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Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit
(18-02-2013, 16:24)Camper1955 schrieb: Die Rentenversicherung wird den Anspruch auf Reha zwar anerkennen,
Das wäre es doch dann

(18-02-2013, 16:24)Camper1955 schrieb: aber zahlen müsste das Jobcenter.
und das könnte ihm doch egal sein: Wenn sich 2 Sozialversicherungsträger bzgl. der Finanzierung einer notwendigen Maßnahme kloppen, müßte diese doch trotzdem durchgeführt werden?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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@Camper: Formular R0210 Anlage zum Rentenantrag zur Feststellung der Erwerbsminderun (Anlage, oder ist das der Antrag??)
und Formular R0215 Selbsteinschätzungsbogen?
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