17-01-2011, 08:45
@hasserfuellter
Wo hast du denn den Betrag her?
Der 170er wird eigentlich nur bei KU hergezogen, weil bei EU noch nie die "gesteigerte Erwerbsobliegenheit" hergezogen wurde.
Deswegen ist der 170er bei EU Verweigerung nicht relevant.
gleichgesinnter
Wo hast du denn den Betrag her?
Der 170er wird eigentlich nur bei KU hergezogen, weil bei EU noch nie die "gesteigerte Erwerbsobliegenheit" hergezogen wurde.
Deswegen ist der 170er bei EU Verweigerung nicht relevant.
gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum