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Grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Behörden
#1
Angenommen ich wohne in Belgien und bekomme Einkommen aus Deutschland. Kann meine belgische Ex über belgische oder deutsche Behörden mein Einkommen abfragen?
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#2
Entweder sie wissen nicht, wo du bist oder sie wissen es. Wenn sie es wissen, wieso sollten sie sich Mühe machen? Die verklagen dich ganz gepflegt auf deine Kosten und zwingen dich zur Auskunft samt Nachweisen über dein Einkommen. Egal wo du es verdienst.
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#3
Entscheidend ist, in welchem Land die Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden.

Beziehst Du Lohn/Gehalt aus Deutschland, wird dein Arbeitgeber die Beiträge für Krankenkasse, Renten-,Arbeitslosen- und Pflegeverischerung in Deutschland abführen. Jugendämter, Staatsanwaltschaften, selbst die Mitarbeiterinnen bei den Jobbörsen haben Zugriff auf die Daten der Sozialversicherer. Damit nützt dir ein Wohnsitz ausserhalb Deutschlands überhaupt nichts.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#4
Ich bin ja nicht unbekannt verzogen, sondern lebe offiziell und gemeldet in B.

@ p_ Entscheidend ist, auf was die Belgier mich verklagen wollen, wenn sie es nicht und vielleicht nie überprüfen können, ob ich richtige Angaben mache. Gibt es EU Abkommen zur Auskunft/Amtshilfe bei Verdacht auf falsche Unterhaltsangaben?

@ Austriake: Sozialversicherung zahle ich in Belgien auf Basis der belgischen Einnahmen. Es weiß eigentlich keiner in Belgien was von meinen deutschen Einnahmen, sagen wir z.B. forstwirtschaftlicher Art, außer meiner Ex, die vermutet, dass ich ähnliche Einnahmen habe, wie die, die ich vor 3 Jahren hatte. Ich vermute fast, die will was davon, ohne dass eine belgische Behörde davon erfährt, weil sie weiß, wenn sie zum Gericht rennt, fließt da nur weniger und sie hat kaum was davon.

Unverständlichkeiten sind der Anonymität geschuldet.
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#5
Auch in Deutschland würde deine Belege nicht nachgeprüft, wenn sie plausibel erscheinen. Du kannst natürlich Belege fälschen, aber über die Risiken musst du sicher nicht aufgeklärt werden. So etwas wie dein Einkommen musst du dann mehrfach fälschen, z.B. den Steuerbescheid und die Lohnzettel, die Abzüge, alles.
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#6
@Gualterius
Um was gehts eigentlich? Kindesunterhalt oder Trennungsunterhalt oder nachehelichen UH oder Betreuungsunterhalt?

Sobald Kindesunterhalt im Spiel ist, kann man davon ausgehen, dass die Behörden der Vertragsstaaten des KSÜ kooperieren ohne den genauen Inhalt der Forderung zu überprüfen.
https://t.me/GenderFukc
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#7
Ja es geht um KU. Das heißt, das Gericht in B stellt in D beim Finanzamt oder Polizei oder irgendwo einen Antrag nach dem Haager KSÜ auf Überprüfung nach weiterem Einkommen? Oder per Amtshilfe beim Jugendamt und die machen das dann? Und die liebe Ex liefert noch einen Hinweis, wo man suchen könnte. Daraufhin geben die deutschen Behörden bereitwillig Auskunft wegen dem KSÜ. Und das alle drei Jahre?

So oder so ähnlich?

Ok, ich glaube ich weiß bescheid. Das heißt, meine freiwilligen Angaben müssten einigermaßen plausibel und befriedigend für den Rachen der Ex sein.
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#8
(09-03-2015, 20:55)Gualterius schrieb: Ja es geht um KU. Das heißt, das Gericht in B stellt in D beim Finanzamt oder Polizei oder irgendwo einen Antrag nach dem Haager KSÜ auf Überprüfung nach weiterem Einkommen?
...
So oder so ähnlich?

Genau - so ähnlich. Die werden im Falle eines Falles die Amtshilfe ausnutzen, was dann über eine Kontaktstelle läuft - meiner Kenntnis nach das Bundesamt für Justiz oder der ISD. Die reichen das weiter oder schreiben die auskunftspflichten Stellen direkt an.

Aber keiner macht sich mehr Arbeit als notwendig. D.h., wenn Deine Angaben glaubhaft sind, und die Ex nicht zuviel rumjammert, wieviel mehr Du doch verdienen würdest und verheimlichst, sollte die Sache damit erledigt sein. Ein Steuerbescheid reicht idR auch.
https://t.me/GenderFukc
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