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Immobilie hat zuviel Wert fuer Hartz 4
#1
Ich bin gerade auf Piste im Ausland und soll jetzt wieder nach Hause Fliegen.
Hab es mir so richtig gut gehen lassen die letzten Monate.

Jetzt gehts natuerlich erstmal in Hartz 4 weil ich mein Geld verprasst habe.
Da gibt es allerdings noch ein kleines Problem. Ich habe eine Schrottimobilie die aber immerhin noch einen (von mit geschaetzten) Wert von 13000 Euro hat.
Welche legalen Moeglichkeiten gibt es die Immobilie im Wert herabzusetzen?
Mir faellt da ein: Verkauf an einen Freund fuer 5000 Euro, womit ich denn im Freibetrag fuer Hartz 4 waere. Oder Eintrag einer Grundbuchschuld
(Pflege im Alter fuer meine Mutter). Hat noch jemand andere Vorschlaege?
Danke
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#2
Ich hab zu dem Kind keine Beziehung. Vier, fuenfmal sehr kurz gesehen und ausserehelich geboren.
Koennte ich auch an einen Freund ueberschreiben mit Vermerk auf lebenslanges Nutzungsrecht?
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#3
Läst sich das Objekt bewohnen? Dann verschulde es mit einem Kredit, wo selbiges als Sicherheit dient. Dann müssen die von Harz 4 sogar die Zinsen zahlen, weil du Anspruch auf angemessenen Wohnraum hast. Ein überschreiben mit Vermerk auf lebenslanges Nutzungsrecht zu Gunsten deiner Nachkommen macht in jedem Fall auch Sinn, brauchst aber einen Notar damit das rechtskräftig ist.
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#4
Für wenig Geld verkaufen geht nicht, das wäre Entreicherung. Aber Schulden reinladen geht.
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#5
(19-03-2009, 12:52)Rumpel schrieb: Übertragung auf dein Kind...

Geht meiner Meinung nach nur mit Zustimmung der Mutter.
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#6
(19-03-2009, 14:30)Rudolf schrieb:
(19-03-2009, 12:52)Rumpel schrieb: Übertragung auf dein Kind...

Geht meiner Meinung nach nur mit Zustimmung der Mutter.
.... und ist Zustimmungsbedürftig beim Vormundschaftsgericht, da aus der Übertragung nicht auschließlich Vorteile sondern auch Risiken für das Kind entstehen können.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#7
Natürlich ginge das @Rudolf, aber lebt die Mutter von Harz4 hat zum einen das Kind verwertbares Vermögen und zum anderen würde die Mutter dieses verwalten. Außerdem werden Schenkungen erst nach 10 Jahren rechtskräftig, somit ist es bei Antragstellung verwertbar weil rückforderbar. Die einzige Lösung ist verschulden, macht aber nur Sinn wenn das Objekt bewohnbar ist wegen der Zinsen. Oder ein Verkauf und verwerten vor Antragsstellung währe denkbar zu einer marktüblichen Preis. Und dann kommt noch das Problem dazu das @sorglos beschreibt.
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#8
(19-03-2009, 12:50)Fluechtling schrieb: Hat noch jemand andere Vorschlaege?

Die Behörde liebt Papier.
Also gib` ihr auch Papier.
Du suchst Dir einen Bauingenieur, günstigerweise einen selbstständigen, der Dir eine Schätzung geben kann, schriftlich mit Briefkopf und Stempel.
- Es muß nicht immer und unbedingt ein staatlich vereidigter Gutachter sein. **
Nach Begutachtung des Grundstückes und des baulichen Zustandes des Gebäudes kommt eben nicht mehr al 4.946,47 EUR heraus!
(Verwende nie runde Zahlen!!)


Weiterhin kannst Du ja auch im erforderlichen Moment bestimmt Schriftverkehr vorlegen, woraus ersichtlich ist, daß Du versucht hast, die Immobilie zu verkaufen und Deine Klienten jedoch vom Kauf der "Ruine" abgesehen haben.
.... zumindest läßt sich doch sowas organisieren.


** = Sollte die Behörde das Gutachten eines staatlich Geprüften haben wollen, dann Brief zurück, daß der die Musik zu zahlen hat, der sie auch bestellt. - Dann kneift die Behörde meistens, denn die Behördenfuzzis haben meistens keinen Mumm, Kosten zu produzieren.
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#9
(19-03-2009, 15:04)-PAPA_ schrieb: Natürlich ginge das @Rudolf

Du meinst es ginge ohne Zustimmung der Mutter? Das bezweifle ich. Die Schenkung/Überschreibung erfolgt beim Notar. Dort muß der Beschenkte, in dem Fall die vertretende Mutter, anwesend sein und unterschreiben. Der Grund ist wie Rumpel schon anführte, dass das Geschenk ja durchaus auch Nachteile bringen kann.

Aber verschenken kommt in diesem Fall ja eh nicht in Frage (das Stichwort hat p gegeben).

Mal ne andere Frage: Wer hat Kenntnis von dieser Immobilie?
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#10
Hi Max,

Deine Antwort gefaellt mir am besten. Auch vielen Dank fuer die anderen Infos! Das Jugendamt hat Kenntnis von der Immo. Harz 4 noch nicht. Muesste aber ein leichtes sein, das rauszukriegen. Ich muss glaube ich ja auch meine Kontoauszuege vorlegen.
Da geht denn Strom ab u.s.w

viele Gruesse
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