02-09-2010, 22:31
Art. 156 Abs. 1 aZGB, 274 Abs. 2 ZGB. Kriterien der Kinderzuteilung bei
Scheidung. Ein Vorrang der Mutter bei der Zuteilung von Kleinkindern ist in
jedem Fall dann zu verneinen, wenn das Kind seit seinen ersten Lebensmonaten neben der Mutter auch vom Vater intensiv betreut worden ist.
Das schliesst natürlich nicht aus, dass auch in anderen Fällen Väter gleichberechtigt berücksichtigt werden. Bedauerlich ist nur die Eltern zentristische Sichtweise der ganzen Angelegenheit - schliesslich geht doch ums Kindeswohl.
Eine gute Darstellung findet sich auch hier:
http://www.scheidungjetzt.ch/kinder/
Scheidung. Ein Vorrang der Mutter bei der Zuteilung von Kleinkindern ist in
jedem Fall dann zu verneinen, wenn das Kind seit seinen ersten Lebensmonaten neben der Mutter auch vom Vater intensiv betreut worden ist.
Das schliesst natürlich nicht aus, dass auch in anderen Fällen Väter gleichberechtigt berücksichtigt werden. Bedauerlich ist nur die Eltern zentristische Sichtweise der ganzen Angelegenheit - schliesslich geht doch ums Kindeswohl.
Eine gute Darstellung findet sich auch hier:
http://www.scheidungjetzt.ch/kinder/
https://t.me/GenderFukc