18-02-2013, 16:37
(18-02-2013, 16:24)Camper1955 schrieb: Die Rentenversicherung wird den Anspruch auf Reha zwar anerkennen,Das wäre es doch dann
(18-02-2013, 16:24)Camper1955 schrieb: aber zahlen müsste das Jobcenter.und das könnte ihm doch egal sein: Wenn sich 2 Sozialversicherungsträger bzgl. der Finanzierung einer notwendigen Maßnahme kloppen, müßte diese doch trotzdem durchgeführt werden?
Wer nicht taktet, wird getaktet...