Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Olg Köln; Folgesache nachehelicher Unterhalt - Berufsfremde Tätigkeit zumutbar
#1
4 WF 51/11 vom 30.03.2011

Sie begehrt weiter nachehelichen Unterhalt wegen Jobverlust. Zu allererst ist beanstandet worden, dass sie nicht nachgewiesen hat, den Job unverschuldet verloren zu haben. Ihre 40 Bewerbungen innerhalb von sechs Monaten waren nicht ausreichend.

Besonders interessant fand ich:
Zu beanstanden ist zudem, dass sich die Antragsgegnerin - abgesehen von einer Bewerbung auf eine Stelle als Verkäuferin – nur als Bürokraft beworben hat. Tätigkeitsbereiche, in denen gerichtsbekannt erheblicher Bedarf an Arbeitskräften besteht, wie etwa in der Kinder- und Seniorenbetreuung sowie vor allem im Bereich Pflege, wurden in die Bewerbungsbemühungen nicht einbezogen. Der 47-jährigen Antragsgegnerin kann durchaus zugemutet werden, sich in neue Tätigkeitsbereiche einzuarbeiten.

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln...10330.html
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  OLG Köln 6.5.13, Mutter muss Unterhalt für fünf Kinder zahlen p__ 27 37.768 21-12-2013, 12:25
Letzter Beitrag: Zahlmeister
  BVerfG 1 BvR 2076/03: Bundesweite Bewerbungen nicht immer zumutbar p__ 10 18.500 18-12-2013, 04:20
Letzter Beitrag: Tamil
  LSG Sachsen, L 7 AS 745/11 - Auskunftsanspruch nachehelicher Unterhalt Sixteen Tons 3 7.096 08-04-2013, 21:36
Letzter Beitrag: Sixteen Tons
  Kreditaufnahme für den Unterhalt an die Ex ist zumutbar borni 7 10.293 21-03-2010, 01:10
Letzter Beitrag: gleichgesinnter

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste