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Folgende Situation:
JA hat mich Anfang 2011 zur Zahlung von 105% KU gezwungen (die Stellen hinter dem Komma lasse ich jetzt weg), da Kind in dritter Altersklasse.
Seit April 2012 gibt es ein Urteil, daß diese Berechnung ungültig ist. Die Prozentzahlen müssen für alle Altersklassen dieselben sein, was 102% entspricht (was mir das JA immerhin schon Mitte September mitgeteilt hat!).
Fazit: Ich habe pro Monat 13 EUR zuviel gezahlt.
Eine Rückforderung des KU ist praktisch nicht möglich, da:
1. Entreicherung (also Geld verfrühstückt)
2. keine Verrechnung mit zukünftigem KU möglich.
Meine Überlegung jetzt:
Wäre es sinnvoll, das JA (also praktisch den Staat) auf Schadenersatz zu verklagen, da ich das Geld von dem Kind praktisch nicht wiederbekommen kann?
Hat jemand so etwas schon mal versucht?
Was machen die anderen Väter, die durch diese falsche Berechnung zuviel KU bezahlt haben? Da müßte es doch einige geben?
Kennt Ihr irgendwelche Links oder Ansprechpartner, die ein vergleichbares Problem erfolgreich gelöst haben?
Simon II
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Das JA kann Dich zu nichts zwingen. Das kann nur ein Gericht. Vielleicht bist Du ja genötigt worden? Aber sowas einer einzelnen SB oder einer ganzen Gruppe nachzuweisen, dürfte schwierig werden...
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(Aussage der Ex lange vor Kind + Ehe. - Oh Mann, war ich blöd!)
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Das JA kann dich gar nicht zwingen.
Also hat es das auch nicht.
Du hast das freiwillig unterschrieben.
Oder kannst du etwas anderes beweisen?
Womit sollen sie dich denn gezwungen haben?
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12-11-2012, 20:50
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12-11-2012, 20:53 von Simon ii.)
(12-11-2012, 20:27)PolyTrauma schrieb: Das JA kann Dich zu nichts zwingen.
Wenn Du einen pfändbaren Titel hast, kann das JA Dich sehr wohl zwingen.
2008 wurden die Titel auf eine neue Berechnungsgrundlage geändert. Dabei wurden die Prozentzahlen für die Altersstufen unterschiedlich angehoben. Dagegen hat einer geklagt und Recht bekommen.
Bemerkungen zu dem Urteil findet Ihr hier:
http://www.treffpunkteltern.de/article.php?sid=1307
Das Urteil selbst gibt es hier:
http://openjur.de/u/394908.html
AZ XII ZR 66/10
Und die Handlungsanweisungen für die JAs gibt es hier:
http://www.lvr.de/media/wwwlvrde/jugend/...4_2012.pdf
Desweiteren wurde Anfang 2011 der KU massiv angehoben.
Simon II
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(12-11-2012, 20:50)Simon ii schrieb: Wenn Du einen pfändbaren Titel hast, kann das JA Dich sehr wohl zwingen.
Ja aber dieser Titel muss ja irgendwo herkommen.
Und die Umrechnungsformel hat sich ja auch nicht das JA ausgedacht.
Wenn du nach 2008 den Titel geändert hast, musst du ihn ja auch unterschrieben haben.
Und ich vermute, du hast während dessen keine Daumenschrauben dran gehabt.
Das JA hat dich vermutlich nur "beraten".
Dafür kannst du sie nicht (erfolgreich) verklagen.
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(12-11-2012, 20:56)beppo schrieb: Ja aber dieser Titel muss ja irgendwo herkommen.
Und die Umrechnungsformel hat sich ja auch nicht das JA ausgedacht.
Der Titel wurde umgeschrieben. Ich hatte überhaupt nichts zu unterschreiben (ganz im Gegenteil: Ich habe mich sogar erfolgreich gegen eine Erhöhung des Titels gewehrt).
Meine Überlegung geht dahin, daß der Titel rechtswidrig in seiner Höhe war und der Staat mir das Geld zu erstatten hat, da ich es ja von dem Kind nicht holen kann (aus den oben genannten Gründen).
Der Staat holt sich, wie ich im meinem Bekanntenkreis erleben mußte, auch das Geld nachträglich wieder, wenn eine Gerichtsverfahren zu seinen Gunsten ausgegangen ist.
Simon II
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(12-11-2012, 21:06)karlma schrieb: Auch bei der Amtshaftung kommst Du wahrscheinlich nicht weiter.
http://www.juraforum.de/lexikon/amtshaftung
Da gibt es zugunsten der Amtsträger viele Wenn und Aber.
Danke, muß ich mir mal zu Gemüte führen.
Simon II
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(12-11-2012, 21:01)Simon ii schrieb: Der Staat holt sich, wie ich im meinem Bekanntenkreis erleben mußte, auch das Geld nachträglich wieder, wenn eine Gerichtsverfahren zu seinen Gunsten ausgegangen ist.
Quod licet Jovi, non licet bovi.
Ich will dir ja nicht den Schneid abkaufen und würde mich freuen, wenn dir das gelingen würde aber ich sehe Aufwand/Nutzen und Chance/Risiko in einem sehr ungesunden Verhältnis.
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Warum sollte eine schrittweise (monatliche) Verrechnung mit zukünftigem KU nicht möglich sein?
Ansonsten sehe ich es wie @beppo: Chancen-Nutzen-Abwägung eindeutig unrentabel.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-11-2012, 00:11 von Simon ii.)
(12-11-2012, 23:51)Jessy schrieb: Warum sollte eine schrittweise (monatliche) Verrechnung mit zukünftigem KU nicht möglich sein?
Guckst Du:
http://www.iww.de/fk/archiv/unterhalt-ru...bot-f31243
Zitat:Ist für den Schuldner ein Rückzahlungsanspruch zu bejahen, steht einer Verrechnung der Rückzahlungsbeträge mit einem Anspruch auf Zahlung rückständigen Unterhalts für einen anderen Zeitraum oder des laufenden bzw. künftigen Unterhalts regelmäßig das Aufrechnungsverbot aus § 394 BGB entgegen. Danach kann gegen eine unpfändbare Forderung nicht aufgerechnet werden.
Ist schon alles vom Gesetzgeber so angelegt.
Und die dummen deutschen Männer haben diese Gesetze durchgewunken!
Simon II
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(13-11-2012, 00:09)Simon ii schrieb: Ist schon alles vom Gesetzgeber so angelegt.
Und nimmt sich auch hier selbst dabei aus. Beantrage mal eine Steuerrückerstattung nach einer Insolvenz, du wirst dich wundern. Kein Cent wird dir gelassen, das Stichwort lautet "Naturalobligationen".
Kannst es ja mal auf diesem Weg irgendwann einmal probieren und damit Rechtsgeschichte schreiben :-) Schliesslich geht es auch hier um Gelder, die zwar materiellrechtlich verbindlich sind, prozessual aber nicht durchgesetzt werden können. Merke dir § 812 Abs. 1 S. 1 BGB, vielleicht entstehen mal Schulden in anderer Richtung.
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(13-11-2012, 10:00)p schrieb: Beantrage mal eine Steuerrückerstattung nach einer Insolvenz, du wirst dich wundern...
Ja, wo bleiben eigentlich meine Verlustvorträge, sollte ich meinen Laden schließen? Auf das nächste Angestelltenverhältnis vortragen? Oder auf die Besteuerung der Rente?
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