21-03-2015, 06:45
Eigentlich gibt es keine Zweifel an der Zulässigkeit der Zusammenveranlagung im Jahr der Trennung.
Irgendwann wurde der 26 ESTG geändert, da könnte es sein, dass Zusammenveranlagung nicht mehr möglich ist, wenn eine Partei bereits einen rechtskräftigen Bescheid hat.
Wechsel dazu war 2012 oder 2013, muss nochmal Anfang der Woche in Gesetzestexten nachsehen.
Zahlen oder nicht zahlen?
Steueransprüche werden ab15. Monat verzinst, d.h. ab 1.4.2014 mit 0,5% im Monat.
Wenn Du das Geld rum liegen hast, dann zahle, ist attraktive Verzinsung.
Problem ist dann der Stress bei Rückerstattung, da besteht das Risiko, dass Ex den Erstattungs-Betrag auf ihr Konto umleitet.
Außerdem würde ich beim FamGericht intervenieren, die Aufforderung zu Zustimmung Zusammenveranlagung ist schon 1 Jahr rechtshängig, das kann nicht sein!
Irgendwann wurde der 26 ESTG geändert, da könnte es sein, dass Zusammenveranlagung nicht mehr möglich ist, wenn eine Partei bereits einen rechtskräftigen Bescheid hat.
Wechsel dazu war 2012 oder 2013, muss nochmal Anfang der Woche in Gesetzestexten nachsehen.
Zahlen oder nicht zahlen?
Steueransprüche werden ab15. Monat verzinst, d.h. ab 1.4.2014 mit 0,5% im Monat.
Wenn Du das Geld rum liegen hast, dann zahle, ist attraktive Verzinsung.
Problem ist dann der Stress bei Rückerstattung, da besteht das Risiko, dass Ex den Erstattungs-Betrag auf ihr Konto umleitet.
Außerdem würde ich beim FamGericht intervenieren, die Aufforderung zu Zustimmung Zusammenveranlagung ist schon 1 Jahr rechtshängig, das kann nicht sein!
remember
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)