Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
"Verfassungswidrig" - Gericht kippt Frauenförderung in NRW
#1
"Verfassungswidrig" - Gericht kippt Frauenförderung in NRW

Zitat:Düsseldorf. Die Bevorzugung von Frauen bei Beförderungen im öffentlichen Dienst Nordrhein-Westfalens ist nach Ansicht des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts verfassungswidrig.

Schwere juristische Schlappe für die rot-grüne Landesregierung: Die umstrittene neue Frauenförderung im Öffentlichen Dienst ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Düsseldorf verfassungswidrig.

Die Richter stoppten am Montag die bevorzugte Beförderung mehrerer Polizistinnen und gaben damit dem Eilantrag eines männlichen Kriminaloberkommissars statt, der sich durch das neue Dienstrecht benachteiligt sah.
Zitieren
#2
Gut aber...

Wie kann etwas verfassungswidrig sein, wenn gar keine Verfassung besteht?
Zitieren
#3
also ich bin in einer lustigen Verfassung heute... du etwa nicht ? Big Grin
Zitieren
#4
Einszweidrei: Hoer endlich mit dem Reichsbuergerschwachsinn hier auf. Dies ist kein Platz fuer derartige Verschwoerungstheorien. Wie bei allem geistigen Muell bietet sich die Fratzenkladde fuer deartige Diskussionen an.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
Zitieren
#5
(09-09-2016, 09:12)kay schrieb: Einszweidrei: Hoer endlich mit dem Reichsbuergerschwachsinn hier auf. Dies ist kein Platz fuer derartige Verschwoerungstheorien. Wie bei allem geistigen Muell bietet sich die Fratzenkladde fuer deartige Diskussionen an.

Kommt ja nicht so häufig vor, daß ich mit Kay politisch übereinstimme, aber hier muß ich ihm zustimmen!

Das Wesentliche an dieser Meldung ist doch, daß es offensichtlich auch noch Richter gibt, die nicht unter rot-grüner Gehirnerweichung leiden und ein anscheinend richtiges Urteil gesprochen haben; eine vermutlich ziemlich saftige Klatsche für Rotgrün.

Ich bin ein bißchen vorsichtig mit der positiven Bewertung, da ich erst die Urteilsbegründung lesen möchte.

Simon II
Zitieren
#6
(09-09-2016, 08:05)Einszweidrei schrieb: Gut aber...

Wie kann etwas verfassungswidrig sein, wenn gar keine Verfassung besteht?
Die BRD ist eine GmbH. Damit befindest Du dich aktuell auf Firmengelände.

Bitte verlasse das Firmengelände umgehend, da der Zutritt nur Mitarbeitern der BRD GmbH gestattet ist.

Bei Zuwiderhandlung werden wir Zwang nach dem gültigen römischen Statut XI, beschlossen am 31.02.1876 in der Konferenz der Tiere, anwenden. (bekannt zum Widerspruch der Facebook-AGB und damit international anerkannt).

Mit freundlichen Grüßen,
der Sicherheitsdienst der BRD GmbH
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  SPD kippt von der Leyens Kinderschutzgesetz blue 2 5.128 27-05-2009, 21:05
Letzter Beitrag: blue

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste