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RA entlassen?
#26
(28-06-2012, 09:18)wackelpudding schrieb: Anderseits habe ich natürlich Verständnis für zweifelnde Juristenseelen, die statt an den Kopierer lieber zum BGH gehen...Wink
oder zur Antragstelle des AG ....
(was übrigens nicht immer funktioniert!)

Weil mir daran liegt, dass das von interessierten Lesern auch verstanden wird:
Der BGH hat gesagt, dass das Erfordernis aus § 133 ZPO zwar besteht und ein Verstoß dagegen Nachteile (Kostennachteile oder Verzögerungen ) nach sich ziehen kann.
Sachliche Nachteile oder der Verlußt des materiellen Anspruchs rechtfertigen sich daheraus allerdings nicht.

Ich nehme mir immer wieder gerne die Zeit um in Gesetzen zustöbern, um anschließend über deren Sinn oder Unsinn zu palavern.....

....und ich mach das auch sehr gerne auf einem Deckchen bei einem Kaffeekränzchen. Wink
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#27
Danke für die Info.
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#28
Was ist eigentlich wenn man seinen Anwalt verliert, bekommt man dann für den nächsten wieder Prozesskostenhilfe? Bei meiner Ex hat ja die Anwältin das Mandat niedergelegt weil die angeblich auswandert. Also unverschuldet meint sie. Nun meint meine Ex sie bekommt für einen anderen Anwalt keine PKH mehr. Deswegen meint sie es müsste ein Beschluss den die Richterin bald machen wollte verschoben werden solange das nicht geregelt ist.
lg
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#29
Lieber Absurdistan,

wer seinen Anwalt verliert, hat i.d.R. nicht richtig auf ihn aufgepasst.
Dann stellt sich die Frage nach dem Verschuldensgrad (fahrlässige, grobfahrlässige oder leichtfertige Aufsichtspflichtverletzung). Wink

Ernsthaft:
Auf die Umstände kommt es schon ein wenig an.
Wenn -wie in dem von Dir geschilderten Fall- der Anwalt grundlos oder willkürlich das Mandat zurückgibt, kann und darf dem betroffenen Verfahrensbeteiligten natürlich kein Nachteil daraus entstehen, sodass PKH auch im Folgenden gewährt werden muss.

Allerdings gibt es Situationen, in denen man dem Auftraggeber ein derartig das bestehende Auftragsverhältnis störendes Verhalten vorwerfen kann und muss, dass es nicht gerechtfertigt wäre, ihn dafür zu belohnen.
Dann kann das Gericht mglw. darauf verzichten, den Anwalt zu entlasten und er wird seinen Auftraggeber weiterhin vertreten müssen.
Deine Ex wird m.M.n. PKH auch für den Folgeanwalt erhalten müssen, wenn ihr der Erstanwalt das Mandat gekündigt hat, weil sie -noch dazu angeblich- auszuwandern vorgibt.
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#30
Danke Ibykus,
ich hoffe das das nicht den Prozess weiter um Monate verzögert. Die Auswanderpläne sind ja angeblich schon lange bekannt. Lt. Ex hat sie schon vor Monaten darüber mit ihrer Anwältin gesprochen.
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