02-05-2013, 16:18
Scheidungskosten sind lt. Gericht voll absetzbar und umfassen:
Kosten der anwaltlichen Beratung + Gerichtskosten für
-Versorgungsausgleich
-Zugewinn
-Unterhaltsansprüche
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rec...%202392/12
Damit stellt sich das Gericht gegen eine im Bundesblatt veröffentliche Richtlinie des Ministeriums für
Finanzen, das die Scheidungsfolgekosten nicht vollumfänglich abzusetzen sind (Nichtanwendungserlass der Finanzverwaltung).
Kosten der anwaltlichen Beratung + Gerichtskosten für
-Versorgungsausgleich
-Zugewinn
-Unterhaltsansprüche
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rec...%202392/12
Damit stellt sich das Gericht gegen eine im Bundesblatt veröffentliche Richtlinie des Ministeriums für
Finanzen, das die Scheidungsfolgekosten nicht vollumfänglich abzusetzen sind (Nichtanwendungserlass der Finanzverwaltung).