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BGH, XII ZB 7/15, 11.11.15 - Berücksichtigung KU beim Aufstockungsunterhalt
#1
BGH, XII ZB 7/15, 11.11.15

Weil wir jüngst das Thema hatten ...

Beim Vater kann nach Abzug des Kindesunterhalts ein Anspruch auf Trennungsunterhalt bzw. Aufstockungsunterhalt enstehen.

Zitat:a) Ein Anspruch auf (Aufstockungs-)Unterhalt kann auch dadurch entstehen, dass das Einkommen des für den Kindesunterhalt barunterhaltspflichtigen Ehegatten durch den Vorwegabzug des Kindesunterhalts unter das Einkommen des kindes-betreuenden Ehegatten absinkt.

Hier im Volltext.

Eingeschränkt wird das aber durch den Hinweis, daß Teile des Einkommens beim betreuenden Elternteil als überobligatorisch außer Acht gelassen werden können.

Offensichtlich war dieses Thema in der Rechtsprechung bis dato umstritten ... der BGH denkt in diesem Punkt aber mal wie ein gesunder Mensch (ich fand und finde es nur logisch).
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#2
Ich finde nichts unter diesem Aktenzeichen. Jedenfalls nichts, was mit dem Thema Unterhalt zu tun hätte.
Ist das Aktenzeichen 7/15 für den 12. Senat korrekt? Das müsste ja ein Verfahren aus dem Januar 2015 sein.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#3
(21-12-2015, 16:43)Sixteen Tons schrieb: Ich finde nichts unter diesem Aktenzeichen.
Der Beschluß ist vom 11.11.2015, heute eingespielt auf der Seite des BGH ...

Offensichtlich verschluckt die Anonymisierung des Links den direkten Verweis auf das Dokument.

Landest Du beim Klick auf den geposteten Link in der Listanzeige des BGH ?
Da kannst Du das Aktenzeichen eintragen.
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#4
Doch, nach Eingabe der Az kommt die Entscheidung. Hier direkt: http://goo.gl/zT7aBA
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#5
Ahhh. Viel besser. Bin vorher auf der Liste der Entscheidungen gelandet.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#6
Cool, und das vom BGH:O
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#7
(21-12-2015, 22:04)the notorious iglu schrieb: Cool, und das vom BGH:O 

Man beachte das Datum der Entscheidung. Würde man noch die Uhrzeit mit veröffentlichen, stünde dort auf jeden Fall eine Zeit nach 11 Uhr 11.  Big Grin

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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