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OLG Köln · Beschluss vom 6. Mai 2013 · Az. 12 WF 31/13
Volltext: http://openjur.de/u/657875.html
Eltern haben fünf Kinder, Trennung, Kinder bleiben beim Vater. Ist wohl praktischer so, bei den Arbeitszeiten der Mutter: Sie wurde bzw. ist nämlich Prostituierte. Nun soll sie Unterhalt zahlen.
Das Amtsgericht windet sich und hält zu Mutti: Es sei ja nur Schwarzarbeit, die Tätigkeit als Prostituierte könne jederzeit aufgegeben werden, die Antragsgegnerin könne nicht dazu gezwungen werden darf, der Prostitution nachzugehen, und zwar auch nicht indirekt im Rahmen der unterhaltsrechtlichen Erwerbsobliegenheit.
Das OLG Köln sieht das anders. Den Mindestunterhalt für ihre fünf Kinder in Höhe von insgesamt 1.185,00 € monatlich zu zahlen sei möglich. Ein solches Einkommen erscheint dem Senat nicht unrealistisch. Dazu haben die Richter im Rahmen des Amtsermittlungsgrundsatzes umfassende persönliche Studien im "Milieu" über Preise und Leistungen im Gewerbe gemacht, deren Kosten den Streitparteien anheimfallen. Kleiner Scherz am Rande im letzten Satz :-)
Nein, sie sagen: Entgegen der Auffassung des Amtsgerichts kann das Einkommen aus einer legalen, freiwillig ausgeübten Prostitution für Unterhaltszwecke herangezogen werden. Denn seit der Einführung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten zum 01.01.2002 (ProstG) handelt es sich bei der freiwillig ausgeübten Prostitution, anders als bei der "Schwarzarbeit", um eine legale Tätigkeit, die Gegenstand eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses sein kann. Daher können die daraus tatsächlich erzielten Einkünfte grundsätzlich auch für Unterhaltszwecke herangezogen werden. Umstände dafür, dass die Antragsgegnerin keiner legalen Prostitution nachgeht, sind nicht ersichtlich und können auch nicht unterstellt werden.
Es ist dem Amtsgericht zwar insoweit zuzustimmen, dass die Tätigkeit als Prostituierte jederzeit aufgegeben werden kann und die Antragsgegnerin nicht dazu gezwungen werden darf, der Prostitution nachzugehen, und zwar auch nicht indirekt im Rahmen der unterhaltsrechtlichen Erwerbsobliegenheit. Allerdings ist dies vorliegend nicht der Fall. Denn der Antragsgegnerin werden hier keine fiktiven Einkünfte aus einer von ihr verlangten Tätigkeit als Prostituierte angerechnet, sondern es werden tatsächlich erzielte Einkünfte zugrunde gelegt, die die Antragsgegnerin aktuell aus ihrer freiwilligen, legalen Tätigkeit als Prostituierte erzielt.
Also: Zahlen. Und auf gar keinen Fall das Geschäftsmodell durch Freierbestrafung abwürgen, wie soll sonst die arme Mutter Unterhalt bezahlen? Denkt auch einer mal an die Kinder ? :-)
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16-12-2013, 17:12
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16-12-2013, 17:13 von Zahlmeister.)
Sie wurde nur zum Mindestunterhalt verdonnert.....
Wie sieht das in diesem Fall mit "gesteigerter Erwerbsobliegenheit" aus?
Könnte man durchaus verlangen, ich kenne niemanden sonst welcher sein Geld "im Schlaf" verdient . Hier könnte das Gericht durchaus "fixxtive Einkünfte" annehmen und einige Sonderschichten verlangen
Das ist alles gar nicht mal so lächerlich und läßt ein wenig hoffen, trotz dieses eher exotischen Falles.
Zum Einen erkennt man mal wieder, wie Amtsgerichte vorgehen und wie man sich wenn man denn möchte, im Unterhaltsrecht zugunsten der Mutter verbiegen kann.
Es ist schon bezeichnend, wie sich Amtsgerichte zum Wasserträger der Interessen von Müttern machen, wenn es um Unterhaltszahlungen von deren Seite aus geht.
Völlig unabhängig des Berufsbildes. Und auch "Prostituierte" ist ein Beruf. Alleine die Begründung "sie könne ja den Beruf aufgeben" ist in Anbetracht der Urteilsbegründungen gegenüber Vätern, egal was diese für Berufe ausüben und wenn es Kuhfladensammler sind, an Zynismus nicht mehr zu überbieten.
Ich bin schon lange der Ansicht - und nicht nur aufgrund eigener Erfahrungen - das die Amtsgerichte die größten Brandstifter des Rechts sind und hier am meisten Unsinn angestellt wird. Es ist interessant, wieviele Trennungsväter an dieser Instanz hängen bleiben und die Amtsgerichte tun alles, damit sich dies nicht ändert.
Ich gebe jedem den Rat, grundsätzlich das Amtsgericht immer nur als Zwischenstation anzusehen und dort bloß kein Wort zu glauben, was die Auswürfe der dort arbeitenden Juristen angeht.
Abgesehen davon, halte ich für 5 Kinder die KU Summe für realistisch berechnet und bin davon überzeugt, dass die Dame diesen Job mit Sicherheit nicht aufgeben wird, auch dann nicht, wenn der Mindestlohn kommt. -Ironiebutton aus-
Ob der Vater allerdings lange in den Genuss von Unterhalt kommen wird ist fraglich. Madame ist mit Sicherheit schnell mal in einem Etablissement verschwunden, wo sie lange Zeit unauffindbar sein dürfte. Die kennen die Welt von der ärgsten Seite. Die sind nicht schnell zu beeindrucken.
Was man einem Callboy wohl an Unterhalt abgenommen hätte ;-) ?
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Auch noch interessant wäre ob alle 5 Kinder vom gleichen Vater stammen. Aber das wird selbstverständlich im Dunkeln bleiben...
Zur Unterhaltshöhe für 5 Kinder: der vom Gericht genannte Betrag ist bei den Verdienstmöglichkeiten der "Dame" wirklich lächerlich. Die sollte sich wirklich ein bisschen ins Zeug legen und mehr Geld ranschaffen. Von uns Männern wird schließlich auch verlangt dass wir arbeiten "bis es raucht" (bei uns sind es die Hände bzw. der Kopf welche Rauchzeichen abgeben, den restlichen Kommentar erspare ich mir... )
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Ist es nicht egal, ob eine Frau dem Beruf einer Prostituierten nachgeht, oder dieselbe Leistung incl. putzen, waschen kochen, bügeln usw. kostenlos für den Next erbringt?
Auch da kann die Betreuung schon nicht mehr als gleichwertig zum KU angesehen werden und die Frau müsste zumindest teilweise Barunterhaltspflichtig werden, bzw nicht nur der Trennungsunterhalt entfallen, sondern auch der KU entsprechend reduziert werden.
Dann bleibt dem leiblichen Vater auch mehr Geld zur Betreuung der Kinder.
lg
Robert
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Was heißt das für mich als Vater im Umkehrschluß?
Falls ich arbeitslos werde, muß ich auch darauf optieren, ganz legal im horizontalen Gewerbe den Unterhalt für meine fünf Kinder zu erwirtschaften? *örgs*
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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Für uns Väter war sowieso immer klar, dass jeder vorhandene und auch nichtvorhandene Cent für Unterhalt herangezogen werden wird. Geurteilt wurde bei Vätern schon, Unterhalt aus Schwarzarbeit, fiktiven Trinkgeldern, Skatgewinnen, Drogenhandel zu bezahlen. Das Urteil sagt, dass es Amtsgerichte gibt, die bei Müttern immer noch Ausnahmen machen, obwohl das Geld aus einem alten, legalen und bekannten Gewerbe stammt. Ferner sagt es: In so einem Fall lohnt sich die Berufung, erst das OLG hat Einkommen als Einkommen betrachtet.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17-12-2013, 10:40 von Zahlmeister.)
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(17-12-2013, 15:50)raid schrieb: Schon. Aber das eine schließt ja das andere nicht aus. Einer Frau grundsätzlich zuzumuten, dass sie via Prostitution genug Kindesunterhalt verdienen/erwirtschaften kann, ist mE moralisch nicht vertretbar.
Es wird speziell in diesem Fall zugemutet, da die Dame dieses Einkommen bereits erzielt. Sie hat ja bereits in diesem Beruf gearbeitet.
Falls sie vorher arbeitslos oder leistungsunwillig war würde sie sicher nicht zur Prostitution verdonnert werden. Aus meiner Sicht ist es im vorliegenden Fall moralisch durchaus in Ordnung.
Doch. Es ist moralisch vertretbar.
Ist es vertretbar, einen Paketauslieferungsfahrer 14 Stunden pro Tag für 1400 brutto buckeln zu lassen?
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17-12-2013, 16:49
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17-12-2013, 16:51 von Zahlmeister.)
Es ist vertretbar: Der Paketfahrer muß wirklich schuften und die [Unterschreitung des Mindestniveaus] muß zum Geldverdienen nicht mal das Bett verlassen
Edit: Huch, ich habe in obigem Satz das Wort "Sexarbeiterin" nicht gebraucht, hatte was anderes geschrieben.....
gibt es hier eine automatische Editierfunktion?
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Automatischer Wortfilter, der Gassensprache in weniger Übles umwandelt.
Wie schon gesagt, die Frau muss gar nichts. Aber wenn sie Einkommen hat egal woher, dann ist daraus Unterhalt zu bezahlen.
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(17-12-2013, 17:02)p schrieb: Automatischer Wortfilter, der Gassensprache in weniger Übles umwandelt.
Feine Sache! Werd mich bessern, versprochen!
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(17-12-2013, 16:33)raid schrieb: ..... dass eine Frau der Prositution nachgehen muss, um Kindesunterhalt zu erwirtschaften.
Es handelt sich doch um legale Prostitution, sie wird also nicht gezwungen. Wo ist also dein Problem dabei, dass die Dame einen Teil ihres Einkommens für den KU einsetzen soll?
Was soll an Prostitution schlechter sein als an einem knallharten schlechtbezahlten Job?
Es gibt tatsächlich viele Frauen durch alle Bevölkerungsschichten hinweg, die gerne dieser Tätigkeit nachgehen.
Dass du hier ein Problem siehst, liegt an deinem eingeschränkten Weltbild.
Du solltest ein wenig mehr Zutrauen darin haben, dass die allermeisten Menschen schon wissen, was auf sie zukommt, wenn sie bestimmte Entscheidungen treffen. Das können auch Frauen für sich alleine entscheiden!
(17-12-2013, 22:49)Eifelaner schrieb: Was soll an Prostitution schlechter sein als an einem knallharten schlechtbezahlten Job? Gefällt mir, dieser Spruch!
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(18-12-2013, 00:13)raid schrieb: (17-12-2013, 10:16)Sixteen Tons schrieb: Was heißt das für mich als Vater im Umkehrschluß?
Falls ich arbeitslos werde, muß ich auch darauf optieren, ganz legal im horizontalen Gewerbe den Unterhalt für meine fünf Kinder zu erwirtschaften? *örgs*
Eben. Und das ist es, was ich meine: wo fängt es an und wo hört es auf?
Das ist aber ein Fehlschluss. Hier wird ja kein fiktives Einkommen aus einer unterstellten möglichen Tätigkeit konstruiert, sondern nur aus einer tatsächlich ausgeübten.
Daran kann ich weder etwas falsches noch etwas verwerfliches erkennen.
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(19-12-2013, 14:55)Eifelaner schrieb: Das ist aber ein Fehlschluss. Hier wird ja kein fiktives Einkommen aus einer unterstellten möglichen Tätigkeit konstruiert, sondern nur aus einer tatsächlich ausgeübten.
Daran kann ich weder etwas falsches noch etwas verwerfliches erkennen.
Es ist aber ein Job, den die Frau jederzeit aufgeben kann, wenn sie dem psychisch nicht mehr gewachsen ist.
Wenn sie dann dasselbe umsonst macht, dann aber mit Kunden, die sie sich aussucht, dann spricht nichts dagegen.
lg
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(19-12-2013, 22:15)Camper1955 schrieb: Es ist aber ein Job, den die Frau jederzeit aufgeben kann, Komisch. Mein Job war bereits gekündigt und trotzdem wurde mein Unterhalt vom OLG nochmal erhöht, als wenn ich ihn für alle Zeiten hätte.
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(19-12-2013, 22:15)Camper1955 schrieb: Es ist aber ein Job, den die Frau jederzeit aufgeben kann, wenn sie dem psychisch nicht mehr gewachsen ist.
Warum?
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
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(20-12-2013, 08:02)L3NNOX schrieb: (19-12-2013, 22:15)Camper1955 schrieb: Es ist aber ein Job, den die Frau jederzeit aufgeben kann, wenn sie dem psychisch nicht mehr gewachsen ist.
Warum?
Weil die Gefahr besteht, dass sie irgendwann in der Klapse landet, wenn sie den Beruf weiter ausübt.
Ein halbwegs vernünftiger Psychiater würde ihr Berufsunfähigkeit attestieren, wenn sie damit zum ihm geht.
Wir sollten also schon die Kirche im Dorf lassen.
lg
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(19-12-2013, 22:55)beppo schrieb: (19-12-2013, 22:15)Camper1955 schrieb: Es ist aber ein Job, den die Frau jederzeit aufgeben kann, Komisch. Mein Job war bereits gekündigt und trotzdem wurde mein Unterhalt vom OLG nochmal erhöht, als wenn ich ihn für alle Zeiten hätte.
Es ist ein Unterschied, ob ich den Job aus wirtschaftlichen Mängeln des Betriebes aufgeben muss, oder aus psychischen Gründen.
Seit dem Fall Mollath sind die Psychiater und die Justiz hochsensibilisiert, wenn jemandem eine psychische Krankheit attestiert wird.
lg
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Prinzipiell kann sie diesen Job sofort sein lassen und den Unterhalt durch andere Arbeit erwirtschaften. Der Gerichtsbeschluss zwingt sie nicht zur Prostitution, es wurde lediglich die Unterhaltshöhe aufgrund des momentan erzielten Einkommens festgelegt.
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(20-12-2013, 20:33)Zahlmeister schrieb: Prinzipiell kann sie diesen Job sofort sein lassen und den Unterhalt durch andere Arbeit erwirtschaften.
Dann müsste eine Abänderungsklage ja erfolgreich sein, wenn sie den Job sofort aufgibt und aufgrund ihrer Bildungs- und Erwerbsbiographie nicht in der Lage ist, den Mindestunterhalt zu sichern.
lg
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(21-12-2013, 06:29)Camper1955 schrieb: (20-12-2013, 20:33)Zahlmeister schrieb: Prinzipiell kann sie diesen Job sofort sein lassen und den Unterhalt durch andere Arbeit erwirtschaften.
Dann müsste eine Abänderungsklage ja erfolgreich sein, wenn sie den Job sofort aufgibt und aufgrund ihrer Bildungs- und Erwerbsbiographie nicht in der Lage ist, den Mindestunterhalt zu sichern.
lg
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ganz genau so ist es und so wird es kommen, da bin ich mir sicher...
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