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Hallo liebe Leute,
kurze und knappe Frage an euch.
Ich KV, gemeinsames Sorgerecht, ABR bei KM
Ich habe in der Vergangenheit alleiniges ABR beantragt - Prozess wurde erwartungsgemäß verloren - Ergebnis war Übertragung des ABR auf KM (plus Rechnung an mich). Wir haben weiterhin gSR. Frage:
Darf die KM (offiziell) mit Kind umziehen, ohne meine Zustimmung hierfür einzuholen?
Sollte sie umziehen (ob die darf oder nicht), trage ich dann die durch ihren Umzug entstandenen Mehrkosten für den Umgang alleine?
Vielen Dank für kurzes Feedback!
Liebe Grüße - JJC
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Ja und ja. (Nur bei nicht berechtigtem Wegzug wäre eine Umgangskostenregelung denkbar.)
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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(26-04-2012, 14:57)wackelpudding schrieb: (Nur bei nicht berechtigtem Wegzug wäre eine Umgangskostenregelung denkbar.)
Hallo Wackelpudding!
Danke für die schnelle Antwort. Was wäre denn ein nicht berechtigter Umzug? Hast du hierfür ein Beispiel, damit ich das besser sortieren kann?
Danke und Gruß,
JJC
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Grundsätzlich dann, wenn bei geS das ABR nicht einem Elternteil zugeordnet ist, ggf., wenn die ABR-Übertragung ausdrücklich an ein bestimmtes Umgangsmodell gebunden ist:
http://www.fr-blog.com/2011/05/16/ag-erf...#more-2084
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hmm, in meinem Fall ist das ABR der KM zugeordnet - ein Wechselmodell wurde in diesem Rahmen nicht vereinbart, lediglich der Umgang auf jedes zweites WE plus 2-3 mal die Woche stundenweise.
Gelebt wird der Umgang bis dato wie folgt (nunmehr knapp 8 Jahre, Kind ist 8 Jahre): Umgang täglich, Übernachtung freitags auf Samstag jede Woche.
Da schau ich wohl in die Röhre, oder?
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(26-04-2012, 15:30)JahJahChildren schrieb: Da schau ich wohl in die Röhre, oder?
Das würde ich so sehen, leider! Ich kenne jetzt Deine wirtschaftlichen Verhältnisse nicht, weshalb ich ´mal ins Blaue hinein einen Hinweis auf SGB-Leistungen gebe? Aber da würden sich dann andere hier besser auskennen als ich.
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(26-04-2012, 16:14)wackelpudding schrieb: (26-04-2012, 15:30)JahJahChildren schrieb: Da schau ich wohl in die Röhre, oder?
Das würde ich so sehen, leider! Ich kenne jetzt Deine wirtschaftlichen Verhältnisse nicht, weshalb ich ´mal ins Blaue hinein einen Hinweis auf SGB-Leistungen gebe? Aber da würden sich dann andere hier besser auskennen als ich.
Habe ein gutes Gehalt (das 2-3 fache von dem, was die Sachbearbeiter dort verdienen- leider aber auch durch Ehe und Scheidung Schulden. Werde vom Finanzamt gepfändet (noch gute 2 Jahre) nach 850c ZPO
Wenn das FA keine Doppelpfändung vornimmt, habe ich €400/Monat.
Mein Auto habe ich 2007 abgeben müssen und muss seitdem Fahrrad fahren.
Wenn sie auch nur 10KM weg ziehen würde, würde der tägliche Umgang ins Wasser fallen müssen....zumindest ohne Auto.
Für ALG II verdiene ich jedoch bei weitem zuviel. Denn die Verbindlichkeiten sind schließlich mein Privatvergnügen.
JJC