27-02-2014, 10:55
Hallo,
da die JA-Titel meiner 3 Kinder aus der Ehe durch ein Gerichtsbeschluss 2012 aufgehoben wurden in einer abänderungsklage durch mich.
Zitat`
Die die Antragstellerin Ziffer 1 betreffende vollstreckbare Urkunde des LA xxx
blablabla...wird dahin abgeändert dass der Antragsteller mit Wirkung ab Rechtsanhängikeit kein Unterhalt zu bezahlen hat.
ab dieser Rechtsanhängikeit (vertsehe ich ab Antrag des abäderungsgesuches) gilt nur noch die UH höhe des beschlusse vom Gericht.
Da hier keine JA-Titel mehr exestieren,
Folgende Fragen:
Wie lange gilt der Beschluss im bezug auf Unterhalt?
- a) Bei kindern die Volljahrig wurden.
- b) Wie bei a) nur in Lehre mit Einkommen und nicht mehr im Haushalt.
- c) ab welchem Zeitraum kann das JA neue UH-Forderungen für
die verbleibenden minderjährigen Kinder durchsetzen
wegen der Volljärigkeit des eines Kindes was nicht mehr Priveligiert
ist.
- d) Soll ich es hier auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen, da ein
Beschluss durch das Gericht nicht so weitreichende Probleme
hervorruft wie ein JA-Titel mit seinem einseitigem weitreichendem
Unrecht es kann, und dadurch auch da JA keine freie Hand zur willkür ihrer Isntrumente hat.
lg
da die JA-Titel meiner 3 Kinder aus der Ehe durch ein Gerichtsbeschluss 2012 aufgehoben wurden in einer abänderungsklage durch mich.
Zitat`
Die die Antragstellerin Ziffer 1 betreffende vollstreckbare Urkunde des LA xxx
blablabla...wird dahin abgeändert dass der Antragsteller mit Wirkung ab Rechtsanhängikeit kein Unterhalt zu bezahlen hat.
ab dieser Rechtsanhängikeit (vertsehe ich ab Antrag des abäderungsgesuches) gilt nur noch die UH höhe des beschlusse vom Gericht.
Da hier keine JA-Titel mehr exestieren,
Folgende Fragen:
Wie lange gilt der Beschluss im bezug auf Unterhalt?
- a) Bei kindern die Volljahrig wurden.
- b) Wie bei a) nur in Lehre mit Einkommen und nicht mehr im Haushalt.
- c) ab welchem Zeitraum kann das JA neue UH-Forderungen für
die verbleibenden minderjährigen Kinder durchsetzen
wegen der Volljärigkeit des eines Kindes was nicht mehr Priveligiert
ist.
- d) Soll ich es hier auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen, da ein
Beschluss durch das Gericht nicht so weitreichende Probleme
hervorruft wie ein JA-Titel mit seinem einseitigem weitreichendem
Unrecht es kann, und dadurch auch da JA keine freie Hand zur willkür ihrer Isntrumente hat.
lg