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NZZ berichtet aus der Schweiz: "Weniger Schutz für Ehefrauen"
#1
Hi,
finde ich erfreulich, vermute aber, dass die angestrebten Reformen durch eine Frauenmehrheit per Volksabstimmung abgeschmettert werden. Interessant ist uebrigens, dass hier ein SVP-Vertreter (diese Partei wuerde in Deutschland vermutlich vom linken Mainstream als "rechtspopulistisch" oder "rechtsextrem" bezeichnet) fuer das schnelle Ende des nachehelichen Unterhalts plaediert. Der SVP wird normalerweise nicht nachgesagt, dass sie die Axt an ueberholte Rollenbilder legt.
Viele Gruesse
SL

http://www.nzz.ch/aktuell/schweiz/wenige...1.18215869

Einige Zitate:
"Sie empfinden die bundesgerichtliche Rechtsprechung, wonach einer Mutter eine teilzeitliche Berufstätigkeit erst zugemutet werden kann, wenn das jüngste Kind zehn Jahre alt ist, als überholt und Ausdruck eines veralteten Rollenbilds. Der Bundesrat hat Verständnis für diese Kritik. So hat er sich für einen Vorstoss von Nationalrat Sebastian Frehner (svp., Basel-Stadt) ausgesprochen, der verlangt, dass Mütter vollständig für sich selber aufkommen müssen, wenn das jüngste Kind drei Jahre alt ist. "

"Claudia Giusto betrachtet die Entwicklung eher mit Skepsis. Den Müttern werde mit Kinderbetreuung und Teilzeitberuf schon heute sehr viel aufgebürdet, meint sie. Schaffe man den nachehelichen Unterhalt ab, setze dies eine Belastbarkeit voraus, die nicht alle Frauen besässen."

Der letzte Satz ist einfach wunderbar....
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#2
(07-01-2014, 09:38)steinlaus schrieb: "Claudia Giusto betrachtet die Entwicklung eher mit Skepsis. Den Müttern werde mit Kinderbetreuung und Teilzeitberuf schon heute sehr viel aufgebürdet, meint sie. Schaffe man den nachehelichen Unterhalt ab, setze dies eine Belastbarkeit voraus, die nicht alle Frauen besässen."

Der letzte Satz ist einfach wunderbar....

Es ist aber so. Nicht alle Frauen können Beruf und Kindererziehung miteinander vereinbaren. Das geht an die Substanz.

Gut, ich bin zwar "nur" ein Mann, aber Teilzeitjob und Kindererziehung hätte ich aus gesundheitlichen Gründen nicht machen können. Spätestens nach einem halben Jahr wäre ich im BKH gelandet.

Ich bewundere Frauen (aber auch Männer), die beides unter einen Hut kriegen.

Robert Stegmann
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#3
Muss sie ja nicht.
Sie kann ja den Vater mit betreuen lassen.
Oder wenn sie auch das überfordert, ihn alleine betreuen lassen.
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#4
(07-01-2014, 16:36)beppo schrieb: Sie kann ja den Vater mit betreuen lassen. Oder wenn sie auch das überfordert, ihn alleine betreuen lassen.

Das waren 2005 meine Argumente vor Gericht. Außer einem Lacher gabs nichts.
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#5
Damit warst du dann ja immerhin schon bei Punkt 2 von Gandhis 4 Punkteliste.
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#6
Die Motivation, den extremen Unterhaltszwang ein kleines (!) Stück weit zurückzudrehen, entspringt zwei Gründen:

Wenn für viele Frauen die Witwenrente gestrichen wird und dafür die Begründung gegeben wird, weil sie die Berufstätigkeit freiwillig aufgegeben habe, wird die Unterschied zum Unterhalt so krass, dass selbst Juristenrabulistik in Erklärungnot kommt. Frauen als unmündige Wesen zu behandeln und alle Folgen deren persönlicher Entscheidungen aufzufangen, ist zutiefst sexistisch.

Das ausgerechnet ein SVP-Nationalrat am Ehegattenunterhalt Änderungen will, hängt wohl eher mit der Angst ab, dass die Ehe noch schneller wie ohnehin zum Ladenhüter wird. Die Quote nichtehelicher Paare ist in der Schweiz besonders hoch (was unter anderem steuerliche Gründe hat) und bisher war es nur die Ankunft von Kindern, die sie noch zum Standesamt getrieben hat, "Oft heiraten Schweizer erst kurz vor dem Kinderkriegen" titelte swissinfo.ch. Mit der gemeinsamen Sorge, ab Juli 2014 die Regel (siehe hier) könnte das zusammenbrechen.
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