Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Einkommen reicht für (Mindest-)Kindesunterhalt, aber nicht Betreuungsunterhalt
#1
Guten Abend!

Nicht verheiratet, gemeinsames Sorgerecht, 1 Kind, unter 2 Jahren

Die Überschrift sagt eigentlich alles:

- der Mindestunterhalt wird regelmäßig pünktlich gezahlt (hat die gegnerische Seite geschmeidig unter den Tisch fallen lassen bei der ersten Drohgebärde)
- für Betreuungsunterhalt bleibt nach Abzug aller abziehungsfähigen Aufwendungen bei meinem Einkommen nichts übrig
- Arbeitszeit wurde (im gegenseitigen Einvernehmen) vor der Trennung reduziert auf 50%, weil die Ex nicht zufrieden war mit der aufgewendeten Zeit für Kindeserziehung.
  Eintritt des Änderungsvertrags vor offizieller Trennung (=d.h. schriftlich im EV für's Familiengericht erwähnt)

Die Ex sollte eigentlich im Winter 2026 wieder arbeiten, aber verweigert jede Auskunft darüber (würde es gerne auch wissen in Bezug zur KiTA: ab wann der Vertrag startet, wie man dort die Eingewöhnung gemeinschaftlich organisiert usw.) wann sie jetzt wieder offiziell arbeitet.

Diese Woche kam dann die Aufforderung der Ex bitte schnellst möglich den Kindesunterhalt + Betreuungsunterhalt zu zahlen, rückwirkend seit August, der fällig wäre unter der Annahme das ich Vollzeit arbeite (was ich nicht tue)
Meine RA konterte dagegen mit dem Hinweis, dass ich in 50% TZ bin, der KU in Mindesthöhe dokumentiert seit Monaten immer pünktlich überwiesen wird und unter Berücksichtigung des aktuellen Einkommens nichts überbleibt für Betreuungsunterhalt. 
Ein Termin zur Titulierung beim Jugendamt sei bereits von mir vereinbart worden zur Titulierung des Mindestunterhalts (soll guten Willen zeigen)

Die Antwort der gegnerischen Seite fand ich dann höchst amüsant:
Es obliegt mir eine 100% Erwerbspflicht (Erinnerung: das Kind ist finanziell abgesichert durch Mindestunterhalt), so dass meine TZ entgegen jeder vorherigen Absprache/Inkrafttreten durch Änderungsvertrag nicht hinzunehmen sei und ich ab 01.01.2026 Vollzeit arbeiten muss. (spricht für den Realitätssinn der Anwältin, innerhalb von 18 Tagen von TZ auf VZ zu wechseln)
Jetzt der lustige Teil:
Ihre Mandatin würde mir aber aus der Güte ihres Herzens die aufgelaufenen Unterhaltsrückstände vergeben und vergessen, wenn ich ab dem neuen Jahr ihre Ansprüche akzeptierte und beim Jugendamt titulieren würde (d.h. Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt)

Wenn ich aber NICHT auf den Vorschlag eingehe, dann sehe sie sich gezwungen zur Unterhaltsklage, die auch die Rückstände vorher aufgreifen würde.

Hört sich alles in allem für mich an wie ein orientalischer Basar und zeugt aus meiner Laien für eine schwache Position meiner Ex und ihrer Anwältin.

Prinzipiell wäre ich dem Vorschlag der gegnerischen Seite auch nicht ungewillt zu folgen, weil: wenn die Ex wieder ins Berufsleben zurück kehrt im Februar, wäre das eine geringe Einmalzahlung in niedrigster 3 stelliger Höhe, ABER:

Meine Vermutung ist, dass die Ex ihre Berufsrückkehr einfach nochmal verlängert hat bis das Kind 3 Jahre alt ist und wenn ich den Titel (wie vorgeschlagen von ihrer Anwältin) unterzeichne, bin ich ein weiteres Jahr in der Verpflichtung ihr Betreuungsunterhalt zu zahlen.

Ist die Ex mir / irgendwem gegenüber verpflichtet rechtsverbindlich mitzuteilen, wann sie vorhat wieder arbeiten zu gehen?

Was kann im schlimmsten Fall mir passieren, wenn ich dieser Drohung nicht folge?

Der Streitwert wäre ca. 3600€ (300x12 Monate Unterhaltsdifferenz), d.h. Kosten für mich i.H.v. ca. knapp 1200-1500€, bis der ganze Stein ins Rollen kommt, vergehen Monate und der Ausgang dieser Klage ist meines Kenntnisstands nicht so wie immer pro-Kindesmutter, da hier ja immer Kindesunterhalt gezahlt wurde.
Zitieren
#2
(Gestern, 19:02)CherryMenthol schrieb: Ist die Ex mir / irgendwem gegenüber verpflichtet rechtsverbindlich mitzuteilen, wann sie vorhat wieder arbeiten zu gehen?
Was kann im schlimmsten Fall mir passieren, wenn ich dieser Drohung nicht folge?

1. Nein, ist sie nicht. Sie könnte auch anfangen zu arbeiten und gleich wieder hinwerfen. Das ist ganz allein ihre Sache. Die Informationen die sie zu liefern hat sind ganz allein die im Rahmen der Geltendmachung eines bestehenden Unterhaltsanspruchs. Achte auf die genauen Worte.

2. Im schlimmsten Fall wirst du verklagt und der Richter stellt fest, dass eure Absprachen keine waren und dass eine sogenannte einfache Erwerbsobliegenheit für dich besteht. Das ist der schlimmste Fall, aber es nicht gesagt, dass der eintritt.
Zitieren
#3
(Gestern, 21:26)p__ schrieb:
(Gestern, 19:02)CherryMenthol schrieb: Ist die Ex mir / irgendwem gegenüber verpflichtet rechtsverbindlich mitzuteilen, wann sie vorhat wieder arbeiten zu gehen?
Was kann im schlimmsten Fall mir passieren, wenn ich dieser Drohung nicht folge?

1. Nein, ist sie nicht. Sie könnte auch anfangen zu arbeiten und gleich wieder hinwerfen. Das ist ganz allein ihre Sache. Die Informationen die sie zu liefern hat sind ganz allein die im Rahmen der Geltendmachung eines bestehenden Unterhaltsanspruchs. Achte auf die genauen Worte.

2. Im schlimmsten Fall wirst du verklagt und der Richter stellt fest, dass eure Absprachen keine waren und dass eine sogenannte einfache Erwerbsobliegenheit für dich besteht. Das ist der schlimmste Fall, aber es nicht gesagt, dass der eintritt.

Danke, p__.

Das Erste habe ich so erwartet.
Versuche es über den Umweg der KITA Anmeldung raus zu bekommen (in Richtung: Abstimmung der Bring- & Abholzeiten, gemeinsame Eingewöhnung etc. etc.) + als Beamtin ist sie verpflichtet lange voraus ihrem Arbeitgeber bekannt zu geben, wann sie wieder in den Dienst eintritt.

Beim zweiten Punkt:
Das hat ja keinen negativen Einfluss auf Umgangs-Prozesse. Rein formal sind das zwei getrennte Bereiche - die Frage ist nur wie diese Idioten vom Jugendamt/Familiengericht das dann in der Realität handhaben.

Bin nur gespannt wie motiviert die Ex ist wegen dieser Sache vor Gericht zu ziehen.
Zitieren
#4
https://trennungsfaq.com/forum/showthrea...#pid223021

Wegen dem Titel und der Befristung, hab ich hier was reingeschrieben .
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Einkommen nicht mit 5% bereinigt Splash 21 5.933 26-02-2025, 20:20
Letzter Beitrag: Splash
Tongue Wechselmodell bekommen, aber ich bin noch nicht fertig Zahlesel_RUS 36 26.295 09-08-2020, 00:42
Letzter Beitrag: IPAD3000
  Kindesunterhalt-Titel begrenzt oder nicht? Clint Eastwood 35 35.830 20-12-2018, 16:13
Letzter Beitrag: Clint Eastwood
  Hä?? Nicht zum Betreuungsunterhalt verpflichtet? HeinrichH 8 7.507 20-12-2017, 09:28
Letzter Beitrag: HeinrichH

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 3 Gast/Gäste