem 01.05.2023 wieder am arbeiten sei, Mindestunterhalt zahle und die Mutter offensichtlich doppelt kassiert. Erneuter Hinweis auf mein Schreiben vom 26.06.2023 wegen Leistungsunfähigkeit vor dem 01.05.2023
09.01.2024: Forderungsaufstellung in Höhe von 2.172 € mit gönnerhaftem Ratenzahlungsvorschlag von Seiten des JA
Mit Schreiben vom 23.07.2024 wird die Forderung von mir bestritten unter Nachweis bereits erbrachter Unterhaltszahlungen und vorheriger Leistungsunfähigkeit
Mit Schreiben vom 12.09.2024 reduziert das JA die Forderung von 2.172 € auf 1.180 €, weil die Dame doppelt kassiert hat. es geht um den Zeitraum der Arbeitslosigkeit. Er habe während des ALG Leistungen in Höhe von 1.700 € bekommen und könne somit den UHV zurück zahlen (in Raten)
Antwort von mir am 27.09.2024: "Liebes JA. wieder falsch! Das JA hatte den Arbeitslosengeldbescheid falsch gelesen und einen falschen Tagessatz entnommen (Ein Schelm der Böses dabei denkt). Das habe ich bemerkt und berichtigt. Somit erneute Berichtigung, dass nicht 1.180 € zurück zu zahlen sind, sondern nur 595,80 €, da diese Summe für die Monate 10/2022 - 12/2022 wegen geringerem SB als erhaltenes ALG tatsächlich zu zahlen sei. Für 2023 NULL, weil höherer SB .
Den Betrag hat er dann auch am 08.10.2024 bezahlt.
Also an alle Väter ,-) Genau hin gucken: Denn ursprünglich wollte man 2.172 € und nun blieben 595,80 € übnig.
Nach meinem Schreiben vom 27.09.2024 war Ruhe. Bis jetzt:
Heute - am 14.02.2025 erreicht mich ein Schreiben des JA, dass man sich entschuldigt, bei der Berechnung des ALG Bescheides den falschen Tagessatz genommen zu haben. ABER
mit erneutem Hinweis, er sei zwar in der anderen Zeit arbeitslos gewesen, aber er sei seiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit nicht nachgekommen - 20 Bewerbungen etc.
Deshalb würden noch 584,50 € verbleiben, die er zahlen müsse... um dann also doch wieder auf die oben genannten 1.180 € zu kommen.
Nun überlege ich gerade:
Der Vater hat sich ja eine neue Arbeit gesucht. Zwischen Aufforderung des JA wg. Erwerbsobliegenheit und neuem Job liegen 6 Monate. Ich sehe es eigentlich nicht so, dass das JA pauschal nun im Nachhinein die angezeigte Leistungsunfähigkeit einfach so negiert, weil er sich nicht schnell genug um neue Arbeit gekümmert hätte und wegen des Hinweises auf die Anzahl der Bewerbungen.
Für solch einen Fall dürfte es schwer werden, ein Urteil zu finden? Jedenfalls werde ich nochmal dagegen vorgehen. Natürlich erst nach Rücksprache...
Meinungen?
Vater ist arbeitslos im Zeitraum 08.05.2022 bis 18.04.2023
Am 26.10.23 die erste unverschämte und bekannte Aufforderung, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen etc pp und UVK zu erstatten bzw Unterhalt zu zahlen.
Am 17.03.2023 als "letztmalige Aufforderung" mit dem Hinweis auf die gesteigerte Erwerbsobliegenheit, 20 Bewerbungen etc bla bla
Schreiben von mir - nachdem er zu mir kam - vom 26.06.2023 mit Hinweis auf ALG-I Leistungen und Arbeitslosigkeit, somit aktuell Leistungsunfähig für den Zeitraum 08.05..2022 - 18.04.2023
Danach Pause. Schreiben vom JA am 14.12.2023 lfd. UHV nun zu zahlen. Sätze hätten sich ab dem 01.01.24 geändert.
Antwort von mir, dass der Vater seit dem 01.05.2023 wieder am arbeiten sei, Mindestunterhalt zahle und die Mutter offensichtlich doppelt kassiert. Erneuter Hinweis auf mein Schreiben vom 26.06.2023 wegen Leistungsunfähigkeit vor dem 01.05.2023
09.01.2024: Forderungsaufstellung in Höhe von 2.172 € mit gönnerhaftem Ratenzahlungsvorschlag von Seiten des JA
Mit Schreiben vom 23.07.2024 wird die Forderung von mir bestritten unter Nachweis bereits erbrachter Unterhaltszahlungen und vorheriger Leistungsunfähigkeit
Mit Schreiben vom 12.09.2024 reduziert das JA die Forderung von 2.172 € auf 1.180 €, weil die Dame doppelt kassiert hat. es geht um den Zeitraum der Arbeitslosigkeit. Er habe während des ALG Leistungen in Höhe von 1.700 € bekommen und könne somit den UHV zurück zahlen (in Raten)
Antwort von mir am 27.09.2024: "Liebes JA. wieder falsch! Das JA hatte den Arbeitslosengeldbescheid falsch gelesen und einen falschen Tagessatz entnommen (Ein Schelm der Böses dabei denkt). Das habe ich bemerkt und berichtigt. Somit erneute Berichtigung, dass nicht 1.180 € zurück zu zahlen sind, sondern nur 595,80 €, da diese Summe für die Monate 10/2022 - 12/2022 wegen geringerem SB als erhaltenes ALG tatsächlich zu zahlen sei. Für 2023 NULL, weil höherer SB .
Den Betrag hat er dann auch am 08.10.2024 bezahlt.
Also an alle Väter ,-) Genau hin gucken: Denn ursprünglich wollte man 2.172 € und nun blieben 595,80 € übnig.
Nach meinem Schreiben vom 27.09.2024 war Ruhe. Bis jetzt:
Heute - am 14.02.2025 erreicht mich ein Schreiben des JA, dass man sich entschuldigt, bei der Berechnung des ALG Bescheides den falschen Tagessatz genommen zu haben. ABER
mit erneutem Hinweis, er sei zwar in der anderen Zeit arbeitslos gewesen, aber er sei seiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit nicht nachgekommen - 20 Bewerbungen etc.
Deshalb würden noch 584,50 € verbleiben, die er zahlen müsse... um dann also doch wieder auf die oben genannten 1.180 € zu kommen.
Nun überlege ich gerade:
Der Vater hat sich ja eine neue Arbeit gesucht. Zwischen Aufforderung des JA wg. Erwerbsobliegenheit und neuem Job liegen 6 Monate. Ich sehe es eigentlich nicht so, dass das JA pauschal nun im Nachhinein die angezeigte Leistungsunfähigkeit einfach so negiert, weil er sich nicht schnell genug um neue Arbeit gekümmert hätte und wegen des Hinweises auf die Anzahl der Bewerbungen.
Für solch einen Fall dürfte es schwer werden, ein Urteil zu finden? Jedenfalls werde ich nochmal dagegen vorgehen. Natürlich erst nach Rücksprache...
Meinungen?