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Beschluss vom 25.05.2010
Leitsatz:
Angemessene Fahrtkosten, die dem in größerer Entfernung von seinen Kindern wohnenden Umgangsberechtigten anlässlich von einmal im Monat stattfindenden Umgangskontakten entstehen, sind - wenn sie weder aus Kindergeld noch aus anderen Mitteln getragen werden können - bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit für den Kindesunterhalt in Abzug zu bringen.
Der notwendige Selbstbehalt ist so bemessen, dass daraus Reserven, aus denen Kosten der vorliegenden Art noch getragen werden könnten, nicht zur Verfügung stehen, zumal aus ihm auch die Ausgaben, die während der Ausübung des Umgangs neben den Fahrtkosten anfallen, bestritten werden müssen. Müsste der Beklagte einen Teil der Fahrtkosten aus seinem notwendigen Selbstbehalt bestreiten, könnte ihn dies möglicherweise zwingen, die Umgangskontakte einzuschränken – eine Folge, die auch nicht im Interesse der Kinder läge.
http://www.juris.de/jportal/portal/t/4im...hricht.jsp
Ein weiterer Aspekt aus dem Urteil:
Das Oberlandesgericht hat sich weiterhin mit der Frage befasst, ob der Unterhaltspflichtige seine selbstständige Tätigkeit aufgeben durfte. Hier wird ein fiktives Einkommen auf der Basis der frühere Tätigkeit als – selbstständiger oder angestellter – Versicherungsvermittler abgelehnt, weil der Beklagte nach Abgabe der eidesstattliche Versicherung im Hinblick auf § 34d Gewerbeordnung eine solche Stellung nicht mehr erhalten kann.
http://www.thueringen.de/de/olg/entscheidungen/
bei Aktenzeichen: "1 UF 19/10" eingeben
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
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Wo die Grenzlinie mit den Fahrtkosten liegt, das entscheiden die OLGs uneinheitlich. Oft werden auch die Fahrtkosten selber zusammengestrichen, indem die Richter sagen, eine Mitfahrgelegenheit würde reichen oder der billigste Tarif der Bahnfahrkarte (der aber in der Praxis nicht zum Kinder abholen nutzbar ist). Im Grundsatz bleiben die Fahrkosten laut BGH ein nicht anrechenbarer Kosten, die nur im Ausnahmefall eine Rolle spielen. Auch Kosten für zusätzlichen Wohnraum werden nicht anerkannt. Die Kostenminimierungsschiene wendet auch das OLG in obigem Urteil an. Ausserdem spielte im Urteil eine Rolle, dass "die Kindesmutter zusammen mit den Kindern vom vormaligen Wohnort der Familie weggezogen ist".
Das Schönste am Urteil ist der Schuss ins eigene Staatsknie, das der BGH in seiner unedlichen Unterhaltsmaximierungsgier verursacht hat: Da jetzt nur noch mit Zahlbeträgen und nicht Tabellenbeträgen beim Kindesunterhalt gerechnet werden darf (und damit vom Kindergeld zum Beispiel Ehegattenunterhalt bezahlt werden muss!), ist die alte Lüge von "zahlen sie den Umgang von ihrem Kindergeldanteil" endgültig aufgeflogen. Das taugt nun gar nicht mehr als Richterargumentation.
Wichtig aber mies, verpasst ihm das OLG eine Selbstbehaltsreduktion auf 787,50 €, weil er mit einer Lebensgefährtin zusammenleben würde. Ebenfalls eine Richterfrechheit: "Zu der Behauptung des Beklagten, er habe sich im Januar 2010 von seiner Lebensgefährtin getrennt, wofür der Beklagte Beweis angeboten hat, haben die Kläger bisher nicht Stellung genommen. Für den Fall des Bestreitens bleibt die Klärung dem Hauptsacheverfahren vorbehalten.". So einfach ist das, einem den Selbstbehalt zu stehlen. Die Beweislast, dass er NICHT mit einer neuen Person zusammenlegt, liegt beim Pflichtigen und es reicht diesen Richtern offensichtlich, wenn die Berechtigte einfach nichts dazu sagen. Klasse Methode:
Angeklagter: "Herr Richter, ich habe das nicht gestohlen. Das kann ich beweisen."
Staatsanwalt: (Schweigen)
Richter: "Aha. Also schuldig, weil der Staatsanwalt dazu nichts sagt. Und den Nichtbesitz des gestohlenen Objekts können sie in der nächsten Instanz vorbringen."
Es kommt für die vier Kinder immer noch ein erkleckliches Sümmchen Unterhalt heraus.
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(11-10-2010, 18:47)p schrieb: Es kommt für die vier Kinder immer noch ein erkleckliches Sümmchen Unterhalt heraus.
nein, für die Mutti, denn sie bekommt den Unterhalt und sie allein bestimmt über dessen Verwendung.
Die Kinder sind nur vorgeschoben und dienen der moralischen in Schuld Versetzung des Zahlesels.
350 km zu fahren, die Kinder abholen, bringen und wieder zurück fahren bedeuten 1.400 km monatlich oder fast 16.000 km Fahrt p. a. und einen zeilichen Aufwand allein für die Hol- und Bringefahrten von mindestens 6 Stunden ...
Hier will man gar nicht dem Vater den Umgang mit den Kindern gewährleisten, hier will man ein Exempel statuieren und den dazu gehörigen Schein schaffen
(11-10-2010, 19:02)Ralf G. schrieb: Hier will man gar nicht dem Vater den Umgang mit den Kindern gewährleisten, hier will man ein Exempel statuieren und den dazu gehörigen Schein schaffen
Geh bitte nicht davon aus, dass es keine Väter gibt, die tatsächlich regelmäßig noch weiter fahren.
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ich weiß es ...
und ist das nicht schlimm???
Die Mutter meines Sohnes war wenigstens so vernünftig, ihn allein mit der Bahn fahren zu lassen. Und das schon, bevor er zur Schule ging. Das ersparte mir 6 Stunden Autofahrt.
die "Mutter" meiner Tochter zog extra aufs Dorf, fährt jetzt täglich eine Stunde zur Arbeit - statt vorher 5 min - nur um mich weiter vom Mädchen zu entfernen!
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ob das ein zeichen besonderer vernunft ist ein noch nicht schulpflichtiges kind alleine eine weite bahnfahrt antreten zu lassen, sei mal dahingestellt. ich habe ja nun keine kinder, aber das empfinde ich als verantwortungslos. oder gibt es einen entsprechenden service bei der bahn, dass sich jemand um das kind kümmert? bei fluggesellschaften gibt es sowas ja.
Mein Junior müßte auf 2 Großstadtbahnhöfen umsteigen und da möchte ich ihn nun gar nicht ohne Begleitung sehen.
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@expat
man kann seine Kinder auch zu Selbständigkeit erziehen - vielleicht verstehst du es, wenn du selbst Kinder hast
Er wurde von seiner Mutter zum Zug gebracht, dort einem Schaffner übergeben und von mir abgeholt. Schnellzug mit 5 Halts, ohne Umsteigen, 2+ h Fahrtzeit
er bekam zu diesem Zweck extra eine neue Armbanduhr und einen Zettel, auf dem die Bahnhöfe standen und die dazu gehörigen Uhrzeiten - nichts anderes hat er heute in seinem Job, nur, dass der Sitz auf dem er sitzt, ein Vielfaches schneller als ein ICE ist
und ... natürlich haben wir das trainiert, in dem ich 2-3 mal unerkannt für ihn im selben Zug saß
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12-10-2010, 17:00
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12-10-2010, 17:11 von expat.)
ein gewisses grundverständnis ist auch ohne gelebte vaterrolle durchaus vorhanden, man muss nicht unbedingt eine eizelle spalten, um solche eher einfachen sachverhalte nachvollziehen zu können kein umsteigen und der schaffner weiss bescheid, das hört sich soweit vertretbar an.
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12-10-2010, 17:08
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12-10-2010, 17:08 von Ralf G..)
ICH - habe das vertreten, weil ich meinen Sohn gefördert und gefordert habe und ausser seiner Mutter hätte es auch niemand anderes vertreten müssen, denn:
"Art. 6 (2) GG: Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht."
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12-10-2010, 19:50
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12-10-2010, 19:54 von borni.)
(11-10-2010, 21:31)expat schrieb: oder gibt es einen entsprechenden service bei der bahn, dass sich jemand um das kind kümmert? bei fluggesellschaften gibt es sowas ja.
Bei der Bahn übernimmt die Begleitung alleinreisender Kinder die Bahnhofsmission, leider nur für bestimmte Strecken:
http://www.bahn.de/p/view/service/famili...tour.shtml
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und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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12-10-2010, 20:39
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12-10-2010, 20:43 von Ralf G..)
von mir genanntes ist im Übrigen nur mit einer (emotional und rational) intelligenten Frau möglich, die sich der Verantwortung des gemeinsamen Kindes bewusst ist. Mit einer dämlichen unterhaltsgeilen Zicke oder schlimmer noch, einer geistig minderbemittelten Umgangsboykotteuse, sind solche Absprachen leider nicht möglich. Da darf sich der Papa total zum Deppen machen und sehen, wo er finanziell bleibt. Da hilft ihm auch nicht der familienfeindliche Staat nicht
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Ich habe mir endlich mal die Zeit genommen, den Beschluss durchzugehen - hat sich gelohnt.
Der Knabe zeichnet für vier Kinder verantwortlich.
Ihm wurden, für jeweils einen persönlichen Kontakt im Monat(!), am Wohnort der Kinder, satte 200€ Fahrtkosten anerkannt.
Von seinem ohnehin irgendwie verminderten SB, i.H.v. 787€, darf er nun auch noch sehen wo er mit den Kindern bleibt und wie er die in der gemeinsamen Zeit durchfüttert.
Übernachtungskosten = 0€, Verpflegung = 0€.
Da heißt es wohl fortan: Zelt aufschlagen und die (3Mahlzeiten x2Tage x5Personen)= 30 Dauerwurst-Bemmen, für morgens, mittags und abends, am Freitag schon vorschmieren?!
Die deutschen Jammerväter sollten sich an diesem Musterpapi ein Beispiel nehmen und endlich wieder mehr Kinder zeugen!
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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