Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Hilfe für neuen Fall benötigt
#1
Hallo liebe Forenmitglieder,

leider kommt durch mich wieder ein weiterer trauriger Trennungsfall in diesem Forum hinzu und ich hoffe, Ihr könnt mir mit Rat zur Seite stehen.

Meine Lebensabschnittsgefährtin (29) hat mir (42) vor 3 Wochen nach einer 9järigen Beziehung mitgeteilt, dass sie die Beziehung beendet.
Wir haben eine 3-Jährige gemeinsame Tochter und wohnen seit 6 Jahren zusammen in meinem Einfamilienhaus (Ich bin alleiniger Eigentümer und die Finanzierung läuft auch nur über mich).
Ein Mietvertrag mit meiner Ex-Partnerin besteht nicht.
Die ersten 3 Jahre unserer Beziehung ist sie zu mir in meine Mietwohnung gezogen)
Auch ich habe gehofft, dass sich das schon wieder einrenken wird, wenn ich auf sie eingehe. Aber die jüngsten Ereignisse haben gezeigt, dass dies nicht der Fall ist und jetzt folge ich dem Rat aus diesem Forum, sich mit Ihrer Entscheidung abzufinden und benötige Rat für Mein Verhalten in der nächsten Zeit.

Hierzu noch folgende Informationen:
Wir sind/waren nicht verheiratet und wir haben das gemeinsame Sorgerecht für unsere Tochter. Andere Kinder existieren nicht.
Meine Ex-Partnerin ist in Ihren Leben nicht sehr Zielstrebig und sehr unselbständig. Sie hat eine Ausbildung und studiert aktuell seit ca. 7 Jahren im Architekturumfeld (verschiedene Richtungen, nicht konsequent, kein Abschluss in Sicht) aktuell in einem Teilzeitstudium.
Ich bin freiberuflicher Tätig und auf dem Papier arbeitet meine Ex-Partnerin seit 4 Jahren Vollzeit für mich und bekommt daher ein Nettogehalt von ca. 2600 EUR im Monat.
Nach Rücksprache mit Ihr werde ich Ihr kündigen,
1. um Sie nicht weiter auszuhalten und
2. sie dann Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben...oder auch nicht, da sie ja dann voll studieren möchte...um irgendwann mal zu arbeiten.
Sie hat also nach der Kündigung keine eigenen finanziellen Mittel zur Verfügung.

Jetzt zu meinem aktuellen Problem:
Sie sieht aktuell nicht die Notwendigkeit, mein Haus und das Schlafzimmer zu verlassen. Sie erwartet, dass ich das Zimmer verlasse.
Folgende Schlafoptionen die ich Ihr angeboten habe werden jetzt von mir abwechselnd genutzt (Argumente gegen eine Nutzung Ihrerseits in Klammern dahinter):
Matratze auf Boden neben dem Bett im Schlafzimmer, (Ich bin kein Hund der Dir zu Füßen schläft)
Couch im Wohnzimmer (Mein Rücken macht das nicht mit)
Gästebett im Keller (Da ist es feucht und ich habe Asthma und das Klo ist so weit weg)

Meine 1. Frage:
Wie bekomme ich sie am schnellsten und rechtlich vertretbar aus meinem Haus und kann trotzdem noch mein Kind sehen?
Eine Aufforderung: Verlass bitte mein Haus bis zum Ende der Woche war wirkungslos: Ausreden: Wo soll ich denn hin? Wenn Du mich erpresst siehst Du Deine Tochter nicht wieder...

Ich sehe nicht, dass sie innerhalb der nächsten 3 Monate eine Wohnung findet oder zu einem Bekannten geht.

Des weiteren würde ich gerne so viel Zeit wie möglich meine Tochter bei mir haben.
Dazu noch folgende Fakten in diesem Umfeld:
Ihre Vorstellungen:
Sie nimmt unsere Tochter mit und ich kann unsere Tochter jederzeit sehen und so viel Zeit wie ich möchte mit Ihr verbringen.

Meine Besorgnis:
Sie ist alleine mit der Versorgung des Kindes, dem Studium und einem Aushilfsjob zur Finanzierung Überfordert,
Sie zeigt meiner Meinung nach (wieder) depressive Tendenzen (Sie war während unserer Beziehung vor der Geburt unserer Tochter 2 Jahre wegen Depression in Behandlung)
Sie ist Phlegmatisch
Bringt nie was wirklich zu Ende und gibt immer anderen die Schuld
Sie macht nichts im Haushalt, (Ist ja nicht ihr Haus)
Im Rahmen des Umgangs mit dem Kind:
Innerhalb weniger Minuten kippt ihre Stimmung von guter Laune zum Schreien.
Sie geht nicht auf Spielplätze, Schwimmbad oder ähnliches: Da sind ja immer so komische Leute.

All meine Eindrücke werden von meinen Eltern und meinen Bekannten ebenfalls so gesehen, sogar von ihrer Mutter.
Tenor: Sie bekommt ihr Leben und die Erziehung nicht auf die Reihe.
Unsere Tochter wäre bei mir besser aufgehoben.

Um es so auszudrücken: Ich sehe das Kindswohl bei einem Aufenthalt bei Ihr gefährdet und hätte unsere Tochter gerne bei mir.
Meine Ex-Partnerin sieht das natürlich anders und wenn ich in diese Richtung etwas vortrage wie: "Unsere Tochter kann doch bei mir bleiben, ich übernehme den Großteil und Du kannst Sie jederzeit sehen"
kommt:
"Du willst mir unsere Tochter wegnehmen! Das lass ich nicht zu! Dann wirst Du unsere Tochter nicht mehr sehen!"

Jetzt die 2. Frage:
Hätte ich überhaupt eine Chance, das alleinige Sorgerecht zu bekommen?

Falls nicht (was ich befürchte), würde ich nämlich gerne versuchen, das Wechselmodell (Wöchentlicher Wechsel) vereinbaren.

Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen!

Viele Grüße

Diju
Zitieren
#2
Ist sie drogenabhängig undkriminell? Nein, dann gibt's auch kein alleiniges Sorgerecht für dich.

Sie aus dem Haus werfen ist so ne Sache. Wenn sie jetzt schon damit droht dass du dein Kind nicht mehr sehen wirst, dann ist es eh nur ne frage der zeit bis das passiert. Ich in deiner Situation würde mich auch damit bereits abfinden. Verlange auf jeden fall Miete.

Finanziell hast du kein Problem. Ein Kind und keine ehe. Das geht auch mit Haus abzahlen.
Zitieren
#3
Willkommen im Forum!

Da ihr gemeinsames Sorgerecht habt, wird das nicht so gehen, wie die Mutter sich das vorstellt, dass sie mit Eurer Tochter einfach verschwinden kann. M. E. hast Du gute Chancen, dass Deine Tochter bei Dir in ihrem gewohnten Umfeld bleibt. Es wäre demnach gut, wenn Du ein 24-Stdn-Betreuungskonzept ausarbeiten würdest. Eine Sorgerechtsentscheidung ist da gar nicht nötig. Des weiteren würde ich zunächst mit der Mutter da jetzt nicht diskutieren.

Was die Mutter angeht: Biete ihr an, ihr bei der Wohnungssuche und beim Umzug zu helfen, mache das aber von konkreten terminlichen Festlegungen abhängig. Am besten fixierst Du Deine Vorstellungen an Sie in einem Brief. Was es angeht, sie zu unterhalten: Wenn Du es Dir leisten kannst, bleibe zumindest so lange großzügig, bis sie in den eigenen vier Wänden ist...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
#4
also - wenn dann hardcore:

1. lass sie gehen - mit kind - du bist mit dem auszug nicht einverstanden
2. danach - wenn mama weg ist: antrag auf abr und rückführung in die bisherige umgebung, wegen gem. abr und gem SR
3. wenn sie weit weg geht...keine bange: wie 2! ertrotzte kontinuität wird von den FGs mittlerweile als wenig erziehungsgeeignet eingestuft
4. zum verbleib: wenn irgendwo ein zimmer frei - einrichten und gut ist
5. arbeitsvertrag: zahle ihr zur kündigung 1,5 monate gehalt als abfindung, damit bist du vor einem AG-prozess sicher! dies nur aus eigener erfahrung
6. wie lange war sie bei dir angestellt? dann bekommt sie alg 1! also kannst du davon ein bisschen miete, auch für später für die akten bei der arge etc einsehbar, kassieren.
7. angebl. depressionen etc zählen nicht, das FG wird abwägen - wenn du als selbständiger für die betreuung sorgen kannst im einklang mit deiner erwerbstätigkeit, sehe ich auch kein problem, daß eure kleine in deinem hausbhalt bliebe. FGs sehen fremdbetreuung nicht gerne, wenn eigenbetreuung geht. wenn sie freunde bei dir hat, noch besser, dann wird das soziale umfeld mitbetrachtet, also achte darauf, daß genug kinderpartyvolk bei dir ein und ausgeht....
8. euer kind ist 3 jahre alt - wie alt ist deine exholde??? dann noch studieren??? soll lieber arbeiten, dann kommt sie auf keine dummen gedanken: jetzt bei der trennung vor allem: ihre rechte halbieren und pflichten verdoppeln, warum jetzt aus falscher angst zurückstecken...???

bb
netlover
Zitieren
#5
Mutter gehen lassen ja und mit Kusshand, auf aber keinen Fall mit Kind! Ist das Kind erst einmal weg, wird alles sehr schwierig. Ein Wegzug wird als Einverständnis von dir gewertet, dass das Kind bei der Mutter ist.

Alleiniges Sorgerecht: Quatsch. Wenn das Kind bei dir bleiben soll, dann aufgrund Zustimmung der Mutter oder Festlegung des Aufenthalts bei dir durch einen Richter - stärkstenfalls alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht, aber kein alleiniges Sorgerecht. Dafür gibts keinen Grund.

Wie sieht sie die Sache selbst? Glaubt sie, trotz ihrer Probleme mit dem Kind allein zurechtzukommen? Warum nimmt sie das Kind mit? Wegen Unterhalt, wegen Lebensinhalt? Wie steht sie zu Geld? Wäre es möglich, sie mit grosszügiger finanzieller Unterstützung zum Auszug ohne Kind zu bewegen, sie kann studieren, das Kind hat sie an Tagen wo sie Zeit hat? Profan gesagt: Sie rauskaufen. Wie steht sie zum Wechselmodell?
Zitieren
#6
@P: das stimmt nicht! wenn ein elternteil ohne einverständnis des anderen das kind mitnimmt, stellt dies absolut KEINE rechtssichere erlaubnis dar.

die familiengerichte entscheiden da mittlerweile sehr hart gegen den mitnehmenden teil!

lass dir da nix falsches einblubbern!

bb
netlover
Zitieren
#7
Diese Sätze wie:" Machst du nicht was ich will, siehtst du dein Kind nicht mehr" kommen bei vielen Frauen reflexartig und zeigen deutlich wie skrupellos sie das Kindeswohl mißachten und psychisch gewalttätig sind.

So ein Satz rechtfertigt es meiner Meinung nach das du das Heft in die Hand nimmst.

Such du der Mutter eine Wohnung in deiner Nähe. Ruhig ein bischen investieren falls Makler oder so notwendig ist. Wichtig das die Mutter in der Nähe bleibt. So kannst du falls es nicht zu einem "50/50" Wechselmodell kommt sondern zu einer Regelung zw. Residenzmodell und Wechselmodell trotzdem eine enge Bindung aufrecht erhalten.

Hast du eine Wohnung für sie setzt du sie vor die Tür und sagst das sie entweder eine Wechselmodellvereinbarung unterschreibt oder sie das Kind bis zur gerichtlichen Klärung nicht wiedersieht weil die Mutter mit Kindesentzug gedroht hat. Sollte sie nicht die Vereinbarung unterschreiben hast du die Möglichkeit Zeit zu schinden, zu verzögern und Kontinuität und Lebensmittelpunkt zu sichern. Dann kannst du die Bedingungen diktieren.
Hier handelst du natürlich nur um das Beste fürs Kind zu erreichen. Nämlich die enge Bindung an beide Elternteile und deren Umfeld zu erhalten und zu sichern.
Zitieren
#8
(11-11-2013, 10:56)netlover schrieb: die familiengerichte entscheiden da mittlerweile sehr hart gegen den mitnehmenden teil!

Von wegen. Der Normalfall ist nach wie vor ein Schema im Richtergehirn wie

"Als ihre Partnerin mit dem Kind weg ging, war ihnen das offensichtlich egal. Erst als die berechigte Unterhaltsforderung auf dem Tisch lag, ist ihnen eingefallen dass sie das Kind doch so unbedingt haben wollen und dass die Mutter zu unfähig wäre, das Kind zu betreuen".

Ausserdem:

"Soso, sie arbeiten Vollzeit, die Mutter studiert, war mehr fürs Kind da und so war es auch die letzten Jahre. Wie lange haben sie eigentlich Elternzeit genommen? Und nun plötzlich meinen sie, das wäre ganz schlecht fürs Kind und nur sie könnten das Kind richtig betreuen? Herr DiJu, ihr Betreuungskonzept ist ja ganz nett, aber wieso soll das besser funktionieren als bei der Mutter? Das Jugendamt sagt mir da auch nichts anderes. Sie können das Kind ja haben, jedes zweite Wochenende und sogar einen Nachmittag unter der Woche. Da können sie gemeinsam mit der Mutter eventuelle Defizite aufarbeiten. Lernen sie das malm, dann sehen wir weiter. Fall geschlossen."

Genau solche Gedankengänge muss man einplanen. Wer das nicht tut, verschenkt grundlos Chancen.
Zitieren
#9
Hallo zusammen,

bei mir war das vor ca. 3 Jahren noch anders.

Mutti wollte mit Kind in Nacht- und Nebelaktion ausziehen. Ich hab das über Zufall mitbekommen und unverzüglich einen ABR-Antrag gestellt.

Bei der Verhandlung wurde eigentlich nur über meinen möglichen Umgang diskutiert, dass das Kind bei mir bleibt in der gewohnten Umgebung war für Richter, JA usw. schlichtweg überhaupt nicht vorstellbar, obwohl ich ein schlüssiges Betreuungskonzept hatte und der Mutti Umgang nahe 50 % einräumen wollte.

Grüße

Lullaby
Zitieren
#10
es hat sich viel geändert!

glaubt mir!

mittlerweile habe ich ca 8 fälle aus meinem kundenkreis, wo alte weg, kind mit, FG entscheidet kind zurück! fertig!

aber solange seine exe nicht weg ist, stellt sich nicht die frage, dann zu 80 % absurdistan recht geben, aber vorsicht mit den drohungen!

bb
netlover
Zitieren
#11
(11-11-2013, 11:04)p schrieb: Genau solche Gedankengänge muss man einplanen. Wer das nicht tut, verschenkt grundlos Chancen.

Genauso war es bei mir.

Ich arbeitete damals übrigens sogar nur 4 Tage pro Woche, hatte auch Elternzeit genommen (gegen erhebliche Widerstände der Mutti und meines damaligen Arbeitgebers) und hätte die Betreuung gemeinsam mit der Kita und den Großeltern alleine stemmen können. Hat alles nicht interessiert. Kinder gehören zur Mutti. Basta.
Zitieren
#12
(11-11-2013, 11:26)netlover schrieb: es hat sich viel geändert!

Selbst wenn es nicht nur Einzelfälle wären (die konstante Zahl alleinerziehender Väter spricht ebenfalls dagegen), so bleibt es bar jeder Logik, sich darauf zu verlassen.

Ich versuche das noch einmal ganz einfach zu erklären:

Wenn man sich erst nach dem Auszug von Mutter und Kind regt, bleibt einem nur die Hoffnung, einen fortschrittlichen Richter zu erwischen.

Wenn man sich vorher rührt, hat man bei einem fortschrittlichen Richter dieselben Chancen. Also kein Unterschied, kein Verlust, kein Problem. Zusätzlich erhöhen sich aber die Chancen, wenn man keinen fortschrittlichen Richter erwischt. Also ein positiver Unterschied. Diesen positiven Unterschied, diese zusätzlichen Chancen würde man ansonsten ohne Grund und ohne Not verschenken.

Das entspricht einer Wanderung in der Wüste. Drei Kumpels haben die auch schon gemacht und sie haben erzählt, sie hätten Glück gehabt, weil sie dort ein Kiosk gefunden haben und trinkbares kaufen konnten. Gehst du nun ohne Wasservorrat los, weil ja die Chance besteht an ein Kiosk zu geraten? Oder nimmst du etwas mit für den Fall, dass das nicht so läuft, um deine Chancen zu erhöhen dass du durchkommst? Wenn du das Kiosk findest, hattest du keinen Verlust. Findest du es nicht, hast du einen Gewinn. Was tust du?
Zitieren
#13
Ein Bekannter meines Mannes war exakt in der gleichen Situation, nur war das Kind da bereits neun Jahre alt und die Beziehung dauerte ein paar Jahre länger. Ansonsten alles wirklich 1:1 gleich.

Sein (erfolgreiches!) Vorgehen:
1. Brief durch seinen Anwalt an die KM mit dreimonatiger Fristsetzung zum Verlassen des Hauses.
2. In gesondertem Brief Vorschlag eines "quasi" Wechselmodells, wo das Kind 51 % der Zeit beim KV bleibt und dementsprechend seinen Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt bei ihm hat, und bis zu 49 % der Zeit bei der KM ist/sein kann (sofern KM das wünscht und hinkriegt). Vorgeschlagen wurde ausserdem, gegenseitig keinen KU zu fordern, da ja nahezu Wechselmodell.
3. Antrag vor Gericht, als gewöhnlichen Aufenthalt den Wohnort des KV zu bestimmen (Kontinuität zwecks Haus und Schule/Kindergarten, Betreuung gewährleistet, Bindungstoleranz zur KM nachweislich gegeben). Antrag ging problemlos durch.
4. Abseits dessen hat der KV insofern einem "spontanen Umzug" der KM vorgebeugt, indem er der Schule und dem Einwohnermeldeamt persönlich & schriftlich mitgeteilt hat, dass er einer Abmeldung des Kindes nicht zustimmt.

Die KM hat erst leichte Zicken in Aussicht gestellt (ist auf den letzten Drücker ausgezogen, hat bei jedem Kontakt Diskussionen angefangen, ist nach dem Gerichtsantrag total ausgeflippt, etc) und war dann am Ende doch mit allem einverstanden. Sie hatte auch einen Anwalt, und der hat ihr wohl verklickert, dass sie am kürzeren Hebel sitzt.
Soweit ich weiß ist das Verhältnis der Eltern heute sogar recht entspannt.
Zitieren
#14
AUF KEINEN FALL die Olle mit Kind ausziehen lassen!!!! Wer Fakten schafft, ist meistens im Vorteil. Hoer auf P!!
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
Zitieren
#15
(11-11-2013, 13:54)raid schrieb: liest sich, als hätte die Kindesmutter psychische Probleme,

Hallo liebe Forenmitglieder,

soweit erstmal vielen Dank für Eure Rückmeldungen

Ja, die KM hat psychische Probleme,

Sie kennt ihren Vater nicht / ist ohne Vater aufgewachsen (bis 12 Jahren)
Sie wurde zwischen 12 und 14 Jahren von ihren Stiefvater mißbraucht (und ihre Mutter lebt immer noch mit dem Typen zusammen!).
Dies kam am Anfang unserer Beziehung raus.
Habe sie ermutigt, Anzeige zu erstatten und ihr bei der Verhandlung beigestanden.
Eine Aufarbeitung erfolgte aber meiner Meinung nach nicht.
Erst nach 3 Jahren Beziehung kam dann eine Therapie (ca 2 Jahre) in Bezug auf die Depressionen (nur nebenbei: Borderline-Tendenzen sind auch vorhanden). Bei Bekanntwerden der Schwangerschaft hatte sie sich entschlossen, die Therapie nicht weiter zu führen.
Die Freude an der Schwangerschaft hat nach ihrere Aussage die Depressionen vertrieben.
Im Folgenden hat sie sich in ihrem Leben nur auf das Kind fixiert.
Es ist ihr Lebensinhalt!!! Alles andere ignoriert sie!

Daher hat sie meiner Meinung nach Angst, unsere Tochter zu verlieren und "teilen" ist auch wegnehmen.
Also auf Geld / Unterhalt ist sie nicht aus .

Eine Paartherapie lehnt sie ab. Sie hat ihren Entschluß gefasst und es ist kein rankommen mehr an sie.

und genau diese Fixiertheit auf das Kind und Ignoranz der sonstigen Welt läßt mich um das Wohl des Kindes fürchten...

lg DiJu
Zitieren
#16
Das machts nicht einfacher. Rechne mit hartem Widerstand gegen deine Vorstellungen. Gibt es gerichtsrelevante Dinge, die deine Ansicht unterstützen, das Kind wäre besser bei dir aufgehoben? Jugendamtsaussagen, Ereignisse, Vorgänge mit Relevanz zum Kindeswohl?

Die Meinung von Oma oder einer Erzieherin ist ganz nett, aber im Streifall vor Gericht stehtst du, das Jugendamt und die Mutter.
Zitieren
#17
(12-11-2013, 15:41)DiJu schrieb: Sie wurde zwischen 12 und 14 Jahren von ihren Stiefvater mißbraucht (und ihre Mutter lebt immer noch mit dem Typen zusammen!).

Oh, Oh, Oh - bist Du sicher, dass dieser Mißbrauch auch tatsächlich stattgefunden hat?

Meine Exe hat solche Geschichten auch gerne erzählt, um sich die Aufmerksamkeit der Anwesenden zu sichern - fast alles reine Phantasien.

Meine Exe hat eine Histrionsiche Persönlichkeitsstörung, nicht therapierbar.
Wenn deine Exe Tendenzen zu einer Boderline-Störung zeigt, würde ich solche Behauptungen mit allergrösster Vorsicht behandeln.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#18
Hah, meine Hexe hat auch behauptet Ihr Stiefvater haette versucht sie zu vergewaltigen, genauso wie ihre Chefs in der Ausbildung. Alles kompletter Borderlinerquatsch wie sich hinterher herausstellte.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
Zitieren
#19
(12-11-2013, 17:22)Austriake schrieb: Oh, Oh, Oh - bist Du sicher, dass dieser Mißbrauch auch tatsächlich stattgefunden hat?

Ja, da bin ich sicher -> Es kam zur Verhandlung und der Typ hat gestanden (und ist mit einer Bewährungsstrafe davon gekommen!!!!)

Wenn ich das hier Richtig sehe, wird es ein langer Weg.
Ich werde erstmal viel (dokumentierte) Zeit mit unserer Tochter verbringen.
Vor ihr habe ich das so begründet: Dann kannst Du Dich erstmal um Dein Studium und eine Wohnung kümmern und da war sie einverstanden.

Fristen setzen ist eher schlecht (habe ich aus der Vergangenheit gelernt)
Das bedeutet Druck und da reagiert sie agressiv (willst Du mich erpressen?)


Gruß DiJu
Zitieren
#20
Wenn man ihm für sein Geständnis die Bewährung in Aussicht gestellt hat, ist auch ein Geständnis keinen Pfifferling wert. Arnold, Witte & Co wurden unglaublich hart behandelt und sassen bis zum letzten Tag als "Uneinsichtige", weil sie genau das standhaft verweigerten. Im Fall Arnold beknieten ihn die eigenen Eltern dazu, sein Vater war schwerkrank und starb während Arnold ohne Freigang einsass, mit einem Geständnis hätte er Erleichterungen bekommen.

Aber das ist nicht Thema. Der Satz "Dann kannst Du Dich erstmal um Dein Studium und eine Wohnung kümmern und da war sie einverstanden" war goldrichtig. Immer schön Freiheit anbieten und sich auf eventell schlechtere Zeiten vorbereiten.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Vermerk? Beschluss? Nochmal Hilfe benötigt Jessy 25 23.527 14-12-2012, 20:35
Letzter Beitrag: Jessy
Exclamation DRINGEND BENÖTIGT: Anwalts Tipp für Köln! (Unterhalt bei Hartz-IV) Saint Germain 36 37.756 12-06-2011, 21:42
Letzter Beitrag: p__

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste