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Offiziell arbeite ich noch bis Juli 2021. Ich hätte Ende diesen Monats gehen können, aber mit Abschlägen. Könnte mir theoretisch egal sein, weil ich ohnehin den den Selbsbehalt übersteigenden Betrag meiner Rente als Unterhalt an meine Exe abdrücken müsste. Nur- wenn es mir gelingt, den nachehelichen Unterhalt endlich loszuwerden, dann habe ich meine Rente wieder für mich alleine. Und das lohnt doch zumindest mal den Versuch.
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(10-09-2019, 10:09)suppenkasper schrieb: denn dieser hat sie auch mit 2 kleinen neuen Kinderchen abserviert, jetzt ist sie alt und hässlich und keiner will sie mehr.
@suppenkasper
Ich will ja jetzt keine schlechte Stimmung machen - aber ich habe schon von Fällen gehört, das ist die Dame unverschuldet in Not geraten, bedurfte der Unterstützung durch die Sozialkassen und beim Ehemann Nr. 2 war nix zu holen. Also war der Mann Nr. 1 wieder in der Pflicht....
Wäre vielleicht nicht so ganz schlecht, wenn du für so eine Situation Vorsorge treffen würdest?
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@Austriake
Ja, ich weiß...bin aus allen Wolken gefallen, als ich das das erste mal hörte!
Es ist aber in meinem Falle unwahrscheinlich, weil:
- Sie ist Beamtin, wird also vom Staat alimentiert, wenn sie ausfällt, was sie bereits weg. Krankheit teilweise tut...seit längerem
- Der Ex ist ziemlich vermögend...und sie hat 2 Kinder mit ihm, da wird sie schon noch ordentlich nachehelichen Unterhalt von ihm kassieren
Ich sollte also raus sein, aber: Man weiß nie, ich bin vorbereitet!
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So, aktueller Status:
Exenanwältin hat Neu-Festsetzung des nachehelichen Unterhalts auf 0.- € verweigert, die will wissen wo ich die letzten fünf Jahre war und wieviele Millionen ich in dieser Zeit verdient habe.
Also haben wir Unterhalts-Abänderungsklage beim Familiengericht gestellt, mit VKH-Antrag meinerseits.
Zur Prüfung meines VKH-Antrags möchte der Familienrichter wissen, wo ich die letzten fünf Jahre war und was ich verdient habe in dieser Zeit! Fehlte nur noch, dass er den Wortlaut direkt aus dem Schreiben der Exen-Anwältin kopiert hätte...
Wie es sich schon in dem fünf Jahre dauernden Scheidungsverfahren abgespielt hat: Familiengericht und Gegenseite spielen sich wie beim PingPong gegenseitig die Bälle zu.
Es ist zum Kotzen.
Und da wundern sich heute morgen die Mainstream-Medien, dass mittlerweile nur noch 30% der Bevölkerung an den Rechtsstaat glauben (die anderen 70% hatten mit dem Rechtsstaat schon zu tun....).
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Die Einkommensauskunft, die im Rahmen des Verfahrenskostenhilfeantrags zu geben ist, hat nichts mit den Einnahmen der letzten fünf Jahre zu tun. Für die Verfahrenskostenhilfe sind nur Einnahmen und Vermögen der Gegenwart relevant.
Die Prüfung, die der Richter jetzt macht dreht sich um die Erfolgsaussichten des Antrages. Da wird geprüft, ob der Antrag mutwillig ist, ob überhaupt Erfolgschancen bestehen. Die Fragen, die da jetzt kommen werden dir sowieso präsentiert werden. Auch wenn die Verfahrenskostenhilfe bewilligt wird, wird das der Inhalt der Verhandlung sein.
Von da her solltest du froh sein, wenn das jetzt bereits relevant ist. Schaffst du es nicht, Erfolgsaussichten herzustellen, endet alles kostenfrei und du kannst dir in Ruhe überlegen, ob du es nochmal anders anfängst. Im Gegensatz zur Verfahrenkostenhilfe stellt sich beim Ehegattenunterhalt schon die Frage, wie die Vergangenheit der letzten Jahre lief, abhängig davon wie deine Argumentation ist, den eigentlich unbegrenzten Ehegattenunterhalt auf Null zu setzen.
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Und wenn ich auf VKH verzichte und selbst zahle?
Die Vergangenheit (also diese Zeit von 11/2014 bis 06/2019) lief so, dass ich den in 11/2014 vom OLG Stuttgart ausgeurteilten nachehelichen Unterhalt bezahlt habe. Regelmässig und pünktlich. Allerdings nicht selbst, sondern über das Konto einer Verwandten.
Seit 01.07.2019 bin ich wieder beschäftigt aber so schlecht bezahlt, dass es für Ehegattenunterhalt leider nicht mehr reicht. Möglicherweise könnte ich das ja über Aufstocken und H4-Leistungen kompensieren, habe aber keine Lust dazu da meine Exe ihrerseits betrügt und bescheisst- die Behörden, ihre Mutter, mich, die Kinder. Mit nicht unerheblicher krimineller Energie.
Zurück zum anstehenden Verfahren - wenn ich auf VKH verzichte, sind dann die Zeiträume VOR der Abänderungsklage relevant? Da habe ich doch gem. Urteil gezahlt? Ich klage ja auch nur auf Abänderung AB dem 01.07.2019 - und will nicht wissen, was die Exe von 11/2014 bis 06/2019 verdient, ergaunert und unterschlagen hat (den Staatsanwalt wird es vielleicht interessieren..).
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Der Verzicht auf Verfahrenskostenhilfe erhöht nicht deine Erfolgschancen, sondern zerstört dir die kostenlose juristische Vorprüfung deiner Erfolgsaussichten. Du bezahlst dann Geld dafür, dass du weniger bekommst.
Aus dem Ehegattenunterhalt kommt man nicht raus, indem man einfach auf einen schlecht bezahlten Job wechselt. Die dargelegten Gründe müssen sich entweder auf §1579 BGB beziehen, also in der Sphäre des Berechtigten liegen oder auf §1581 BGB, also deine Sphäre und deine Leistungsfähigkeit.
Wenn du mit weniger Einkommen argumentierst, gehört zu der Beurteilung des "weniger" die Kenntnis des Unterschieds zwischen vorher und jetzt und eine sehr gute Begründung, warum vorher viel und jetzt wenig. Ansonsten wird dir unterstellt, du hättest einen guten Job einfach so hingeworfen um dich arm zu machen und so dem Ehegattenunterhalt zu entkommen. Leider kommt man auf diese Weise nicht aus dem Unterhalt raus. Ich wundere mich allerdings, dass dir dein Anwalt da nicht schon entsprechend geraten hat, den Aufwand mit der VKH hätte man sich sparen können. War ja klar, dass es bereits an der mangelnden Auskunft scheitert.
Kannst ja selber mal recherchieren. Unter https://dejure.org/dienste/lex/BGB/1581/1.html sind ein gutes halbes tausend Entscheidungen aufgelistet.
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Wieder mal ein Update:
VKH-Antrag wurde von mir noch mal begründet. Heute kam die Ladung zur Güteverhandlung.
Ist das jetzt positiv zu bewerten? VKH scheint durch zu sein....
Allerdings stelle ich mir die Frage, was sich das Gericht von einer Güteverhandlung verspricht, wenn der Pflichtige nachweislich nicht mehr leistungsfähig ist? Will man den Pflichtigen dazu überreden, trotzdem weiterhin noch Unterhalt zu zahlen, vielleicht ein bißchen weniger?
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VKH ist gut, bedeutet die Klage ist nicht mutwillig und vernünftig. Güteverhandlung soll einen billigen Vergleich oder Antragrücknahme/Anerkenntnis bewirken. Scheint wohl Mode bei Unterhalt zu werden, früher war das immer im Arbeits- und Mietsrecht üblich.
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Ich habe auch so den Eindruck, daß man die Leute mit guten Worten dazu bewegen will, ihre Leistungsfähigkeit überstrapazieren zu lassen.
Wenn man dem auf den Leim geht, muß man sich für die Zukunft daran festhalten lassen. Mit Zugeständnissen also ganz vorsichtig sein.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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Von mir kann es nichts mehr geben.
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Ich kenne es aus dem Miet- und Arbeitsrecht so: Da sind Güteverhandlungen die "schnelle Erledigung", um unerfahrene Kläger schnell und gründlich zu übertölpeln. Ziel sind Leute, die ziemlich klare Anträge mit eigentlich guten Erfolgaussichten vorlegen, bei denen der Leidensdruck bereits hoch ist weil sie nicht zum Gericht wollen und sie nicht verstehen, dass der Vermieter bei der Nebenkostenabrechnung Beschiss macht.
Dann kommt die Güteverhandlung, der Richter runzelt die Stirn und noch bevor klar wird, dass der die Antragsbegründungen mit der Rechnung drin ohnehin nicht gelesen hat weil der Kaffee in der Richterlounge wieder so gut war und er Schatzi lieber noch schnell eine Whatsapp geschrieben hat wegen dem Sauerbraten mit den Maiers heute Abend, sind sich plötzlich alle im Saal, auch der eigene Anwalt (!) sich einig dass die Sache mit einem Vergleich doch am schnellsten aus der Welt zu schaffen wäre.
Denn bei der Rechnung seien ja wirklich "Unsicherheiten", mehr sei eben nicht rauszuholen, er könnte dann ganz befreit aus dem Saal gehen weil alles erledigt sei und die Kosten viel geringer, wir sind doch keine Streithansel hier sondern vernünftige Leute, man müsse eben auch Kompromisse schliessen können.
Dann wird dem Kläger grosszügig eine kurze Unterbrechnung gewährt, in der er sich mit seinem Anwalt besprechen könne, der auch bedächtig den Kopf wiegt und meint, ein Vergleich sei doch das einfachste. Und dann Juhuu! Eine kleines "Ja" und alle dürfen ihre Honorarforderungen schreiben. Der beklagte Vermieter steigt in seinen SUV, reibt sich die Hände und braust Dank eingebauter Vorfahrt aus der Tiefgarage. "Haha, 2000 EUR für Dummy-Gartenarbeiten, davon 1500 wirklich abkassiert, die Dummen sterben eben nicht aus. Noch zwei solche brave Bürger und ich krieg endlich die Teakholzerrasse für mein Chalet in Lugano"
Aber ich gebe zu, das ist unrealistisch. Die Realität ist noch viel verkommener.
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29-11-2019, 11:50
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29-11-2019, 11:53 von Othmar.)
at austriake
Erst einmal : echt krass dein Fall, unglaublich, was alles möglich ist.
Aber: ich finde, du bist auf eine Art beratungsresistent - wie so viele hier im Forum.
Dann fehlt mir wegen dem Betrug der Exe irgendwie die notwendige Härte.
Zitat:Die eigene Mutter, bei der sie als Pflegerin kostenfrei wohnt (und das Pflegegeld nach Stufe 2 abgreift, ohne allerdings das Sozialmat darüber zu informieren), den Ex-Mann und die drei Kinder.
Warum nicht sofort!!! eine Anzeige? Warum nicht sofort!!! eine Information an die Amtsstellenleitung vom Sozialamt und alle weiteren "leitenden" MitarbeiterINNEN , sowie die Kinder und alle Verwandten, einschliesslich einer Bemerkung, dass selbstverständlich auch die Öffentlichkeit zeitnah informiert wird, wenn die Sache nicht untersucht werden sollte?
Warum nicht - wie p mehrfach geraten - auf Verwirkung des Unterhalts setzen? Warum diese Option nicht auch! wahrnehmen???
Nun läuft es so, wie du von Anfang an vor hattest. Wenn es schief geht, weil sie dir für deine Auslandszeit fiktiv ein Millioneneinkommen anrechnen (irgendeine Zahl muss der Richter ja für das Einkommen dieser fünf Jahre in den Taschenrechner eintippen), bist du am [Unterschreitung des Mindestniveaus].
Versuch doch wenigstens, jemanden aufzutreiben, der dir bestätigt, dass du dich auf seine Kosten in seinem Ferienhaus von dem schweren burnout erholen durftest. Du hast in den fünf Jahren gar kein Einkommen erzielt.
Zitat:Möglicherweise könnte ich das ja über Aufstocken und H4-Leistungen kompensieren, habe aber keine Lust dazu da meine Exe ihrerseits betrügt und bescheisst- die Behörden, ihre Mutter, mich, die Kinder. Mit nicht unerheblicher krimineller Energie.
Keine Lust ist imho ganz schlecht. Sich von Emotionen leiten lassen, die von der Exe mit ihrem miserablen Verhalten ausgelöst wurden. Und dann der Exe nicht den maximal möglichen Verfolgungsdruck auferlegen.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29-11-2019, 13:17 von Austriake.)
@ Othmar,
bei solchen Sachen wie Sozialversicherungsbetrug hat Mann in der Regel nur einen Schuss im Lauf, und der muss sitzen.
Gerichtsverwertbare Beweise sind oft noch nicht genug, um eine Frau dranzukriegen. Da brauchts schon noch etwas mehr.
Ich gehe davon aus, dass die Exe gegenüber dem Gericht (vorsätzlich!) unwahre Angaben macht. Die stehen dann nachher im Protokoll; bessere Beweise gibt es nicht. Dann wird die Staatsanwaltschaft in die Spur geschickt.
Wenn ich jetzt Strafanträge stellen würde, mit weniger stichhaltigen Beweisen, würde die Staatsanwaltschaft wenig bis nichts machen, also auch nicht selbst ermitteln. Entweder man schmeißt denen die Beweise auf die Füße, oder die tun gar nichts. Maximal einen Strafbefehl nach §153 StPO über ein paar Euro, fertig. Nächste Akte.....
Deshalb wird in meinem Fall zum richtigen Zeitpunkt geschossen.
Mit dem §1579 BGB Verwirkung habe ich so meine Erfahrungen gesammelt - kann man vergessen. Wenn die Exe nicht mit dem Messer auf dich losgeht, passiert da überhaupt gar nichts.
Ein fiktives Einkommen kann der Richter mir gerne andichten - es ist aber keins da. Und pfändungsfest bin ich seit Jahren, da ist nichts mehr zu holen bei mir. Zur Erinnerung: in der Zeit meines Auslandsaufenthaltes wurde Unterhalt bezahlt, treu und brav und pünktlich. Über Verwandte, aber es wurde bezahlt. Und die Abänderungsklage zielt ja auf die Zukunft, also nützt es der Wahrheitsfindung wenig zu reden über Geld, das ich früher irgendwann mal irgendwo verdient habe. Und aus diesem Einkommen meinen Verpflichtungen nachgekommen bin......
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Gut, gut, dann hoffe ich mal, dass der e i n e Schuss sitzt. Ich meine, wir unterschätzen viel zu sehr, was passiert, wenn wir so eine Geschichte richtig breit streuen. Also, wenn du a l l e Mitarbeitenden vom Sozialamt, Jobcenter, Amtsgericht mit einem Schreiben beehrst, und gleichzeitig was der Presse zukommen lässt, so nach dem Motto "Mutmasslicher Sozialbetrug und nichts passiert. Weil es ist ja eine Frau." Ich glaube schon, dass es dann ungemütlich werden würde für die Exe.
Ich verstehe es so: Wenn du ein fiktives Einkommen angedichtet bekommst, können sie keine Änderung der Verhältnisse feststellen bzw. sagen sie dann einfach, dass sich die Verhältnisse ja gar nicht geändert hätten. Vielleicht - ich kenne mich überhaupt nicht aus - macht so eine Abänderungsklage in drei Jahren viel mehr Sinn. Dann kannst du die Verhältnisse der letzten drei Jahre angeben, und dann können sie es abändern.
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In drei Jahren bin ich schon in Rente, da können sie dann machen was sie wollen. Da ist dann nix mehr mit Einkommensfiktion.
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30-11-2019, 20:14
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30-11-2019, 20:14 von Alberto.)
@Austriake
Deine Strategie bzgl. der Strafanzeige ist in meinen Augen die richtige Strategie. Genauso mache ich das auch. Zuerst die Beweise sichern ( bzw. selber produzieren ) dann die Gegenseite aussagen lassen ( Protokoll! ) und mit den eigenen Beweisen vergleichen. Zum Schluss bekommt die Staatsanwaltschaft ein fixfertig geschnürtes Päcken überreicht, mit der diese quasi zu Amtshandlungen gezwungen wird, wenn Sie sich nicht selber strafbar machen will.
Ich finde es, by the way und auch OT, immer etwas belustigend, wenn hier Begriffe wie Beratungsresistenz fallen.
Vielleicht wird damit eher die eigene Unzulänglichkeit in Unterhalts und Rechtsfragen verschleiert....
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09-01-2020, 08:53
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09-01-2020, 09:09 von Austriake.)
Falls ich Euch mit meiner Geschichte langweile - immer raus damit.
Ansonsten: dieser Tage hat die oben erwähnte Güteverhandlung stattgefunden. Exe hat sich entschuldigen lassen und nur ihre Anwältin geschickt. Die war aber erkennbar unmotiviert und lustlos (weil bei meiner Exe wirklich nichts mehr zu holen ist!) und erklärte gleich zu Beginn der Güteverhandlung, daß sie eigentlich nur für den Staat hier sitze. Die Exe lebt (angeblich!) von der Grundsicherung, und wenn ich als Antragsteller mich durchsetze und keinen nachehelichen Unterhalt mehr leisten würde, dann würde eben das Sozialamt mehr leisten müssen.
Aber das nur zum Vorgeplänkel.
Am Wichtigsten war der eigentliche Verlauf. Ich hatte ja erwartet, dass sowohl die Gegenseite als auch das Gericht (der Richter ist schon lange kein Richter mehr, sondern Partei. Wir kennen uns nun lange genug) auf den rückliegenden fünf Jahren meines "Verschwindens" herumreiten würden und die versteckten Millionen suchen wollten. Haben sie auch ein bißchen versucht, sind aber letztlich an meinem stoischen Schweigen zerschellt. Hier ein wichtiger Hinweis an alle, die in ähnlicher Situation sind: der Richter zitierte aus einem Urteil des OLG Hamburg aus 2015. Demnach ist es so, dass der Unterhaltsberechtigte vorzutragen hat, worauf seine Forderung nach Unterhalt resp. Leistungsfähigkeit beruht. Der Unterhaltspflichtige muss hierzu Stellung nehmen und Auskunft erteilen über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Zu beweisen, dass die Angaben des Unterhaltspflichtigen unvollständig, falsch oder sonstwas sind, ist aber Aufgabe des Unterhaltsbegehrenden! Das Familiengericht betreibt keine Amtsermittlungen!
Zum Verständnis: Frau will Unterhalt, Mann legt Lohnabrechung vor und beweist, dass er nicht leistungsfähig ist. Dass der Mann darüber hinaus im Knie der Toilette ein Diamantensäckchen versteckt hat oder zwanzig Millionen Dollar liegen hat auf einem Konto auf den Cayman Islands - das muss die Unterhaltsbegehrende beweisen! Das Gericht selbst betreibt hier keine Ermittlungen. Das ist nur in Strafprozessen der Fall, bei Scheidungs- und Unterhaltssachen handelt es sich um Zivilprozesse nach BGB.
In meinem Termin wurde hin und her erörtert, befragt und geantwortet. Ich habe eisern geschwiegen zu den vergangenen fünf Jahren, die gegnerische Anwältin war ganz offenkundig angepißt weil ich sie 2016 bezüglich ihrer versuchten Abänderungsklage ausgetrickst hatte. Dass ich mich durch allerlei Tricksereien vor allzu grossem Schaden bewahrt hatte, und dass mein Auslandsaufenthalt nicht so wirklich weit weg im Ausland stattgefunden hatte, wussten alle im Saal - alleine, es nützte ihnen nichts. Wäre ich so naiv gewesen und hätte wirklich meine Verhältnisse offengelegt hätte man mich geschlachtet und ausgeweidet - so aber blieb es bei Mutmaßungen und Spekulationen.
Die Erörterungen konzentrierten sich dann auf einen Punkt, den ich zuvor eher als nebensächlich betrachtet hatte: nämlich die Frage, warum ich aus dem Bezug von ALG 1 (in einer Höhe, nach der ich leistungsfähig war) gewechselt bin in ein Arbeitsverhältnis, bei dem ich weniger als den Selbstbehalt verdiene. Anspruch auf ALG 1 hätte ich nämlich noch elf Monate lang gehabt, und insofern war mir schuldhaftes Verringern meiner unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit anzulasten - interessanter Aspekt, nicht wahr? Ich hätte arbeitslos bleiben sollen, damit die Exe noch ein paar Monate länger weniger Grundsicherung und mehr Unterhalt kassieren kann. Wobei ich meinen Job ohnehin nur mit einer Eingliederungsbeihilfe der Arbeitsagentur bekommen habe. Und ich ohnehin noch etwas mehr als ein Jahr Rentenbeiträge brauche, um mit 63 in Rente gehen zu können. Ich hätte so oder so nicht abwarten können, ob ich nach Ende des ALG 1-Bezugs direkt anschliessend so einen Job finde wie ich ihn jetzt habe - in den Bezug von ALG 2 überzugehen wäre nicht dienlich gewesen, da aus ALG 2 keine Rentenversicherungsbeiträge geleistet werden.
Um diese Frage drehte sich dann die Verhandlung. Ist das Aufgeben von ALG 1 zu Lasten der Unterhaltsberechtigten nun ein unterhaltsrechtlich schuldhaftes Verhalten oder nicht? Meine Argumentation: ich habe zunächst meine eigenen Interessen wahrzunehmen, hier eine versicherungspflichtige Beschäftigung zur Sicherstellung meiner Altersversorgung. Diese Eigeninteressen gehen den Interessen einer Unterhaltsberechtigten vor. Am Ende wäre ich im ALG 2-Bezug und in Altersarmut gelandet, damit Exe ein paar Monate weniger Grundsicherung vom Amt beanspruchen muss....
Nachdem die Zeit fortgeschritten war, raffte sich der Richter zu einem Vergleichsvorschlag auf. Da ich meinen ALG 1 - Bezug zum Nachteil der Unterhaltsberechtigten aufgegeben und durch eine versicherungspflichtige Beschäftigung (mit Einkommen unter Selbstbehalt) ersetzt habe, solle ich für die Hälfte des fraglichen Zeitraums, also sechs Monte, noch den nachehelichen Unterhalt wie zuvor leisten. Und dann endet meine nacheheliche Unterhaltspflicht. Nach kurzer Beraung mit meiner Anwältin habe ich dem Gericht die Annahme des Vergleichs zugesagt mit der Bedingung, dass die Unterhaltspflicht auch in Fällen von Notlagen u.ä. für alle Zeiten beendet ist (mir war schon klar, dass ich damit das Sozialamt nicht außen vor habe, aber die kommen ohnehin).
Und dann kam die Überraschung: die Gegenseite, also Exen-Anwältin, hat diesen Vergleichsvorschlag abgelehnt! Obwohl sie, wie sie eingangs sagte, ohnehin nur für den Staat/Sozialkasse da sitzen würde und die Exe keinen Nutzen mehr habe von meinen Unterhaltszahlungen wegen Bezug von Grundsicherung etc. pp. Wieso lehnt sie dann ab, wenn es doch sowieso wurscht ist? Ach ja, sie wollte dann noch zur Bedingung machen, dass ich alle sechs Monate Auskunft über Einkünfte und Vermögen zu erteilen hätte.....
Nachdem der Vergleich also an der Blödheit der Gegenseite gescheitert war, wird das Gericht bis Mitte Februar eine Entscheidung verkünden.
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Natürlich ist das interessant.
Ein paar Sachen liegen allerdings anders. Es gibt auch im Zivilrecht, dem Familienrecht, je nach Fall einen Amtsermittlungsgrundsatz, z.B. in §26 FamFG: "Ermittlung von Amts wegen. Das Gericht hat von Amts wegen die zur Feststellung der entscheidungserheblichen Tatsachen erforderlichen Ermittlungen durchzuführen.". Das bezieht sich auch ausdrücklich auf Unterhalt. Es gibt ferner die Pflicht nicht nur wahrheitsgemäss, sondern auch vollständige Angaben zu machen, § 27 Abs. 2 FamFG. Werden Angaben bewusst falsch oder unvollständig gemacht, liegt ein versuchter Prozessbetrug vor. Da ist auch der Fall, wenn man auf Nachfrage die eigene Erwerbsbiographie nicht offen legt, Fragen nach Qualifikation und beruflichem Werdegang.
In deinem Fall hattest du das Glück, mit lustlosem Personal zu tun zu haben und dass sich die Ex rausgehalten hat, es war niemand da der Druck macht. Aber offenbar war das der gegnerischen Anwältin zum Schluss selbst unheimlich oder sie hatte strikte Anweisung der Ex, keinen Vergleich einzugehen. Sollte jetzt ein Beschluss kommen der in etwa dem Verlgeich entspricht (was ich annehme), jubiliere bloss nicht, die Ex kann das vors OLG bringen und es ist jetzt schon klar, worauf sich das stützen wird. Hoffnung besteht, wenn sie selber müde ist und es keinen Unterschied mehr macht, ob Grundsicherung oder Du zahlt.
Beim Arbeitslosengeld gehts so wie immer nur um die Frage, ob du dich zum Schaden der Unterhaltsgläubigerin arm gemacht hast. Das ist immer dasselbe, man hätte es auch von einer anderen Ecke her aufziehen können. Wer da welche Beweislasten hat, hat der BGH schon häufig ausgeschwitzt. Er hat dazu Konstruktionen wie die "sekundäre Beweislast" erfunden, damit man immer alles passend hindrehen und -wenden kann.
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(09-01-2020, 11:51)p__ schrieb: Natürlich ist das interessant.
Sollte jetzt ein Beschluss kommen der in etwa dem Verlgeich entspricht (was ich annehme), jubiliere bloss nicht, die Ex kann das vors OLG bringen und es ist jetzt schon klar, worauf sich das stützen wird. Hoffnung besteht, wen sie selber müde ist und es keinen Unterschied mehr macht, ob Grundsicherung oder Du zahlst.
Davon gehe ich auch aus. Wobei ich die Entscheidung des Familiengerichts ohnehin nur genommen hätte als Sprungbrett vors OLG; in den zehn Jahren meines Trennungs-/Scheidungsverfahrens habe ich immer erst vor dem OLG Stuttgart mein Recht bekommen. Von daher fürchte ich einen Gang vor das OLG nicht.
Das wird, so erforderlich, ohnehin noch ein paar Monate dauern. Bis dahin hat sich meine Armut verfestigt, und rückliegende Zeiträume sind noch unwichtiger als heute schon. Ich habe einen Abänderungsantrag gestellt, und der ist ja auf die Gegenwart und die Zukunft gerichtet.
Andererseits wäre es auch willkommen, wenn jetzt nach fast zehn Jahren endlich mal Schluss wäre. Wenn meine Exe vor das OLG ziehen will, wird sie ihre Einkommensverhältnisse offen legen müssen, ich würde dann nämlich ihre Bedürftigkeit bestreiten und indirekt das Strafverfahren wegen Sozialleistungsbetrug lostreten. Das weiß Exe auch, und deshalb wird sie wohl auf den Gang vors OLG verzichten.
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