09-01-2012, 17:50
Unter dem 02.11.2011 eingereicht! HIER
08.11.2011 : Eingangsbestätigung .... es bedarf Zeit! Man wird nach Prüfung einen Bescheid erteilen ...
22.12.2011 : "In obiger Angelegenheit sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen,...." sodass weiterhin um Geduld gebeten wird.
Man wird sodann unaufgefordert einen Bescheid erteilen.
Ich habe schon eine schlechtes Gewissen!
Denn ich bin leider auch noch nicht dazu gekommen, die zwzeitlich mehrfach von der StA angeforderten Kosten für die mir erteilte Akteneinsicht (26,.. €) zu begleichen.
Man ist eben gezwungen, sich auch mit anderen "Justizangelegenheiten" zu beschäftigen!
Das bedarf eben auch Zeit!
"Sorry", Frau Oberstaatsanwältin!
"Schlimmestenfalls könnten Sie ja vollstrecken. Aber ein wenig Geduld ist vermutlich die sinnvollere Alternative. Denn ich habe die Kostenübernahme zugesagt!
Und was ich zusage, das halte ich auch (irgendwann)!"
Übrigens ist in Sachen Zwangsgeld/ Ordnungsgeldanträge nun endlich am 19. d.M. Verhandlung.
Vermutlich wird dann in Sachen Dienstaufsichtsbeschwerde der Beschluss ergehen, dass sich die Angelegenheit zwztl erledigt hat ...
Aber ich will nicht vorgreifen.
Man hat nur seine Erfahrungen und "Vorahnungen" !
Mein Gott! Wo leben wir bloß?
08.11.2011 : Eingangsbestätigung .... es bedarf Zeit! Man wird nach Prüfung einen Bescheid erteilen ...
22.12.2011 : "In obiger Angelegenheit sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen,...." sodass weiterhin um Geduld gebeten wird.
Man wird sodann unaufgefordert einen Bescheid erteilen.
Ich habe schon eine schlechtes Gewissen!
Denn ich bin leider auch noch nicht dazu gekommen, die zwzeitlich mehrfach von der StA angeforderten Kosten für die mir erteilte Akteneinsicht (26,.. €) zu begleichen.
Man ist eben gezwungen, sich auch mit anderen "Justizangelegenheiten" zu beschäftigen!
Das bedarf eben auch Zeit!
"Sorry", Frau Oberstaatsanwältin!
"Schlimmestenfalls könnten Sie ja vollstrecken. Aber ein wenig Geduld ist vermutlich die sinnvollere Alternative. Denn ich habe die Kostenübernahme zugesagt!
Und was ich zusage, das halte ich auch (irgendwann)!"
Übrigens ist in Sachen Zwangsgeld/ Ordnungsgeldanträge nun endlich am 19. d.M. Verhandlung.
Vermutlich wird dann in Sachen Dienstaufsichtsbeschwerde der Beschluss ergehen, dass sich die Angelegenheit zwztl erledigt hat ...
Aber ich will nicht vorgreifen.
Man hat nur seine Erfahrungen und "Vorahnungen" !
Mein Gott! Wo leben wir bloß?