26-12-2015, 18:06
"Wohlwollendes Schreiben des JA"... Das isteine Formulierung, die ich mir merken muss. Wohl,weilsie neu ist. In jeder Hinsicht.
Du bistLeistungsunfähig. Zu pfänden gibt es nichts. Mit oder ohne Titel. es gibt immer mehr Väter die "ausfallen". Desto rigider sind die Schreiben des JA.
Sehr geehrte Frau ....,
bezüglich Ihres Schreibens liegen ihnen alle Informationen über meine Einkünfte und die derzeitige Lebenssituation vor.Von seiten des Jobcenters wird selbstverständlich ständig die Vermittlung in eine neue Arbeit gefordert und gefördert.
Aufgrund der derzeitgen Umstände war dies nicht möglich,weshalb ich imweiteren leistungsunfähig bin, was ich hiermit wiederholt mitteile. Selbstverständlich bemühe ich mich umAbänderung der Situation.
Sollte sich diese ändern, werde ich dies natürlich sofort mitteilen. Ich darf Sie bitten, mir mit zuteilen, ob eine Beistandschaft vorliegt oder vorgelegen hat.
Ich hoffe,Ihnen hiermit gedient zu haben. Sollte ein Ihrerseits angedachtes Verfahren betrieben werden, werde ich mich anwaltlich beraten lassen müssen, da Ihre Rechtsauffassung fehlerhaft ist in Bezug auf meine Lebenssituation.
Mit freundlichen Grüßen
Du bistLeistungsunfähig. Zu pfänden gibt es nichts. Mit oder ohne Titel. es gibt immer mehr Väter die "ausfallen". Desto rigider sind die Schreiben des JA.
Sehr geehrte Frau ....,
bezüglich Ihres Schreibens liegen ihnen alle Informationen über meine Einkünfte und die derzeitige Lebenssituation vor.Von seiten des Jobcenters wird selbstverständlich ständig die Vermittlung in eine neue Arbeit gefordert und gefördert.
Aufgrund der derzeitgen Umstände war dies nicht möglich,weshalb ich imweiteren leistungsunfähig bin, was ich hiermit wiederholt mitteile. Selbstverständlich bemühe ich mich umAbänderung der Situation.
Sollte sich diese ändern, werde ich dies natürlich sofort mitteilen. Ich darf Sie bitten, mir mit zuteilen, ob eine Beistandschaft vorliegt oder vorgelegen hat.
Ich hoffe,Ihnen hiermit gedient zu haben. Sollte ein Ihrerseits angedachtes Verfahren betrieben werden, werde ich mich anwaltlich beraten lassen müssen, da Ihre Rechtsauffassung fehlerhaft ist in Bezug auf meine Lebenssituation.
Mit freundlichen Grüßen