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25-02-2011, 21:34
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25-02-2011, 21:35 von Telepapi.)
So sehe ich das auch..dennoch muß ich zunächst auf eigenes Risiko und eigene Kosten ein Gerichtsverfahren anstreben um das feststellen zu lassen..wie könnte man die Kosten für die hier so arg geplagte Frau und die Millionen Männer da draußen minimieren?
Gibt es solch ein günstiges Verfahren bereits?
Weshalb reichen nicht einfache Einkommensbelege und eine Einsicht des JA aus - weshalb wird mir mit StGB §170 gedroht und die Frau hier ist unschuldig? Ich verstehe das nicht.
„Die Sklaven […] dienen ihren Herren, und die Nichtsnutze ihren Begierden.“
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...Telepapi ist ein nichtsnutziger Sklave...
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25-02-2011, 22:19
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25-02-2011, 22:23 von Camper1955.)
(25-02-2011, 21:34)Telepapi schrieb: So sehe ich das auch..dennoch muß ich zunächst auf eigenes Risiko und eigene Kosten ein Gerichtsverfahren anstreben um das feststellen zu lassen..wie könnte man die Kosten für die hier so arg geplagte Frau und die Millionen Männer da draußen minimieren?
Gibt es solch ein günstiges Verfahren bereits?
Weshalb reichen nicht einfache Einkommensbelege und eine Einsicht des JA aus - weshalb wird mir mit StGB §170 gedroht und die Frau hier ist unschuldig? Ich verstehe das nicht.
Weil es sich in vielen Jugendämtern noch nicht rum gesprochen hat.
Die meinen immer noch so entscheiden zu können, wie die Gerichte noch vor 5 Jahren entschieden haben.
Also heutzutage würde ich da ganz locker bleiben.
Im übrigen hoffe ich dass ich Dich und auch andere User durch unsere Diskussion überzeugt habe, und Dich und andere User nicht dusselig gequatscht. Das Du und alle anderen verstanden haben, was ich meinte.
lg
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(25-02-2011, 22:19)Camper1955 schrieb: Weil es sich in vielen Jugendämtern noch nicht rum gesprochen hat.
Die meinen immer noch so entscheiden zu können, wie die Gerichte noch vor 5 Jahren entschieden haben.
Einer der Gründe für die Tfaq. Anhand der Checkliste kann der Angeklagte durchprüfen, ob rechtsfehlerhaft mit ihm verfahren wird. Ohne sich einen eigenen Anwalt zu kaufen zu müssen.
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25-02-2011, 23:19
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25-02-2011, 23:21 von Camper1955.)
(25-02-2011, 22:28)p schrieb: (25-02-2011, 22:19)Camper1955 schrieb: Weil es sich in vielen Jugendämtern noch nicht rum gesprochen hat.
Die meinen immer noch so entscheiden zu können, wie die Gerichte noch vor 5 Jahren entschieden haben.
Einer der Gründe für die Tfaq. Anhand der Checkliste kann der Angeklagte durchprüfen, ob rechtsfehlerhaft mit ihm verfahren wird. Ohne sich einen eigenen Anwalt zu kaufen zu müssen.
Angeklagte gibt es im Strafrecht. Im Zivilrecht heisst das Kläger/in und Beklagte/r
Soviel ich weiss, erlaubt die Gesetzgebung in beiden Fällen nicht mehr, dass ohne Anwalt ein Gerichtsverfahren durchgeführt wird. Auch nicht in der ersten Instanz.
Bei mir persönlich war ich in den ersten Instanzen meistens noch ohne Anwalt
lg
Camper
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Das Strafverfahren war gemeint. Anwalt nicht vorgeschrieben.
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(25-02-2011, 23:22)p schrieb: Das Strafverfahren war gemeint. Anwalt nicht vorgeschrieben.
Wenn eine Strafe über ein Jahr droht ist, soviel ich weiss, ein Anwalt schon vorgeschrieben. Kann aber auch sein, dass ich mich irre.
In meinem Fall war ja klar, dass die zu erwartende Freiheitsstrafe nur von kurzer Dauer sein kann. Deshalb konnte ich in der ersten Instanz auf einen Anwalt verzichten. Nur für die Akteneinsicht habe ich einen gebraucht.
lg
Camper
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(25-02-2011, 23:43)Camper1955 schrieb: Wenn eine Strafe über ein Jahr droht ist, soviel ich weiss, ein Anwalt schon vorgeschrieben. Kann aber auch sein, dass ich mich irre.
Mit der Dauer einer zu erwartenden Strafe hat das nichts zu tun (höchstens indirekt, wenn die erste Verhandlung schon am OLG oder LG stattfindet), in § 140 StPO sind die Fälle festgelegt, in denen die Mitwirkung eines Verteidigers nötig ist. Zu Verhandlungen über Unterhaltspflichtverletzung wurde noch nie einer hinzugezogen.