Gestern, 19:02
Guten Abend!
Nicht verheiratet, gemeinsames Sorgerecht, 1 Kind, unter 2 Jahren
Die Überschrift sagt eigentlich alles:
- der Mindestunterhalt wird regelmäßig pünktlich gezahlt (hat die gegnerische Seite geschmeidig unter den Tisch fallen lassen bei der ersten Drohgebärde)
- für Betreuungsunterhalt bleibt nach Abzug aller abziehungsfähigen Aufwendungen bei meinem Einkommen nichts übrig
- Arbeitszeit wurde (im gegenseitigen Einvernehmen) vor der Trennung reduziert auf 50%, weil die Ex nicht zufrieden war mit der aufgewendeten Zeit für Kindeserziehung.
Eintritt des Änderungsvertrags vor offizieller Trennung (=d.h. schriftlich im EV für's Familiengericht erwähnt)
Die Ex sollte eigentlich im Winter 2026 wieder arbeiten, aber verweigert jede Auskunft darüber (würde es gerne auch wissen in Bezug zur KiTA: ab wann der Vertrag startet, wie man dort die Eingewöhnung gemeinschaftlich organisiert usw.) wann sie jetzt wieder offiziell arbeitet.
Diese Woche kam dann die Aufforderung der Ex bitte schnellst möglich den Kindesunterhalt + Betreuungsunterhalt zu zahlen, rückwirkend seit August, der fällig wäre unter der Annahme das ich Vollzeit arbeite (was ich nicht tue)
Meine RA konterte dagegen mit dem Hinweis, dass ich in 50% TZ bin, der KU in Mindesthöhe dokumentiert seit Monaten immer pünktlich überwiesen wird und unter Berücksichtigung des aktuellen Einkommens nichts überbleibt für Betreuungsunterhalt.
Ein Termin zur Titulierung beim Jugendamt sei bereits von mir vereinbart worden zur Titulierung des Mindestunterhalts (soll guten Willen zeigen)
Die Antwort der gegnerischen Seite fand ich dann höchst amüsant:
Es obliegt mir eine 100% Erwerbspflicht (Erinnerung: das Kind ist finanziell abgesichert durch Mindestunterhalt), so dass meine TZ entgegen jeder vorherigen Absprache/Inkrafttreten durch Änderungsvertrag nicht hinzunehmen sei und ich ab 01.01.2026 Vollzeit arbeiten muss. (spricht für den Realitätssinn der Anwältin, innerhalb von 18 Tagen von TZ auf VZ zu wechseln)
Jetzt der lustige Teil:
Ihre Mandatin würde mir aber aus der Güte ihres Herzens die aufgelaufenen Unterhaltsrückstände vergeben und vergessen, wenn ich ab dem neuen Jahr ihre Ansprüche akzeptierte und beim Jugendamt titulieren würde (d.h. Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt)
Wenn ich aber NICHT auf den Vorschlag eingehe, dann sehe sie sich gezwungen zur Unterhaltsklage, die auch die Rückstände vorher aufgreifen würde.
Hört sich alles in allem für mich an wie ein orientalischer Basar und zeugt aus meiner Laien für eine schwache Position meiner Ex und ihrer Anwältin.
Prinzipiell wäre ich dem Vorschlag der gegnerischen Seite auch nicht ungewillt zu folgen, weil: wenn die Ex wieder ins Berufsleben zurück kehrt im Februar, wäre das eine geringe Einmalzahlung in niedrigster 3 stelliger Höhe, ABER:
Meine Vermutung ist, dass die Ex ihre Berufsrückkehr einfach nochmal verlängert hat bis das Kind 3 Jahre alt ist und wenn ich den Titel (wie vorgeschlagen von ihrer Anwältin) unterzeichne, bin ich ein weiteres Jahr in der Verpflichtung ihr Betreuungsunterhalt zu zahlen.
Ist die Ex mir / irgendwem gegenüber verpflichtet rechtsverbindlich mitzuteilen, wann sie vorhat wieder arbeiten zu gehen?
Was kann im schlimmsten Fall mir passieren, wenn ich dieser Drohung nicht folge?
Der Streitwert wäre ca. 3600€ (300x12 Monate Unterhaltsdifferenz), d.h. Kosten für mich i.H.v. ca. knapp 1200-1500€, bis der ganze Stein ins Rollen kommt, vergehen Monate und der Ausgang dieser Klage ist meines Kenntnisstands nicht so wie immer pro-Kindesmutter, da hier ja immer Kindesunterhalt gezahlt wurde.
Nicht verheiratet, gemeinsames Sorgerecht, 1 Kind, unter 2 Jahren
Die Überschrift sagt eigentlich alles:
- der Mindestunterhalt wird regelmäßig pünktlich gezahlt (hat die gegnerische Seite geschmeidig unter den Tisch fallen lassen bei der ersten Drohgebärde)
- für Betreuungsunterhalt bleibt nach Abzug aller abziehungsfähigen Aufwendungen bei meinem Einkommen nichts übrig
- Arbeitszeit wurde (im gegenseitigen Einvernehmen) vor der Trennung reduziert auf 50%, weil die Ex nicht zufrieden war mit der aufgewendeten Zeit für Kindeserziehung.
Eintritt des Änderungsvertrags vor offizieller Trennung (=d.h. schriftlich im EV für's Familiengericht erwähnt)
Die Ex sollte eigentlich im Winter 2026 wieder arbeiten, aber verweigert jede Auskunft darüber (würde es gerne auch wissen in Bezug zur KiTA: ab wann der Vertrag startet, wie man dort die Eingewöhnung gemeinschaftlich organisiert usw.) wann sie jetzt wieder offiziell arbeitet.
Diese Woche kam dann die Aufforderung der Ex bitte schnellst möglich den Kindesunterhalt + Betreuungsunterhalt zu zahlen, rückwirkend seit August, der fällig wäre unter der Annahme das ich Vollzeit arbeite (was ich nicht tue)
Meine RA konterte dagegen mit dem Hinweis, dass ich in 50% TZ bin, der KU in Mindesthöhe dokumentiert seit Monaten immer pünktlich überwiesen wird und unter Berücksichtigung des aktuellen Einkommens nichts überbleibt für Betreuungsunterhalt.
Ein Termin zur Titulierung beim Jugendamt sei bereits von mir vereinbart worden zur Titulierung des Mindestunterhalts (soll guten Willen zeigen)
Die Antwort der gegnerischen Seite fand ich dann höchst amüsant:
Es obliegt mir eine 100% Erwerbspflicht (Erinnerung: das Kind ist finanziell abgesichert durch Mindestunterhalt), so dass meine TZ entgegen jeder vorherigen Absprache/Inkrafttreten durch Änderungsvertrag nicht hinzunehmen sei und ich ab 01.01.2026 Vollzeit arbeiten muss. (spricht für den Realitätssinn der Anwältin, innerhalb von 18 Tagen von TZ auf VZ zu wechseln)
Jetzt der lustige Teil:
Ihre Mandatin würde mir aber aus der Güte ihres Herzens die aufgelaufenen Unterhaltsrückstände vergeben und vergessen, wenn ich ab dem neuen Jahr ihre Ansprüche akzeptierte und beim Jugendamt titulieren würde (d.h. Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt)
Wenn ich aber NICHT auf den Vorschlag eingehe, dann sehe sie sich gezwungen zur Unterhaltsklage, die auch die Rückstände vorher aufgreifen würde.
Hört sich alles in allem für mich an wie ein orientalischer Basar und zeugt aus meiner Laien für eine schwache Position meiner Ex und ihrer Anwältin.
Prinzipiell wäre ich dem Vorschlag der gegnerischen Seite auch nicht ungewillt zu folgen, weil: wenn die Ex wieder ins Berufsleben zurück kehrt im Februar, wäre das eine geringe Einmalzahlung in niedrigster 3 stelliger Höhe, ABER:
Meine Vermutung ist, dass die Ex ihre Berufsrückkehr einfach nochmal verlängert hat bis das Kind 3 Jahre alt ist und wenn ich den Titel (wie vorgeschlagen von ihrer Anwältin) unterzeichne, bin ich ein weiteres Jahr in der Verpflichtung ihr Betreuungsunterhalt zu zahlen.
Ist die Ex mir / irgendwem gegenüber verpflichtet rechtsverbindlich mitzuteilen, wann sie vorhat wieder arbeiten zu gehen?
Was kann im schlimmsten Fall mir passieren, wenn ich dieser Drohung nicht folge?
Der Streitwert wäre ca. 3600€ (300x12 Monate Unterhaltsdifferenz), d.h. Kosten für mich i.H.v. ca. knapp 1200-1500€, bis der ganze Stein ins Rollen kommt, vergehen Monate und der Ausgang dieser Klage ist meines Kenntnisstands nicht so wie immer pro-Kindesmutter, da hier ja immer Kindesunterhalt gezahlt wurde.

