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OLG Düsseldorf II-8 UF 56/09 : Aufstockungsunterhalt befristet
#1
Dass es auch anders geht, zeigt dieses Urteil des OLG Düsseldorf.
Es zeigt aber auch, wie manche "Berechtigte" nach Jahren der Gewohnheit ticken.
Nett, dass die "beste Friseurin am Ort" auch weiterhin zeigen kann was sie so drauf hat, um sich selbst zu versorgen.

Zitat:Aus der Ehe sind zwei Kinder (9/1985; 1/1987) hervorgegangen, die der Kläger auch nach der Trennung der Parteien betreut hat. Die Beklagte hat zwei weitere Kinder (1975, 1977) mit in die Ehe gebracht.

Der Kläger wurde im Verbundurteil vom 09.08.2005 zur Zahlung monatlichen Nachscheidungsunterhalts von 599 € verurteilt; Anspruchsgrundlage waren die §§ 1572, 1573 Abs. 2 BGB.

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/duess...90909.html

Mein Glückwunsch geht heute an den ehemaligen Zahlesel!
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#2
Zitat:Zudem galt auch nach altem Recht zunächst der Grundsatz der wirtschaftlichen Eigenverantwortung geschiedener Eheleute gem. § 1569 BGB

Ein Satz aus dem Urteil, den man nicht oft genug wiederholen kann.
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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