28-06-2012, 17:20
(28-06-2012, 09:18)wackelpudding schrieb: Anderseits habe ich natürlich Verständnis für zweifelnde Juristenseelen, die statt an den Kopierer lieber zum BGH gehen...oder zur Antragstelle des AG ....
(was übrigens nicht immer funktioniert!)
Weil mir daran liegt, dass das von interessierten Lesern auch verstanden wird:
Der BGH hat gesagt, dass das Erfordernis aus § 133 ZPO zwar besteht und ein Verstoß dagegen Nachteile (Kostennachteile oder Verzögerungen ) nach sich ziehen kann.
Sachliche Nachteile oder der Verlußt des materiellen Anspruchs rechtfertigen sich daheraus allerdings nicht.
Ich nehme mir immer wieder gerne die Zeit um in Gesetzen zustöbern, um anschließend über deren Sinn oder Unsinn zu palavern.....
....und ich mach das auch sehr gerne auf einem Deckchen bei einem Kaffeekränzchen.