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Verständnisfrage Erbe ausschlagen Gemeins.SR
#1
Guten morgen.
Meine Ex kam letzte woche und meinte wir müssten zusammen ein Erbe ausschlagen.
Bruder von ihrer Oma ist wohl gestorben und hinterlässt nur Schulden blabla.
Hab ich ja auch alles verstanden und sogar der Termin(gestern) auf dem Erbgericht stand schon fest.

Als ich am Donnerstag nochmal nachfragte wann wir uns da treffen müssen, meinte sie ja hgat sich erledigt.
Nun bin ich bisschen baff und frage mich ob sie mir eventuell eins reindrehen könnte. Ist es denn möglich sie schlägt das Erbe aus und meint (was ich nicht hoffe) ich würde mich weigern etc. und dadurch hab ich dann irgendwie am Ende die A****Karte?

Hatte auch auf dem Erbgericht angerufen aber die Dame wollte oder konnte mich nicht verstehen oder Name des verstorbenen gibts eh keine Auskunft, und KM redet momentan mit mir auch kein Wort. Ich kenne auch den Bruder nicht, den kenne nichtmal sie weil er wohl weitweit weg gewohnt hatte und ihre Oma viele Geschwister hat.

ich weiß nun auch nicht so richtig weiter...
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#2
Verstehe ich alles nicht. Du bist doch gar nicht erbberechtigt. Euer Kind ist es auch nicht. Wenn, dann ist es deine Ex. Und wie sie mit der Erbschaftsangelegenheit verfährt, ist allein ihr Problem.
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#3
Ob Annahme oder Ausschlagung. Wenn das gemeinsame Sorgerecht besteht, müsstest Du immer gefragt werden.

Wenn alle Stricke reißen, gibt es noch das Nachlassinsolvenzverfahren.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#4
Und die Geschwister sind - wenn keine Abkömmlinge da sind, also Kinder - erst einmal die Erbberechtigten. Du also nicht. Keine Sorge also.
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#5
(23-01-2016, 15:19)Nappo schrieb: Und die Geschwister sind - wenn keine Abkömmlinge da sind, also Kinder - erst einmal die Erbberechtigten. Du also nicht. Keine Sorge also.

Wenn die Mutter das Erbe ausschlägt, erbt danach die Schulden ggf. das gemeinsame Kind. Wenn der Großonkel

möglicherweise alleinstehend und kinderlos war. Einer Erbausschlagung für das Kind müssen aber beide sorgeberechtigten Eltern zustimmen. Die A-Karte hat das Kind, wenn es die Schulden erben würde.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#6
ja alle anderen haben ja ausgeschlagen, deswegen wollten wir ja nun zusammen hin und ebenfalls ausschlagen. Aber aufeinmal hatte sich das erledigt, das kommt mir halt einfach mal spanisch vor.
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#7
Dann hat jemand das Erbe doch angenommen. Das kann man auch machen, wenn Schulden mit drin sind, schliesslich gibt es auch die Möglichkeit, die Haftung für die Verbindlichkeiten des Erblassers zu beschränken, so dass man dafür nur mit dem Vermögen des Erblassers haftet (siehe §1975, §1990 BGB).
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#8
(23-01-2016, 17:46)p__ schrieb: gibt es auch die Möglichkeit, die Haftung für die Verbindlichkeiten des Erblassers zu beschränken, so dass man dafür nur mit dem Vermögen des Erblassers haftet (siehe §1975, §1990 BGB).

Das ist interessant. Wieder was gelernt. 
Ich kann nur sagen, dass Mutter und ich gSr das Erbe des Opas mütterlicherseits ausgeschlagen haben, damit unser Kind keine Schulden erben kann. Wenn das oben stimmt, wäre es wohl gar nicht zwingend nötig gewesen, aber wahrscheinlich der am wenigstens aufwendige Weg.

Hast Du Kontakt zu anderen Verwandten der Mutter?
Hast Du Kohle einen Notar zu fragen?
Verbraucherschutzzentrale?
Haftest Du womöglich am Ende wegen Fehlverhalten bei der Vermögenssorge gegenüber Deinem Kind?
GodPromisedMenGoodWivesInAllCornersOfTheEarth
ThenSheMadeTheWorldRoundAndLaughed
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